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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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20844 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />

(A)<br />

Dr. Martina Krogmann<br />

Wir sollten den Mantel des gnädigen Schweigens über Bereits bei der damaligen Verabschiedung haben die (C)<br />

diesen Gesetzentwurf decken und uns den eigentlichen Koalitionsfraktionen in Aussicht gestellt, noch in dieser<br />

Problemen zuwenden.<br />

Legislaturperiode eine Überarbeitung vorzunehmen.<br />

Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einer der<br />

Sache angemessenen Akribie Tatsachenforschung betrieben<br />

und die Rechtslage in extenso geprüft. Für die Sorgfältigkeit<br />

des Vorgehens der Beamten dort spricht auch,<br />

dass sie nicht nur die Urteilsbegründungen zu Leitentscheidungen<br />

abgewartet und in ihre Überlegungen haben<br />

einfließen lassen, sondern sich auch noch im Gespräch<br />

mit Richterpersönlichkeiten die Expertise der Jurisdiktion<br />

verschafft haben. Das ist – mir fällt da wirklich kein<br />

geringeres Lob ein – mustergültig. Insofern können wir<br />

Denn damals mussten wir das Gesetz zügig verabschieden,<br />

um ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem neunten<br />

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März<br />

2007 zu ermöglichen. Beide Regelwerke ergänzen sich<br />

und haben die bisherigen Bestimmungen abgelöst.<br />

Zuletzt hat der <strong>Bundestag</strong> im Mai 2008 eine ausführliche<br />

Debatte über möglichen Änderungsbedarf geführt.<br />

Grundsätzlich gibt es in diesem Hause keine Fraktion, die<br />

einen solchen Bedarf nicht sehen würde, wenn auch jeweils<br />

mit unterschiedlichen Schwerpunkten.<br />

ganz sicher sein, dass die Rechtsprechung dahin gehend<br />

reflektiert worden ist, „dass der Rahmen für die allgemeinen<br />

Informationspflichten sachgerecht gezogen worden<br />

ist.“<br />

Aus Sicht der Koalitionsfraktionen geht es hierbei in<br />

erster Linie um die weitere Verbesserung der Rechtssicherheit<br />

im Bereich der Internethaftung. Das betrifft die<br />

Klärung der Störerhaftung sowie Fragen, die von den<br />

Auch die Anwendung des „Notice and take down“-<br />

Verfahrens“ ist bereits hinreichend reflektiert worden.<br />

Hier gibt es zu verkünden, dass die Marktteilnehmer keinen<br />

Wert auf diesen Fremdkörper im deutschen Recht legen.<br />

Haftungsbestimmungen der einschlägigen E-Commerce-<br />

Richtlinie nicht erfasst werden und die auch in Deutschland<br />

vor diesem Hintergrund ausdrücklich nicht geregelt<br />

wurden, insbesondere Suchmaschinen und Hyperlinks.<br />

Insofern haben wir es nämlich mit einer Rechtsprechung<br />

zu tun, die in der Internetbranche für Unsicherheiten ge-<br />

Auch im Kampf gegen Spam, der als Herzensanliegen sorgt hat, die es möglichst zu beseitigen gilt.<br />

