193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20871<br />
(A)<br />
Leo Dautzenberg<br />
Ziel ist der Maßstab unserer parlamentarischen Beratun- anhand von Planungs- bzw. Prognoserechnungen darzu- (C)<br />
gen über die Einzelheiten des Gesetzes.<br />
legen, welche wirtschaftlichen Auswirkungen sich durch<br />
Neben den Änderungen des Pfandbriefrechts enthält<br />
das Gesetz, das heute hier zur ersten Beratung ansteht,<br />
Änderungen des Kreditwesengesetzes, KWG, sowie Änderungen<br />
des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes, Fin-<br />
DAG, und der Verordnung über die Erhebung von Gebühren<br />
und die Umlegung von Kosten nach dem FinDAG.<br />
die Änderungen des FinDAG und seiner Verordnungen<br />
insbesondere für die kleineren und mittleren Kreditinstitute<br />
ergeben könnten. Mit dem Bundesrat sind wir uns einig:<br />
Die geplanten Änderungen dürfen nicht zu einer höheren<br />
Kostenbelastung bei den kleinen und mittleren<br />
Kreditinstituten führen.<br />
Erlauben Sie mir abschließend eine vorläufige Gesamteinschätzung<br />
des heute zur ersten Lesung anstehenden<br />
Gesetzes. Das Gesetz leistet mit seinen verschiedenen<br />
Elementen, vor allem mit der Fortentwicklung des Pfandbriefrechtes,<br />
einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des<br />
deutschen Finanzplatzes. Gerade in diesen Zeiten, in denen<br />
die Politik die Finanzmärkte besonders unter die<br />
Lupe nimmt, würde ich mich über eine fraktionsübergreifend<br />
konstruktive Beratung des Gesetzes freuen.<br />
Zu den wichtigsten Änderungen im KWG gehört die<br />
Einfügung der Anlageverwaltung als erlaubnispflichtiger<br />
Tatbestand. Diese Ergänzung geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts<br />
im Fall GAMAG zurück. Sie<br />
betrifft Anlageprodukte des sogenannten grauen Kapitalmarktes,<br />
die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
BaFin, zum Schutz der Anleger effizient überwachen<br />
und gegebenenfalls untersagen soll. Meine Fraktion<br />
unterstützt es ausdrücklich, dass kritische Anlagemodelle,<br />
bei denen Anlegern der Totalverlust drohen kann,<br />
einer strengeren Überwachung unterzogen werden. Wir<br />
begrüßen daher, dass die Anlageverwaltung nunmehr als<br />
erlaubnispflichtiger Tatbestand im KWG aufgeführt wird.<br />
(B)<br />
Wichtig ist uns allerdings, dass die Definition hinreichend<br />
klar ist. Das heißt, etablierte Geschäftsmodelle der<br />
bereits regulierten Finanzindustrie dürfen durch die neue<br />
Regelung nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Erste<br />
Formulierungen zur Anlageverwaltung ließen dies befürchten.<br />
Darauf hat meine Fraktion bereits frühzeitig<br />
hingewiesen. Die mittlerweile im Regierungsentwurf gefundene<br />
Formulierung scheint nun aber die von uns geforderte<br />
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu bieten.<br />
Das wurde unter anderem dadurch erreicht, dass der Tatbestand<br />
der Anlageverwaltung als Finanzdienstleistung<br />
und nicht, wie ursprünglich geplant, als Bankgeschäft<br />
Bernd Scheelen (SPD):<br />
Anfang 2005 haben wir das neue Pfandbriefgesetz beschlossen.<br />
Dies war ein großer Schritt voran. Die verschiedenen<br />
gesetzlichen Grundlagen des deutschen<br />
Pfandbriefrechts wurden vereinheitlicht. Durch das Gesetz<br />
wurde die Qualität des deutschen Pfandbriefes weiter<br />
verbessert. Der Anlegerschutz wurde gestärkt. Der<br />
