193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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20844 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />
(A)<br />
Dr. Martina Krogmann<br />
Wir sollten den Mantel des gnädigen Schweigens über Bereits bei der damaligen Verabschiedung haben die (C)<br />
diesen Gesetzentwurf decken und uns den eigentlichen Koalitionsfraktionen in Aussicht gestellt, noch in dieser<br />
Problemen zuwenden.<br />
Legislaturperiode eine Überarbeitung vorzunehmen.<br />
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit einer der<br />
Sache angemessenen Akribie Tatsachenforschung betrieben<br />
und die Rechtslage in extenso geprüft. Für die Sorgfältigkeit<br />
des Vorgehens der Beamten dort spricht auch,<br />
dass sie nicht nur die Urteilsbegründungen zu Leitentscheidungen<br />
abgewartet und in ihre Überlegungen haben<br />
einfließen lassen, sondern sich auch noch im Gespräch<br />
mit Richterpersönlichkeiten die Expertise der Jurisdiktion<br />
verschafft haben. Das ist – mir fällt da wirklich kein<br />
geringeres Lob ein – mustergültig. Insofern können wir<br />
Denn damals mussten wir das Gesetz zügig verabschieden,<br />
um ein zeitgleiches Inkrafttreten mit dem neunten<br />
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien zum 1. März<br />
2007 zu ermöglichen. Beide Regelwerke ergänzen sich<br />
und haben die bisherigen Bestimmungen abgelöst.<br />
Zuletzt hat der <strong>Bundestag</strong> im Mai 2008 eine ausführliche<br />
Debatte über möglichen Änderungsbedarf geführt.<br />
Grundsätzlich gibt es in diesem Hause keine Fraktion, die<br />
einen solchen Bedarf nicht sehen würde, wenn auch jeweils<br />
mit unterschiedlichen Schwerpunkten.<br />
ganz sicher sein, dass die Rechtsprechung dahin gehend<br />
reflektiert worden ist, „dass der Rahmen für die allgemeinen<br />
Informationspflichten sachgerecht gezogen worden<br />
ist.“<br />
Aus Sicht der Koalitionsfraktionen geht es hierbei in<br />
erster Linie um die weitere Verbesserung der Rechtssicherheit<br />
im Bereich der Internethaftung. Das betrifft die<br />
Klärung der Störerhaftung sowie Fragen, die von den<br />
Auch die Anwendung des „Notice and take down“-<br />
Verfahrens“ ist bereits hinreichend reflektiert worden.<br />
Hier gibt es zu verkünden, dass die Marktteilnehmer keinen<br />
Wert auf diesen Fremdkörper im deutschen Recht legen.<br />
Haftungsbestimmungen der einschlägigen E-Commerce-<br />
Richtlinie nicht erfasst werden und die auch in Deutschland<br />
vor diesem Hintergrund ausdrücklich nicht geregelt<br />
wurden, insbesondere Suchmaschinen und Hyperlinks.<br />
Insofern haben wir es nämlich mit einer Rechtsprechung<br />
zu tun, die in der Internetbranche für Unsicherheiten ge-<br />
Auch im Kampf gegen Spam, der als Herzensanliegen sorgt hat, die es möglichst zu beseitigen gilt.<br />
vorsichtigerweise nur in der Begründung auftaucht, haben<br />
wir einen hohen Reflexionsgrad erlangt: Keine Bundesregierung<br />
hat die „wegweisenden kooperativen Maßnahmen<br />
von Industrie, Verbraucherzentralen und<br />
Verbänden“ mehr unterstützt als die jetzige. Dabei wird<br />
es bleiben.<br />
Konkret geht es etwa um die Fragestellung, inwieweit<br />
ein Diensteanbieter für Inhalte haftet, die er nicht selbst<br />
eingestellt hat. Dass Rechteverletzungen beseitigt werden<br />
