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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20861<br />

(A)<br />

Markus Grübel<br />

Schlüsselqualifikationen im Dienst selbst sowie die weidienst informieren. Damit wird auch eine regelmäßige (C)<br />

tere qualitative Verbesserung von Lehrgängen.<br />

Evaluierung des Gesetzes gewährleistet. Zudem wird ge-<br />

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder<br />

Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes<br />

Dienstzeugnis erhalten soll, welches den Inhalt des<br />

Dienstes, Tätigkeit und Leistung des Dienstleistenden sowie<br />

die während des Zivildienstes erworbenen Kompetenzen<br />

für den weiteren beruflichen Lebensweg umfasst.<br />

Schon heute kann ein qualifiziertes Dienstzeugnis auf Ansetzlich<br />

abgesichert, dass sich die Dienstleistenden zukünftig<br />

mit Anregungen und Beschwerden direkt an den<br />

Zivildienstbeauftragten wenden können, ohne dienstliche<br />

Nachteile befürchten zu müssen. Bislang wurde nicht bekannt,<br />

zu welchen Ergebnissen dies geführt hat, da es im<br />

Gegensatz zum Bericht des Wehrbeauftragten keine Veröffentlichungspflicht<br />

gibt.<br />

trag des Dienstleistenden von den Dienststellen ausgestellt<br />

werden. Es hat sich als Grundlage für die Anerkennung<br />

des Zivildienstes als berufliche Qualifikationsvoraussetzung<br />

bewährt.<br />

Die Zivildienstnovelle ist auch ein Baustein zur Förderung<br />

von bürgerschaftlichem Engagement. Im Gegensatz<br />

zu den Freiwilligendiensten, wie den Freiwilligen Sozialen<br />

Jahr oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, ist der<br />

Alle Dienstleistenden werden in ihrer Dienstzeit für die<br />

ihnen übertragenen Aufgaben qualifiziert und fortgebildet.<br />

Die Einführungslehrgänge an den staatlichen Zivildienstschulen<br />

und den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände<br />

werden flexibler strukturiert und zu dienstbegleitenden Seminaren<br />

weiterentwickelt bzw. durch neue Seminarangebote<br />

ergänzt. Kürzere und terminlich variable Seminare,<br />

Zivildienst ein Wehrersatzdienst und damit ein Pflichtdienst.<br />

Dennoch gibt es zwischen den beiden Dienstarten<br />

eine Menge von Berührungspunkten und Gemeinsamkeiten,<br />

die im Bericht der Kommission „Impulse der Zivilgesellschaft“<br />

ausführlich dargestellt werden. Die zentrale<br />

Forderung des Berichts wird nun mit der Novelle umgesetzt:<br />

die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst.<br />

mehr Wahlmöglichkeiten, eine bessere Verbindung von<br />

Theorie und Praxis sowie ein Angebot zur Reflexion sind<br />

vorab in einigen Modellprojekten erprobt worden und bei<br />

allen Beteiligten auf große Zustimmung gestoßen. Dementsprechend<br />

orientiert sich die Neustrukturierung an<br />

den dort gemachten Erfahrungen. Bewährtes wie die<br />

fachliche Schulung insbesondere im Bereich der Pflege<br />

und Betreuung Hilfebedürftiger, in der rund zwei Drittel<br />

der Zivildienstleistenden tätig sind, werden beibehalten.<br />

Ebenso die Seminare zur politischen Bildung.<br />

Wir gehen nun in die Beratung; in wenigen Tagen haben<br />

wir die Anhörung zum Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetz.<br />