vorsichtigerweise nur in der Begründung auftaucht, haben<br />

wir einen hohen Reflexionsgrad erlangt: Keine Bundesregierung<br />

hat die „wegweisenden kooperativen Maßnahmen<br />

von Industrie, Verbraucherzentralen und<br />

Verbänden“ mehr unterstützt als die jetzige. Dabei wird<br />

es bleiben.<br />

Konkret geht es etwa um die Fragestellung, inwieweit<br />

ein Diensteanbieter für Inhalte haftet, die er nicht selbst<br />

eingestellt hat. Dass Rechteverletzungen beseitigt werden<br />

müssen, steht dabei außer Frage. Probleme bereitet allerdings<br />

die zukünftige Verhinderung einer Rechteverletzung<br />

insbesondere dann, wenn eine Rechteverletzung<br />

(B) Sie sehen, mehr Reflexion war nie. Was fehlt, sind Ergebnisse,<br />

die Wirtschaft und Privatpersonen gleicherma-<br />

festgestellt wurde und die Anwendung auf analoge Fälle<br />

zu übertragen ist. Und wer auf seiner Homepage Links<br />

(D)<br />

ßen das gewähren, was sie am meisten ersehnen: Rechts- auf andere Seiten eingestellt hat, kann diese nicht ständig<br />

sicherheit.<br />

kontrollieren.<br />

Nach den sehr intensiven Vorarbeiten des Bundeswirtschaftsministeriums<br />

vernimmt man aus dem Bundesministerium<br />

der Justiz, dass es keinen Änderungsbedarf<br />

mehr sehe. Der Wirtschaftsminister, der genau weiß, welche<br />

Sorgen die Unternehmen haben, drückt aufs Tempo,<br />

und das wirtschaftsferne Justizministerium bezweifelt<br />

nun auf einmal den legislatorischen Klarstellungsbedarf.<br />

So geht es nicht.<br />

Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit Diensteanbieter<br />

beispielsweise im Rahmen einer Störerhaftung<br />

reguläre Überwachungspflichten übernehmen müssen<br />

oder nicht. Die Rechtsprechung hat hier die Unterlassungsansprüche<br />

in einem bestimmten Fall auf kerngleiche<br />

Rechteverletzungen ausgedehnt. Dies hat zu großer<br />

Verunsicherung geführt, weil eine weite Auslegung der<br />

Kerngleichheit zu einer fast uferlosen Haftung führen<br />

könnte. Auf der anderen Seite würde eine zu enge Ausle-<br />

Ressortegoismen eines nicht federführenden Ministegung möglicherweise zu einer Verkürzung der betroffenen<br />

riums dürfen nicht dazu führen, dass Wirtschaft und Bür- Rechteinhaber führen. Insgesamt geht es daher vor allem<br />

gern ein adäquater, praktikabler Rechtsrahmen verwei- um eine gerechte und praktikable Lösung, die die untergert<br />

wird. Wir werden eine schnelle und sachgerechte schiedlichen Interessen von Rechteinhabern, Verbrau-<br />

Lösung in nächster Zukunft herbeiführen. Alle Vorarbeichern und Internetunternehmen zu einem vernünftigen<br />

ten sind geleistet. Jetzt kann gehandelt werden.<br />

Ausgleich bringt.<br />

Martin Dörmann (SPD):<br />

Diesen goldenen Mittelweg zu finden und mit allen Beteiligten<br />

einvernehmlich abzustimmen, hat sich in den<br />

Anfang 2007 haben wir mit dem neuen Telemedienge- vergangenen Monaten als besonders schwierig erwiesen.<br />

setz erstmals einen einheitlichen, entwicklungsoffenen Die Koalitionsfraktionen haben erwartet, dass die Bun-<br />

Rechtsrahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste desregierung wie angekündigt noch im Jahr 2008 einen<br />

geschaffen. Frühere Abgrenzungsprobleme sind entfal- Gesetzentwurf vorlegt, in dem die problematisierten Gelen.<br />

Gegenüber dem alten Rechtszustand wurde eine sichtspunkte berücksichtigt werden. Das Wirtschaftsmi-<br />

deutliche Verbesserung erzielt. Damit haben wir einen nisterium war auch keineswegs untätig, sondern hat zahl-<br />

wirksamen Beitrag zur Fortentwicklung des Internets gereiche Gespräche mit vielen Beteiligten geführt, um eine<br />

leistet, für das das Telemediengesetz von besonderer Be- möglichst von allen getragene Lösung abzustimmen. Eine<br />

deutung ist.<br />

besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die Rechtspre-<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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