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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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9. Ärztliche Honorierung<br />

9.1 Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />

9.1.1 Vorschlag <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> für eine neue GOÄ<br />

Der Handlungsbedarf zur Novellierung <strong>der</strong> Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte<br />

(GOÄ) ist selbsterklärend: 1996 erfolgte eine Teilnovellierung, die letzte umfassende<br />

Novellierung <strong>der</strong> GOÄ reicht in das Jahr 1983 zurück. Der Punktwert <strong>der</strong> GOÄ wurde<br />

seither von 10,0 auf 11,4 Pfennige = 5,82873 Cent angehoben, das entspricht einer Anhebung<br />

um 14 Prozent über einen Zeitraum von nunmehr 27 Jahren. Die kumulative<br />

Inflationsrate für den gleichen Zeitraum beträgt dem gegenüber mit rund 69 Prozent<br />

fast das Fünffache dieser Punktwertanhebung.<br />

Bundesgesundheitsminister Rösler hat <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zugesagt, im Anschluss<br />

an die Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die im zweiten<br />

Halbjahr 2011 in Kraft treten soll, unverzüglich die Novellierung <strong>der</strong> GOÄ in Angriff zu<br />

nehmen. Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat hierzu unter<br />

Vorsitz von San.-Rat Dr. Franz Gadomski (bis 02.12.2009) bzw. Dr. Theodor Windhorst<br />

(seit 18.12.2009) einen umfassenden Vorschlag für eine GOÄ entwickelt.<br />

Wie bereits im <strong>Tätigkeitsbericht</strong> 2009 unter Punkt 9.3 dargelegt wurde, konnte die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

per 29.06.2009 – gemäß Stufe II des GOÄ-Projekts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

– die Erarbeitung eines ersten Gesamtentwurfs einer weiterentwickelten GOÄ<br />

mit <strong>der</strong> Vorlage <strong>der</strong> sogenannten Version Beta erfolgreich abschließen. Dieser Entwurf<br />

wurde – den Stufen III und IV des Projektplans folgend (siehe Abbildung 1) – seither<br />

kontinuierlich weiterentwickelt und mündete am 3. Dezember <strong>2010</strong> in <strong>der</strong> Vorlage einer<br />

verhandlungsreifen Entwurfsfassung einer neuen GOÄ (entsprechend Projektstufe IV,<br />

Version Gamma 1.1).<br />

Mit den nachfolgenden Ausführungen werden wesentliche Grundzüge <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

erarbeiteten Entwurfsfassung zu einer neuen GOÄ skizziert:<br />

Leistungsverzeichnis<br />

Ärztliche Honorierung Kapitel 9<br />

Unter Einbeziehung von insgesamt rund 160 ärztlichen Berufsverbänden und medizinisch-wissenschaftlichen<br />

Fachgesellschaften hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> eine Neubeschreibung<br />

des ärztlichen Leistungsspektrums für eine weiterentwickelte GOÄ erarbeitet.<br />

Maßgeblich waren hierbei insbeson<strong>der</strong>e folgende Gesichtspunkte:<br />

• Aktualisierung gemäß des medizinischen Fortschritts<br />

• Antworten auf den verän<strong>der</strong>ten Versorgungsbedarf<br />

• Bessere Abbildung von Leistungen <strong>der</strong> sprechenden und zuwendungsorientierten<br />

Medizin<br />

• Präzisierung von Leistungsbeschreibungen und Abrechnungsbestimmungen<br />

Dabei wurden nicht nur neue Leistungen, wie zum Beispiel neue Operationsmethoden<br />

und medizintechnische Innovationen, in das Leistungsverzeichnis integriert, son<strong>der</strong>n<br />

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