Die Ergebnisse sollten wir im weiteren Gesetzgebungsprozess<br />

berücksichtigen. Lassen Sie uns im<br />

Interesse aller Zivildienstleistenden über den Gesetzentwurf<br />

konstruktiv diskutieren! Vielleicht gelingt uns an der<br />

einen oder anderen Stelle noch eine Nachjustierung. Ich<br />

denke hier an die Problematik des § 14 c Zivildienstgesetz<br />

und die freiwillige Verlängerung des Zivildienstes.<br />

(B) Zu Beginn des Dienstes wird der Zivildienstleistende<br />

künftig in einem neu entwickelten eintägigen Seminar<br />

über seine Rechte und Pflichten sowie über die ihm zustehenden<br />

Geld- und Sachbezüge informiert. Dieses Seminar<br />

ist genauso obligatorisch wie das viertägige Seminar<br />

zur politischen Bildung, das bisher eine Woche umfasst.<br />

Ziel der Flexibilisierung ist es, durch eine vergrößerte<br />

Wahlfreiheit bei Zeitpunkt und Inhalt der Veranstaltungen<br />

den vermittelten Lehrstoff und die seminarbedingten Abwesenheitszeiten<br />

besser in den Dienstalltag zu integrieren<br />

und die Motivation der Seminarteilnehmer zu stärken.<br />

In einem neu konzipierten einwöchigen Seminar zur Förderung<br />

sozialer Kompetenzen sollen die im Dienstalltag<br />

erworbenen Fähigkeiten identifiziert, reflektiert und gesichert<br />

werden.<br />

Sönke Rix (SPD):<br />

Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/<br />

CSU wurde im November 2005 festgelegt, dass der Zivildienst<br />

zu einem Lerndienst ausgebaut werden soll.<br />

Grundlage dieser Vereinbarung war das einvernehmliche<br />

Verständnis, dass der Zivildienst schon seit jeher ein<br />

Lerndienst ist, ihm aber die Legitimation, die rechtliche<br />

Sicherheit und vor allem die spätere Nachweisbarkeit des<br />

Gelernten durch den Zivildienstleistenden fehlt. Im November<br />

2006 fand unter dem Titel „Zivildienst als<br />

Chance“ ein Fachkongress statt, auf dem in Arbeitsgruppen<br />

die Schwerpunkte eines Zivildienstes als Lerndienst<br />

entwickelt wurden. Trotzdem verging wieder ein Jahr, bis<br />

das Ministerium im November 2007 einen ersten Planungsentwurf<br />

für das Dritte Zivildienstgesetzänderungs-<br />

(D)<br />

Eine zusätzliche einsatzbezogene fachliche Schulung gesetz vorgelegt hat. Mittlerweile gab es bis heute drei<br />

im Bereich der Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen Neufassungen des Gesetzentwurfes, der dann in den Ge-<br />

Menschen sowie im Umwelt- und Naturschutzbereich setzentwurf der Bundesregierung vom 20. November<br />

wird, insofern erforderlich, weiterhin gewährt. Die mehr- 2008 mündete. Sie sehen, der November ist für den Zivilwöchigen<br />

fachlichen Lehrgänge sollen ebenso wie die zidienst in den vergangenen Jahren immer ein entscheidenvildienstspezifischen<br />

Einführungslehrgänge in mehrere der Monat gewesen.<br />

selbstständige Module aufteilbar und zeitlich flexibel belegbar<br />

sein. Die Teilnahme an einem Seminar zur Förderung<br />

sozialer Kompetenzen sowie einem Reflexionsseminar<br />

wird fakultativ angeboten.<br />

Der Lernteil des Zivildienstes wird aktuell durch den<br />

Einweisungsdienst – in der Regel vier Wochen in der Einsatzstelle<br />

– und den Einführungsdienst, bestehend aus<br />

zwei Lehrgängen, ausgefüllt. Die Formulierungen des<br />

Neben der Neustrukturierung der Bildungsmaßnah- neuen § 25 a Zivildienstgesetz haben sich zum alten<br />

men sieht der Gesetzentwurf eine neue Berichtspflicht § 25 b Zivildienstgesetz nicht verändert. Ich würde mich<br />

des Zivildienstbeauftragten – analog zum Bericht des allerdings freuen, wenn es uns gelänge, noch ein Instru-<br />

Wehrbeauftragten – vor. Der Tätigkeitsbericht soll regelmentarium einzufügen, das sicherstellt, dass der Einweimäßig<br />

über die Lage und die Entwicklungen im Zivilsungsdienst von vier Wochen auch wirklich vollständig<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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