02.01.2013 Aufrufe

193. Sitzung - Deutscher Bundestag

193. Sitzung - Deutscher Bundestag

193. Sitzung - Deutscher Bundestag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

20874 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />

(A)<br />

Dr. Axel Troost<br />

schäfte nur zu 12 Prozent zur Bedeckung herangezogen durch die Vorgabe restriktiver Beleihungswerte einen (C)<br />

werden dürfen, ist eine derartige Obergrenze für die bei- Sicherheitspuffer schafft und dadurch Vertrauenswürdigden<br />

anderen Pfandbriefgattungen nicht vorgesehen. Dies keit und Stabilität des Anlagesegments garantiert.<br />

kritisieren wir.<br />

Schließlich sollen mit diesem Gesetz auch die Regeln<br />

zur Beaufsichtigung von Finanzholdings geändert werden.<br />

Dabei ist offensichtlich, dass hier einem Wunsch der<br />

entsprechenden Holdinggesellschaften, allen voran der<br />

Hypo Real Estate, Rechnung getragen wird. Wir halten<br />

die künftig auf Antrag mögliche Zusammenziehung der<br />

notwendigen Maßnahmen zur Risikosteuerung auf der<br />

Ebene der Holding an sich für unproblematisch. Im<br />

Lichte des Prüfungschaos, das bei der HRE auch zu dem<br />

Fiasko im September beigetragen hat, wäre es aber das<br />

Mindeste gewesen, jedes Entgegenkommen in aufsichtsrechtlichen<br />

Fragen an die Bedingung zu knüpfen, dass<br />

sich eine Finanzholding vollumfänglich, also auch mit ihren<br />

ausländischen Töchtern, der BaFin zur Prüfung aller<br />

Risiken unterwirft. Es bleibt im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens<br />

auch hier abzuwarten, ob die Koalition gewillt<br />

ist, Lehren aus der Krise zu ziehen, oder ob sie sich weiterhin<br />

nur als Erfüllungsgehilfe der Finanzmagnaten versteht.<br />

Wenn nun in der Gesetzesbegründung der aktuellen<br />

Novelle nachzulesen ist, die Änderungen des Pfandbriefrechts<br />

seien zuvorderst notwendig, um im Wettbewerb mit<br />

anderen Ländern um die günstigsten Rahmenbedingungen<br />

bestehen zu können, dann ist höchste Vorsicht geboten.<br />

Selbstverständlich ist bei einem Rechtsgebiet, dessen<br />

Wurzeln aus dem 18. Jahrhundert herrühren, manche Regelung<br />

überholt und als unnötig bürokratisch ersatzlos zu<br />

streichen, wie es etwa beim Treuhändermitverschluss der<br />

Fall ist. Solche verwaltungstechnischen Erleichterungen<br />

steigern die Effizienz des Verbriefungsmechanismus und<br />

machen den deutschen Pfandbrief wettbewerbsfähiger.<br />

Andere Länder gewinnen allerdings insbesondere deshalb<br />

an Emissionsvolumen, weil die Vorgaben über Beleihungswerte<br />

lockerer sind oder die Palette an Pfandbriefgattungen<br />

breiter ist. Ein solches Race to the Bottom darf<br />

aber bei der Novellierung des Pfandbriefgesetzes keinesfalls<br />

im Vordergrund stehen. Wir werden im parlamentarischen<br />

Verfahren sehr genau darauf achten, dass<br />

vorgenommene Änderungen nicht trotz gegenteiliger Beteuerungen<br />

im Regierungsentwurf zu einer Aufweichung<br />

Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Der Gesetzesentwurf zur Novellierung des Pfandbrief-<br />

