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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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die Beachtung des im EU-Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzips mit Augenmaß einzutreten<br />

(vgl. http://www.baek.de/downloads/StellTransEU20090130.pdf).<br />

Im Januar <strong>2010</strong> hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> dem Bundesgesundheitsministerium und<br />

Abgeordneten des Europäischen Parlaments detaillierte Än<strong>der</strong>ungsvorschläge zum<br />

Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> EU-Kommission mit <strong>der</strong> Bitte übersandt, die Positionen <strong>der</strong><br />

deutschen Ärzteschaft im Hinblick auf die Beratungen und Entscheidungen u. a. im EU-<br />

Ministerrat zu berücksichtigen (vgl. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />

StellOrgantransRiliStandards<strong>2010</strong>0114.pdf).<br />

Im Februar <strong>2010</strong> führte <strong>der</strong> Vizepräsident <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Dr. Frank Ulrich<br />

Montgomery, zudem ein Gespräch mit den beiden Berichterstattern, Dr. Peter Liese,<br />

MdEP, und Miroslav Mikolásik, MdEP.<br />

Die Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> haben im Ergebnis dazu beigetragen, u. a. die<br />

Definition „zuständige Behörde“ dahingehend zu än<strong>der</strong>n, dass dies auch öffentliche<br />

o<strong>der</strong> private gemeinnützige Stellen, Organisationen o<strong>der</strong> Institutionen sein können.<br />

Die Richtlinie <strong>2010</strong>/53/EU trat im August <strong>2010</strong> in Kraft und muss innerhalb von zwei<br />

Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Zu diesem Zweck fand am 03.11.<strong>2010</strong> auf<br />

Einladung des BMG ein Fachgespräch mit Selbstverwaltungsvertretern zur Umsetzung<br />

<strong>der</strong> EU-Richtlinie statt; hier wurde vom BMG angekündigt, sich bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

EU-Richtlinie <strong>2010</strong>/45/EU für den Bereich Rückverfolgbarkeit im Zusammenhang mit<br />

schwerwiegenden Zwischenfällen bzw. schwerwiegenden unerwünschten Reaktionen<br />

bei postmortalen Transplantationen eng an den bestehenden Strukturen und Verfahren<br />

orientieren zu wollen.<br />

Die Verknüpfung <strong>der</strong> konsequenten Rückverfolgbarkeit zwischen den Bereichen postmortaler<br />

Organvigilanz und postmortaler Gewebevigilanz stellt aufgrund <strong>der</strong> nur in<br />

Deutschland etablierten rechtlichen und organisatorischen Trennung ein beson<strong>der</strong>es<br />

Verfahrensproblem dar. Dieses begründet sich insbeson<strong>der</strong>e aus den unterschiedlichen<br />

Koordinierungssystemen <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und des<br />

Paul-Ehrlich-Instituts (PEI).<br />

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Übrigen einen Meinungsaustausch mit den<br />

Selbstverwaltungspartnern zur bevorstehenden Än<strong>der</strong>ung des TPG für Ende Januar<br />

2011 angekündigt.<br />

5.1.2 Ständige Kommission Organtransplantation<br />

Die Ständige Kommission Organtransplantation hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. jur.<br />

Hans Lilie im Berichtsjahr dreimal im Plenum getagt und zahlreiche Arbeitsgruppensitzungen<br />

zu verschiedenen Problembereichen veranlasst sowie ein Wissenschaftliches<br />

Symposium und eine Klausurtagung (s. o.) gestaltet.<br />

Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Kommissionsarbeiten standen die inhaltliche Weiterentwicklung<br />

und systematische Vereinheitlichung <strong>der</strong> bisherigen Richtlinien zur Wartelistenführung<br />

und Organvermittlung nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG sowie Fragen <strong>der</strong> Organspende<br />

und -transplantation auf europäischer Ebene und Fragen <strong>der</strong> Gewebemedizin.<br />

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