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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20871<br />

(A)<br />

Leo Dautzenberg<br />

Ziel ist der Maßstab unserer parlamentarischen Beratun- anhand von Planungs- bzw. Prognoserechnungen darzu- (C)<br />

gen über die Einzelheiten des Gesetzes.<br />

legen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich durch<br />

Neben den Änderungen des Pfandbriefrechts enthält<br />

das Gesetz, das heute hier zur ersten Beratung ansteht,<br />

Änderungen des Kreditwesengesetzes, KWG, sowie Änderungen<br />

des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes, Fin-<br />

DAG, und der Verordnung über die Erhebung von Gebühren<br />

und die Umlegung von Kosten nach dem FinDAG.<br />

die Änderungen des FinDAG und seiner Verordnungen<br />

insbesondere für die kleineren und mittleren Kreditinstitute<br />

ergeben könnten. Mit dem Bundesrat sind wir uns einig:<br />

Die geplanten Änderungen dürfen nicht zu einer höheren<br />

Kostenbelastung bei den kleinen und mittleren<br />

Kreditinstituten führen.<br />

Erlauben Sie mir abschließend eine vorläufige Gesamteinschätzung<br />

des heute zur ersten Lesung anstehenden<br />

Gesetzes. Das Gesetz leistet mit seinen verschiedenen<br />

Elementen, vor allem mit der Fortentwicklung des Pfandbriefrechtes,<br />

einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des<br />

deutschen Finanzplatzes. Gerade in diesen Zeiten, in denen<br />

die Politik die Finanzmärkte besonders unter die<br />

Lupe nimmt, würde ich mich über eine fraktionsübergreifend<br />

konstruktive Beratung des Gesetzes freuen.<br />

Zu den wichtigsten Änderungen im KWG gehört die<br />

Einfügung der Anlageverwaltung als erlaubnispflichtiger<br />

Tatbestand. Diese Ergänzung geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />

im Fall GAMAG zurück. Sie<br />

betrifft Anlageprodukte des sogenannten grauen Kapitalmarktes,<br />

die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

BaFin, zum Schutz der Anleger effizient überwachen<br />

und gegebenenfalls untersagen soll. Meine Fraktion<br />

unterstützt es ausdrücklich, dass kritische Anlagemodelle,<br />

bei denen Anlegern der Totalverlust drohen kann,<br />

einer strengeren Überwachung unterzogen werden. Wir<br />

begrüßen daher, dass die Anlageverwaltung nunmehr als<br />

erlaubnispflichtiger Tatbestand im KWG aufgeführt wird.<br />

(B)<br />

Wichtig ist uns allerdings, dass die Definition hinreichend<br />

klar ist. Das heißt, etablierte Geschäftsmodelle der<br />

bereits regulierten Finanzindustrie dürfen durch die neue<br />

Regelung nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Erste<br />

Formulierungen zur Anlageverwaltung ließen dies befürchten.<br />

Darauf hat meine Fraktion bereits frühzeitig<br />

hingewiesen. Die mittlerweile im Regierungsentwurf gefundene<br />

Formulierung scheint nun aber die von uns geforderte<br />

Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu bieten.<br />

Das wurde unter anderem dadurch erreicht, dass der Tatbestand<br />

der Anlageverwaltung als Finanzdienstleistung<br />

und nicht, wie ursprünglich geplant, als Bankgeschäft<br />

Bernd Scheelen (SPD):<br />

Anfang 2005 haben wir das neue Pfandbriefgesetz beschlossen.<br />

Dies war ein großer Schritt voran. Die verschiedenen<br />

gesetzlichen Grundlagen des deutschen<br />

Pfandbriefrechts wurden vereinheitlicht. Durch das Gesetz<br />

wurde die Qualität des deutschen Pfandbriefes weiter<br />

verbessert. Der Anlegerschutz wurde gestärkt. Der<br />

Pfandbrief wurde noch attraktiver für einen breiteren<br />

internationalen Anlegerkreis gemacht. So hat sich der<br />

Absatz von Pfandbriefpapieren besonders in den vergangenen<br />

Monaten erheblich erhöht. Auch international<br />

stößt der Pfandbrief auf großes Interesse und ist Vorbild<br />

für zahlreiche gedeckte Schuldverschreibungen ausländischer<br />

Rechtsordnungen.<br />

(D)<br />

ausgestaltet wurde. Die Union wird im Laufe des Gesetz- Noch immer stellt der deutsche Pfandbrief das größte<br />

gebungsverfahrens prüfen, ob die nun gefundene Defini- Segment des europäischen und globalen Marktes gedecktion<br />

tatsächlich ausreichend trennscharf ist. Gegebenenfalls<br />

werden wir uns für weitere Präzisierungen einsetzen.<br />

ter Schuldverschreibungen dar. Doch aufgrund der neuen<br />

ausländischen Produkte hat der Wettbewerb weiter erheblich<br />

zugenommen. Daher ist eine weitere Verbesserung<br />

der Rahmenbedingungen erforderlich. Dies ist das<br />

Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs, der im Mai 2009 in<br />

Kraft treten soll. Die Qualität des deutschen Pfandbriefs,<br />

die durch hohe Sicherheitsanforderungen an dieses Produkt<br />

erreicht wird, ist dabei der Maßstab. Verbesserte<br />

Rahmenbedingungen dürfen nicht zu einer Verschlechterung<br />

der Qualität führen.<br />

Neben der Anlageverwaltung sind auch die Finanzholdinggesellschaften<br />

Gegenstand der KWG-Änderungen<br />

im Rahmen dieses Gesetzes. Der neu eingeführte § 2 d<br />

Abs. 2 KWG berechtigt die BaFin zu direkten Eingriffsmaßnahmen<br />

gegenüber den Leitungsorganen von<br />

Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften,<br />

die als „übergeordnetes Unternehmen“<br />

bestimmt worden sind, um sicherzustellen, dass<br />

die Einhaltung der Pflichten auf Gruppenebene, für die<br />

das übergeordnete Unternehmen verantwortlich ist, nicht<br />

durch die unzureichende Qualifikation der Geschäftsführer<br />

gefährdet wird.<br />

Das Finanzdienstleistungsgesetz, FinDAG, und die dazugehörigen<br />

Verordnungen müssen verändert werden,<br />

weil sich wegen verschiedener gesetzlicher Neuregelungen<br />

die Kostenstruktur bei der BaFin verändert hat. Daher<br />

müssen die Rechtsvorschriften zur Umlageerhebung<br />

an die aktuellen Aufsichtstätigkeiten der BaFin angepasst<br />

werden. Dabei wird die Kostenumlage gleichzeitig verursachungsgerechter<br />

ausgestaltet. Meine Fraktion unterstützt<br />

in diesem Zusammenhang die Bitte des Bundesrates.<br />

Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten,<br />

Die auf eine lange deutsche Tradition zurückgehenden<br />

Pfandbriefe sind durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite<br />

mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im<br />

Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse<br />

zur Verfügung. Die Bundesanstalt für<br />

Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, beaufsichtigt das<br />

Pfandbriefgeschäft nach dem Pfandbriefgesetz in besonderer<br />

Weise. Hierzu gehören die mindestens alle zwei<br />

Jahre stattfindenden Deckungsprüfungen, bei denen die<br />

Deckungsmassen der Pfandbriefe geprüft werden. Pfandbriefe<br />

sind durch diese besonderen gesetzlichen Regelungen<br />

in Deutschland sicher – in der über 200-jährigen Geschichte<br />

des Produktes ist noch nie ein deutscher<br />

Pfandbrief ausgefallen.<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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