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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20929<br />

(A) Eine hochwertige berufliche Qualifikation der Beschäf- Ein zentrales Ziel der Novelle ist auch, die Vereinbar- (C)<br />

tigten ist dafür eine elementare Voraussetzung.<br />

keit von Familie und beruflicher Aufstiegsfortbildung zu<br />

verbessern. Der besonderen Situation von Teilnehmern<br />

mit Kindern tragen wir mit der Erhöhung des Kindererhöhungsbetrages<br />

von 179 auf 210 Euro pro Kind und<br />

Monat und dessen Bezuschussung zu 50 Prozent Rechnung.<br />

Alleinerziehende erhalten darüber hinaus einen<br />

pauschalierten Kinderbetreuungszuschuss.<br />

Deshalb räumen wir der Bildung für die Zukunft unseres<br />

Landes oberste Priorität ein. Mein Ziel ist es, jedem<br />

den Zugang zu Bildung, aber auch den Aufstieg<br />

durch Bildung zu ermöglichen. Die Leistungen nach<br />

dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bieten eine<br />

spürbare Hilfe. Individuelles Engagement und hohe<br />

Leistungsbereitschaft müssen diese Förderung ergänzen.<br />

Das Meister-BAföG hat in den vergangenen zwölf<br />

Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass sich Fachkräfte<br />

für ihre beruflichen Herausforderungen fit gemacht haben.<br />

Angesichts der demografischen Entwicklung gibt es<br />

hierzu keine Alternative.<br />

Angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs in<br />

der Altenpflege ist es ein wichtiges Signal, dass nunmehr<br />

auch privatrechtliche Fortbildungen der ambulanten<br />

und stationären Altenpflege für eine dreijährige<br />

Übergangszeit in die Förderung einbezogen werden sollen.<br />

Viele Betriebe, gerade im Handwerk, stehen vor einem<br />

Generationswechsel. Wir wollen mit diesem Gesetz<br />

auch diejenigen, die eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich<br />

absolviert haben, zur Betriebsübernahme und Existenzgründung<br />

ermuntern. Durch einen verbesserten und<br />

gestaffelten Existenzgründungserlass wird künftig bereits<br />

die Schaffung eines dauerhaften Ausbildungs- oder<br />

Arbeitsplatzes in einem neu gegründeten oder übernommenen<br />

Unternehmen mit einem Darlehensteilerlass honoriert.<br />

Notwendig ist auch die Integration von Bildungswilligen<br />

mit Migrationshintergrund und einer Daueraufenthaltsberechtigung.<br />

In ihnen schlummern Begabungsreserven<br />

und ein Fachkräftepotenzial, auf das wir angesichts<br />

der demografischen Entwicklung dringend angewiesen<br />

sind. Auf die bisherige Voraussetzung einer dreijährigen<br />

Mindesterwerbsdauer vor Beginn der Fortbildung wird<br />

nun generell verzichtet.<br />

Ich freue mich, dass es über die Einschätzungen und<br />

die Zielrichtung des Gesetzentwurfs einen breiten Konsens<br />

mit den Sozialpartnern und den Ländern gibt. Wesentliche<br />

Anregungen für die Novelle haben wir den Erfahrungen<br />

mit dem bisherigen Gesetz entnommen wie<br />

auch aus den Diskussionen mit Fachleuten aus dem Gesetzesvollzug,<br />

mit Bildungsträgern, Fortbildungsteilnehmern<br />

und nicht zuletzt auch mit den Bildungsexperten<br />

aus den Koalitionsfraktionen.<br />

Nachdem kürzlich die Leistungen nach dem BAföG<br />

für Schüler und Schülerinnen und für Studierende verbessert<br />

wurden, machen wir mit diesen Maßnahmen<br />

deutlich, dass berufliche Bildung gleichermaßen im Fokus<br />

steht. Der Gesetzentwurf gehört zu den Maßnahmen<br />

der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“,<br />

mit denen das Ziel verfolgt wird, jedem den Aufstieg<br />

durch Bildung zu ermöglichen. Diese Förderung wird er-<br />

Von den vorgesehenen zahlreichen Leistungsverbesgänzt durch das Angebot von Fortbildungsordnungen<br />

serungen möchte ich folgende hervorheben: Es soll eine des BMBF, die gemeinsam mit den Sozialpartnern erar-<br />