müssen, steht dabei außer Frage. Probleme bereitet allerdings<br />
die zukünftige Verhinderung einer Rechteverletzung<br />
insbesondere dann, wenn eine Rechteverletzung<br />
(B) Sie sehen, mehr Reflexion war nie. Was fehlt, sind Ergebnisse,<br />
die Wirtschaft und Privatpersonen gleicherma-<br />
festgestellt wurde und die Anwendung auf analoge Fälle<br />
zu übertragen ist. Und wer auf seiner Homepage Links<br />
(D)<br />
ßen das gewähren, was sie am meisten ersehnen: Rechts- auf andere Seiten eingestellt hat, kann diese nicht ständig<br />
sicherheit.<br />
kontrollieren.<br />
Nach den sehr intensiven Vorarbeiten des Bundeswirtschaftsministeriums<br />
vernimmt man aus dem Bundesministerium<br />
der Justiz, dass es keinen Änderungsbedarf<br />
mehr sehe. Der Wirtschaftsminister, der genau weiß, welche<br />
Sorgen die Unternehmen haben, drückt aufs Tempo,<br />
und das wirtschaftsferne Justizministerium bezweifelt<br />
nun auf einmal den legislatorischen Klarstellungsbedarf.<br />
So geht es nicht.<br />
Im Kern geht es also um die Frage, inwieweit Diensteanbieter<br />
beispielsweise im Rahmen einer Störerhaftung<br />
reguläre Überwachungspflichten übernehmen müssen<br />
oder nicht. Die Rechtsprechung hat hier die Unterlassungsansprüche<br />
in einem bestimmten Fall auf kerngleiche<br />
Rechteverletzungen ausgedehnt. Dies hat zu großer<br />
Verunsicherung geführt, weil eine weite Auslegung der<br />
Kerngleichheit zu einer fast uferlosen Haftung führen<br />
könnte. Auf der anderen Seite würde eine zu enge Ausle-<br />
Ressortegoismen eines nicht federführenden Ministegung möglicherweise zu einer Verkürzung der betroffenen<br />
riums dürfen nicht dazu führen, dass Wirtschaft und Bür- Rechteinhaber führen. Insgesamt geht es daher vor allem<br />
gern ein adäquater, praktikabler Rechtsrahmen verwei- um eine gerechte und praktikable Lösung, die die untergert<br />
wird. Wir werden eine schnelle und sachgerechte schiedlichen Interessen von Rechteinhabern, Verbrau-<br />
Lösung in nächster Zukunft herbeiführen. Alle Vorarbeichern und Internetunternehmen zu einem vernünftigen<br />
ten sind geleistet. Jetzt kann gehandelt werden.<br />
Ausgleich bringt.<br />
Martin Dörmann (SPD):<br />
Diesen goldenen Mittelweg zu finden und mit allen Beteiligten<br />
einvernehmlich abzustimmen, hat sich in den<br />
Anfang 2007 haben wir mit dem neuen Telemedienge- vergangenen Monaten als besonders schwierig erwiesen.<br />
setz erstmals einen einheitlichen, entwicklungsoffenen Die Koalitionsfraktionen haben erwartet, dass die Bun-<br />
Rechtsrahmen im Bereich der Tele- und Mediendienste desregierung wie angekündigt noch im Jahr 2008 einen<br />
geschaffen. Frühere Abgrenzungsprobleme sind entfal- Gesetzentwurf vorlegt, in dem die problematisierten Gelen.<br />
Gegenüber dem alten Rechtszustand wurde eine sichtspunkte berücksichtigt werden. Das Wirtschaftsmi-<br />
deutliche Verbesserung erzielt. Damit haben wir einen nisterium war auch keineswegs untätig, sondern hat zahl-<br />
wirksamen Beitrag zur Fortentwicklung des Internets gereiche Gespräche mit vielen Beteiligten geführt, um eine<br />
leistet, für das das Telemediengesetz von besonderer Be- möglichst von allen getragene Lösung abzustimmen. Eine<br />
deutung ist.<br />
besondere Schwierigkeit ist dabei, dass die Rechtspre-<br />
Zu Protokoll gegebene Reden