193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20861<br />
(A)<br />
Markus Grübel<br />
Schlüsselqualifikationen im Dienst selbst sowie die weidienst informieren. Damit wird auch eine regelmäßige (C)<br />
tere qualitative Verbesserung von Lehrgängen.<br />
Evaluierung des Gesetzes gewährleistet. Zudem wird ge-<br />
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass jeder<br />
Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes<br />
Dienstzeugnis erhalten soll, welches den Inhalt des<br />
Dienstes, Tätigkeit und Leistung des Dienstleistenden sowie<br />
die während des Zivildienstes erworbenen Kompetenzen<br />
für den weiteren beruflichen Lebensweg umfasst.<br />
Schon heute kann ein qualifiziertes Dienstzeugnis auf Ansetzlich<br />
abgesichert, dass sich die Dienstleistenden zukünftig<br />
mit Anregungen und Beschwerden direkt an den<br />
Zivildienstbeauftragten wenden können, ohne dienstliche<br />
Nachteile befürchten zu müssen. Bislang wurde nicht bekannt,<br />
zu welchen Ergebnissen dies geführt hat, da es im<br />
Gegensatz zum Bericht des Wehrbeauftragten keine Veröffentlichungspflicht<br />
gibt.<br />
trag des Dienstleistenden von den Dienststellen ausgestellt<br />
werden. Es hat sich als Grundlage für die Anerkennung<br />
des Zivildienstes als berufliche Qualifikationsvoraussetzung<br />
bewährt.<br />
Die Zivildienstnovelle ist auch ein Baustein zur Förderung<br />
von bürgerschaftlichem Engagement. Im Gegensatz<br />
zu den Freiwilligendiensten, wie den Freiwilligen Sozialen<br />
Jahr oder dem Freiwilligen Ökologischen Jahr, ist der<br />
Alle Dienstleistenden werden in ihrer Dienstzeit für die<br />
ihnen übertragenen Aufgaben qualifiziert und fortgebildet.<br />
Die Einführungslehrgänge an den staatlichen Zivildienstschulen<br />
und den Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände<br />
werden flexibler strukturiert und zu dienstbegleitenden Seminaren<br />
weiterentwickelt bzw. durch neue Seminarangebote<br />
ergänzt. Kürzere und terminlich variable Seminare,<br />
Zivildienst ein Wehrersatzdienst und damit ein Pflichtdienst.<br />
Dennoch gibt es zwischen den beiden Dienstarten<br />
eine Menge von Berührungspunkten und Gemeinsamkeiten,<br />
die im Bericht der Kommission „Impulse der Zivilgesellschaft“<br />
ausführlich dargestellt werden. Die zentrale<br />
Forderung des Berichts wird nun mit der Novelle umgesetzt:<br />
die Ausgestaltung des Zivildienstes als Lerndienst.<br />
mehr Wahlmöglichkeiten, eine bessere Verbindung von<br />
Theorie und Praxis sowie ein Angebot zur Reflexion sind<br />
vorab in einigen Modellprojekten erprobt worden und bei<br />
allen Beteiligten auf große Zustimmung gestoßen. Dementsprechend<br />
orientiert sich die Neustrukturierung an<br />
den dort gemachten Erfahrungen. Bewährtes wie die<br />
fachliche Schulung insbesondere im Bereich der Pflege<br />
und Betreuung Hilfebedürftiger, in der rund zwei Drittel<br />
der Zivildienstleistenden tätig sind, werden beibehalten.<br />
Ebenso die Seminare zur politischen Bildung.<br />
Wir gehen nun in die Beratung; in wenigen Tagen haben<br />
wir die Anhörung zum Dritten Zivildienstgesetzänderungsgesetz.<br />
Die Ergebnisse sollten wir im weiteren Gesetzgebungsprozess<br />
berücksichtigen. Lassen Sie uns im<br />
Interesse aller Zivildienstleistenden über den Gesetzentwurf<br />
konstruktiv diskutieren! Vielleicht gelingt uns an der<br />
einen oder anderen Stelle noch eine Nachjustierung. Ich<br />
denke hier an die Problematik des § 14 c Zivildienstgesetz<br />