der Qualität des deutschen Pfandbriefes und letztlich zu<br />

einer Minderung des Anlegerschutzes führen.<br />

(B)<br />

rechts sowie der angefügte Passus zum neuen Erlaubnistatbestand<br />

der Anlageverwaltung transportieren zwei<br />

wichtige Botschaften. Erstens. Die Kreditverbriefung<br />

kann im Rahmen ordentlicher Gesetze ein sinnvolles<br />

Finanzinstrument sein. Zweitens. Die Bundesregierung<br />

hat endlich einen ersten zaghaften Schritt unternommen,<br />

um der Missstände am grauen Kapitalmarkt Herr zu werden.<br />

Einen Punkt möchte ich vor dem Hintergrund aktueller<br />

Entwicklungen der Finanzmarktkrise schließlich besonders<br />

betonen: Gerade in Zeiten, in denen sich Banken gegenseitig<br />

nicht mehr vertrauen, der Interbankenmarkt<br />

also tot ist und Refinanzierungsmöglichkeiten gering<br />

sind, steigt die Bedeutung der hinreichend gedeckten<br />

Pfandbriefe. Pfandbriefe konnten sich daher lange Zeit<br />

als Krisengewinner behaupten, bis es schließlich im Sep-<br />

(D)<br />

Diese Botschaften decken sich mit den grünen Forderungen<br />

nach stabilen Finanzmärkten und einer Stärkung<br />

des Anlegerschutzes. Daher begrüßen wir die generelle<br />

Stoßrichtung des Gesetzes. Gleichwohl haben wir bei den<br />

vorgeschlagenen Regelungen inhaltliche Bedenken wie<br />

auch Kritik an der konzeptionellen Vorgehensweise.<br />

Lassen Sie mich zunächst auf den pfandbriefrechtlichen<br />

Teil zu sprechen kommen. Die Verbriefung von Krediten<br />

ist durch die Finanzmarktkrise stark in die Kritik<br />

geraten. Denn es ist unbestritten, dass etwa die hypothekenbesicherten<br />

Anleihen, die in den USA begeben wurden,<br />

mit ursächlich für eine globale Finanzmarktkrise<br />

sind, die mittlerweile zu einer ernsthaften Bedrohung für<br />

das Weltwirtschaftssystem herangereift ist.<br />

Das Problem liegt allerdings nicht beim Verbriefungsmechanismus<br />

als solchem. Verbriefungen sind und bleiben<br />

ein sinnvoller Weg, um Risiken auf mehrere Schultern<br />

zu verteilen und über die Refinanzierungsmöglichkeit der<br />

Banken Spielräume für neue Kreditvergabe zu eröffnen.<br />

Dieser Vorgang ist auch ganz im Sinne eines konservativen<br />

Kapitalmarktverständnisses, demgemäß solche Konstruktionen<br />

letztlich der Realwirtschaft zu dienen haben.<br />

Notwendig sind allerdings Regeln, die für eine hohe Quatember<br />

zu Turbulenzen bei der Hypo Real Estate kam. Es<br />

lässt sich gut argumentieren, dass selbst eine Insolvenz<br />

des besagten Institutes die ausgegebenen Pfandbriefe<br />

nicht hätte wertlos werden lassen. In der Theorie hätte die<br />

getrennte Deckungsmasse ein Garant dafür sein müssen,<br />

dass eine Insolvenz des begebenden Instituts weder Zinszahlung<br />

noch Rückzahlung des investierten Geldes der<br />

Anlegerinnen und Anleger beeinträchtigen kann. Allerdings<br />

ist diese Handlungsfähigkeit trotz Insolvenz nur gesichert,<br />

sofern vorübergehend ausreichend Liquidität<br />

vorhanden ist.<br />

Diese Frage, was bei kurzfristigen Engpässen, also<br />

Fällen, in denen mehr Pfandbriefe als Kredite des Sicherheitenpools<br />

fällig werden, für Folgewirkungen entstehen<br />

und wie dem begegnet werden kann, rückt den im Gesetzentwurf<br />

behandelten Aspekt des Liquiditätsrisikos ins<br />

Rampenlicht. Aus diesem Grund ist es für uns Grüne im<br />

weiteren Beratungsverlauf wesentlich, ob das Liquiditätsrisiko<br />

insbesondere eindimensional ausgerichteter<br />

Geschäftsmodelle wie jener der Immobilien- und Staatsfinanzierer<br />

in der Novelle angemessen geregelt wird. Wir<br />

stehen der gegenwärtigen Regelung einer Liquiditätsreserve<br />

von lediglich 90 Tagen skeptisch gegenüber.<br />

lität und Transparenz der Verbriefungsprodukte sorgen. Lassen Sie mich ferner auf den zweiten Punkt zu spre-<br />

Diese Regeln fehlten in den USA. Wir haben sie aber in chen kommen, der die Einführung eines neuen Erlaub-<br />

Deutschland mit dem Pfandbriefgesetz, das insbesondere nistatbestands der Anlageverwaltung im Kreditwesenge-<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!