Pfandbrief wurde noch attraktiver für einen breiteren<br />
internationalen Anlegerkreis gemacht. So hat sich der<br />
Absatz von Pfandbriefpapieren besonders in den vergangenen<br />
Monaten erheblich erhöht. Auch international<br />
stößt der Pfandbrief auf großes Interesse und ist Vorbild<br />
für zahlreiche gedeckte Schuldverschreibungen ausländischer<br />
Rechtsordnungen.<br />
(D)<br />
ausgestaltet wurde. Die Union wird im Laufe des Gesetz- Noch immer stellt der deutsche Pfandbrief das größte<br />
gebungsverfahrens prüfen, ob die nun gefundene Defini- Segment des europäischen und globalen Marktes gedecktion<br />
tatsächlich ausreichend trennscharf ist. Gegebenenfalls<br />
werden wir uns für weitere Präzisierungen einsetzen.<br />
ter Schuldverschreibungen dar. Doch aufgrund der neuen<br />
ausländischen Produkte hat der Wettbewerb weiter erheblich<br />
zugenommen. Daher ist eine weitere Verbesserung<br />
der Rahmenbedingungen erforderlich. Dies ist das<br />
Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs, der im Mai 2009 in<br />
Kraft treten soll. Die Qualität des deutschen Pfandbriefs,<br />
die durch hohe Sicherheitsanforderungen an dieses Produkt<br />
erreicht wird, ist dabei der Maßstab. Verbesserte<br />
Rahmenbedingungen dürfen nicht zu einer Verschlechterung<br />
der Qualität führen.<br />
Neben der Anlageverwaltung sind auch die Finanzholdinggesellschaften<br />
Gegenstand der KWG-Änderungen<br />
im Rahmen dieses Gesetzes. Der neu eingeführte § 2 d<br />
Abs. 2 KWG berechtigt die BaFin zu direkten Eingriffsmaßnahmen<br />
gegenüber den Leitungsorganen von<br />
Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften,<br />
die als „übergeordnetes Unternehmen“<br />
bestimmt worden sind, um sicherzustellen, dass<br />
die Einhaltung der Pflichten auf Gruppenebene, für die<br />
das übergeordnete Unternehmen verantwortlich ist, nicht<br />
durch die unzureichende Qualifikation der Geschäftsführer<br />
gefährdet wird.<br />
Das Finanzdienstleistungsgesetz, FinDAG, und die dazugehörigen<br />
Verordnungen müssen verändert werden,<br />
weil sich wegen verschiedener gesetzlicher Neuregelungen<br />
die Kostenstruktur bei der BaFin verändert hat. Daher<br />
müssen die Rechtsvorschriften zur Umlageerhebung<br />
an die aktuellen Aufsichtstätigkeiten der BaFin angepasst<br />
werden. Dabei wird die Kostenumlage gleichzeitig verursachungsgerechter<br />
ausgestaltet. Meine Fraktion unterstützt<br />
in diesem Zusammenhang die Bitte des Bundesrates.<br />
Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten,<br />
Die auf eine lange deutsche Tradition zurückgehenden<br />
Pfandbriefe sind durch Schiffs-, Staats- oder Hypothekenkredite<br />
mindestens in gleicher Höhe abgesichert. Im<br />
Falle der Insolvenz einer Bank steht somit eine hohe Deckungsmasse<br />
zur Verfügung. Die Bundesanstalt für<br />
Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, beaufsichtigt das<br />
Pfandbriefgeschäft nach dem Pfandbriefgesetz in besonderer<br />
Weise. Hierzu gehören die mindestens alle zwei<br />
Jahre stattfindenden Deckungsprüfungen, bei denen die<br />
Deckungsmassen der Pfandbriefe geprüft werden. Pfandbriefe<br />
sind durch diese besonderen gesetzlichen Regelungen<br />
in Deutschland sicher – in der über 200-jährigen Geschichte<br />
des Produktes ist noch nie ein deutscher<br />
Pfandbrief ausgefallen.<br />
Zu Protokoll gegebene Reden