und die freiwillige Verlängerung des Zivildienstes.<br />
(B) Zu Beginn des Dienstes wird der Zivildienstleistende<br />
künftig in einem neu entwickelten eintägigen Seminar<br />
über seine Rechte und Pflichten sowie über die ihm zustehenden<br />
Geld- und Sachbezüge informiert. Dieses Seminar<br />
ist genauso obligatorisch wie das viertägige Seminar<br />
zur politischen Bildung, das bisher eine Woche umfasst.<br />
Ziel der Flexibilisierung ist es, durch eine vergrößerte<br />
Wahlfreiheit bei Zeitpunkt und Inhalt der Veranstaltungen<br />
den vermittelten Lehrstoff und die seminarbedingten Abwesenheitszeiten<br />
besser in den Dienstalltag zu integrieren<br />
und die Motivation der Seminarteilnehmer zu stärken.<br />
In einem neu konzipierten einwöchigen Seminar zur Förderung<br />
sozialer Kompetenzen sollen die im Dienstalltag<br />
erworbenen Fähigkeiten identifiziert, reflektiert und gesichert<br />
werden.<br />
Sönke Rix (SPD):<br />
Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/<br />
CSU wurde im November 2005 festgelegt, dass der Zivildienst<br />
zu einem Lerndienst ausgebaut werden soll.<br />
Grundlage dieser Vereinbarung war das einvernehmliche<br />
Verständnis, dass der Zivildienst schon seit jeher ein<br />
Lerndienst ist, ihm aber die Legitimation, die rechtliche<br />
Sicherheit und vor allem die spätere Nachweisbarkeit des<br />
Gelernten durch den Zivildienstleistenden fehlt. Im November<br />
2006 fand unter dem Titel „Zivildienst als<br />
Chance“ ein Fachkongress statt, auf dem in Arbeitsgruppen<br />
die Schwerpunkte eines Zivildienstes als Lerndienst<br />
entwickelt wurden. Trotzdem verging wieder ein Jahr, bis<br />
das Ministerium im November 2007 einen ersten Planungsentwurf<br />
für das Dritte Zivildienstgesetzänderungs-<br />
(D)<br />
Eine zusätzliche einsatzbezogene fachliche Schulung gesetz vorgelegt hat. Mittlerweile gab es bis heute drei<br />
im Bereich der Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen Neufassungen des Gesetzentwurfes, der dann in den Ge-<br />
Menschen sowie im Umwelt- und Naturschutzbereich setzentwurf der Bundesregierung vom 20. November<br />
wird, insofern erforderlich, weiterhin gewährt. Die mehr- 2008 mündete. Sie sehen, der November ist für den Zivilwöchigen<br />
fachlichen Lehrgänge sollen ebenso wie die zidienst in den vergangenen Jahren immer ein entscheidenvildienstspezifischen<br />
Einführungslehrgänge in mehrere der Monat gewesen.<br />
selbstständige Module aufteilbar und zeitlich flexibel belegbar<br />
sein. Die Teilnahme an einem Seminar zur Förderung<br />
sozialer Kompetenzen sowie einem Reflexionsseminar<br />
wird fakultativ angeboten.<br />
Der Lernteil des Zivildienstes wird aktuell durch den<br />
Einweisungsdienst – in der Regel vier Wochen in der Einsatzstelle<br />
– und den Einführungsdienst, bestehend aus<br />
zwei Lehrgängen, ausgefüllt. Die Formulierungen des<br />
Neben der Neustrukturierung der Bildungsmaßnah- neuen § 25 a Zivildienstgesetz haben sich zum alten<br />
men sieht der Gesetzentwurf eine neue Berichtspflicht § 25 b Zivildienstgesetz nicht verändert. Ich würde mich<br />
des Zivildienstbeauftragten – analog zum Bericht des allerdings freuen, wenn es uns gelänge, noch ein Instru-<br />
Wehrbeauftragten – vor. Der Tätigkeitsbericht soll regelmentarium einzufügen, das sicherstellt, dass der Einweimäßig<br />
über die Lage und die Entwicklungen im Zivilsungsdienst von vier Wochen auch wirklich vollständig<br />
Zu Protokoll gegebene Reden