Aufstiegsfortbildung gefördert werden können, und beitet werden und für Weiterbildung und Personalent-<br />

zwar auch dann, wenn der Fortbildungswillige bereits eiwicklung genutzt werden.<br />

(B)<br />

nen Fortbildungsabschluss erworben hat, den er zum<br />

Beispiel aus Eigenmitteln selbst finanziert hat. Es ist<br />

nicht einzusehen, dass er deshalb nach der jetzigen<br />

Rechtslage keine Förderung bekommt, er also für seine<br />

Anstrengungen quasi bestraft wird. Eine solche Eigeninitiative<br />

darf sich nicht nachteilig auswirken. Durch einen<br />

Darlehenserlass von 25 Prozent bei Bestehen der<br />

Prüfung wollen wir die Motivation bei der Weiterbildung,<br />

bis zur Prüfung durchzuhalten, verstärken und belohnen.<br />

Intention des Gesetzes ist, den Erwerb arbeitsmarktverwertbarer<br />

Fortbildungsabschlüsse zu erleichtern. Dieser<br />

Die mithilfe des Meister-BAföGs erworbenen Fortbildungsabschlüsse<br />

bieten zum Teil sogar die Option, ein<br />

Hochschulstudium aufzunehmen. Ich bin sehr froh darüber,<br />

dass wir mit den Ländern beim Qualifizierungsgipfel<br />

einen grundsätzlichen Konsens über die Verbesserung<br />

der Durchlässigkeit erzielt haben. Das zielt auf<br />

Erleichterungen beim Hochschulzugang für beruflich<br />

Qualifizierte und auf die Berücksichtigung der in der<br />

Aufstiegsfortbildung erworbenen Kompetenzen im Studium.<br />

(D)<br />

Leistungsanreiz ist ein Herzstück der AFBG-Novelle. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle verbessern wir<br />

Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Aus- und Fortbil- den Stellenwert und die Attraktivität der Aufstiegsfortdung<br />

sowie Entwicklungsmöglichkeiten für diejenigen, bildung ganz erheblich. Das zeigt sich nicht zuletzt im<br />

die in der frühkindlichen Erziehung tätig sind, nachhal- Finanzvolumen. Die Bundesregierung wird für die vortig<br />

zu verbessern. Daher sind die Aufstiegsfortbildungen gesehenen Leistungsverbesserungen in den nächsten vier<br />

zur Erzieherin und zum Erzieher in die Förderung einbe- Jahren insgesamt rund 200 Millionen Euro zusätzlich zur<br />

zogen.<br />

Verfügung stellen. Das ist eine Steigerung um bis zu<br />

60 Prozent. Damit wollen wir die weiterbildungswilligen<br />

Arbeitnehmer spürbar entlasten, aber auch zusätzliche<br />

Impulse für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft<br />

geben. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern<br />

hat sich in den vergangenen Jahren gerade bei diesem<br />

Gesetz bewährt. So berücksichtigt der Gesetzentwurf<br />

Vorschläge der Länder und nimmt die Erfahrungen<br />

aus dem Gesetzesvollzug aus den Landesbehörden auf.<br />

Die Länder müssen deshalb weiterhin in bewährter<br />

Weise ihren Anteil von 22 Prozent an den Gesamtkosten<br />

der Aufstiegsfortbildungsförderung tragen. Das ist eine<br />

gute Investition in die Zukunft.<br />

Bund und Länder kamen beim Bildungsgipfel überein,<br />

die Bildungs- und Forschungsausgaben bis zum Jahr<br />

2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu stei-

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