193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20929<br />
(A) Eine hochwertige berufliche Qualifikation der Beschäf- Ein zentrales Ziel der Novelle ist auch, die Vereinbar- (C)<br />
tigten ist dafür eine elementare Voraussetzung.<br />
keit von Familie und beruflicher Aufstiegsfortbildung zu<br />
verbessern. Der besonderen Situation von Teilnehmern<br />
mit Kindern tragen wir mit der Erhöhung des Kindererhöhungsbetrages<br />
von 179 auf 210 Euro pro Kind und<br />
Monat und dessen Bezuschussung zu 50 Prozent Rechnung.<br />
Alleinerziehende erhalten darüber hinaus einen<br />
pauschalierten Kinderbetreuungszuschuss.<br />
Deshalb räumen wir der Bildung für die Zukunft unseres<br />
Landes oberste Priorität ein. Mein Ziel ist es, jedem<br />
den Zugang zu Bildung, aber auch den Aufstieg<br />
durch Bildung zu ermöglichen. Die Leistungen nach<br />
dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bieten eine<br />
spürbare Hilfe. Individuelles Engagement und hohe<br />
Leistungsbereitschaft müssen diese Förderung ergänzen.<br />
Das Meister-BAföG hat in den vergangenen zwölf<br />
Jahren wesentlich dazu beigetragen, dass sich Fachkräfte<br />
für ihre beruflichen Herausforderungen fit gemacht haben.<br />
Angesichts der demografischen Entwicklung gibt es<br />
hierzu keine Alternative.<br />
Angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs in<br />
der Altenpflege ist es ein wichtiges Signal, dass nunmehr<br />
auch privatrechtliche Fortbildungen der ambulanten<br />
und stationären Altenpflege für eine dreijährige<br />
Übergangszeit in die Förderung einbezogen werden sollen.<br />
Viele Betriebe, gerade im Handwerk, stehen vor einem<br />
Generationswechsel. Wir wollen mit diesem Gesetz<br />
auch diejenigen, die eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich<br />
absolviert haben, zur Betriebsübernahme und Existenzgründung<br />
ermuntern. Durch einen verbesserten und<br />
gestaffelten Existenzgründungserlass wird künftig bereits<br />
die Schaffung eines dauerhaften Ausbildungs- oder<br />
Arbeitsplatzes in einem neu gegründeten oder übernommenen<br />
Unternehmen mit einem Darlehensteilerlass honoriert.<br />
Notwendig ist auch die Integration von Bildungswilligen<br />
mit Migrationshintergrund und einer Daueraufenthaltsberechtigung.<br />
In ihnen schlummern Begabungsreserven<br />
und ein Fachkräftepotenzial, auf das wir angesichts<br />
der demografischen Entwicklung dringend angewiesen<br />
sind. Auf die bisherige Voraussetzung einer dreijährigen<br />
Mindesterwerbsdauer vor Beginn der Fortbildung wird<br />
nun generell verzichtet.<br />
Ich freue mich, dass es über die Einschätzungen und<br />
die Zielrichtung des Gesetzentwurfs einen breiten Konsens<br />
mit den Sozialpartnern und den Ländern gibt. Wesentliche<br />
Anregungen für die Novelle haben wir den Erfahrungen<br />
mit dem bisherigen Gesetz entnommen wie<br />
auch aus den Diskussionen mit Fachleuten aus dem Gesetzesvollzug,<br />
mit Bildungsträgern, Fortbildungsteilnehmern<br />
und nicht zuletzt auch mit den Bildungsexperten<br />
aus den Koalitionsfraktionen.<br />
Nachdem kürzlich die Leistungen nach dem BAföG<br />
für Schüler und Schülerinnen und für Studierende verbessert<br />
wurden, machen wir mit diesen Maßnahmen<br />
deutlich, dass berufliche Bildung gleichermaßen im Fokus<br />
steht. Der Gesetzentwurf gehört zu den Maßnahmen<br />
der Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“,<br />
mit denen das Ziel verfolgt wird, jedem den Aufstieg<br />
durch Bildung zu ermöglichen. Diese Förderung wird er-<br />
Von den vorgesehenen zahlreichen Leistungsverbesgänzt durch das Angebot von Fortbildungsordnungen<br />
serungen möchte ich folgende hervorheben: Es soll eine des BMBF, die gemeinsam mit den Sozialpartnern erar-<br />
Aufstiegsfortbildung gefördert werden können, und beitet werden und für Weiterbildung und Personalent-<br />
zwar auch dann, wenn der Fortbildungswillige bereits eiwicklung genutzt werden.<br />
(B)<br />
nen Fortbildungsabschluss erworben hat, den er zum<br />
Beispiel aus Eigenmitteln selbst finanziert hat. Es ist<br />
nicht einzusehen, dass er deshalb nach der jetzigen<br />
Rechtslage keine Förderung bekommt, er also für seine<br />
Anstrengungen quasi bestraft wird. Eine solche Eigeninitiative<br />
darf sich nicht nachteilig auswirken. Durch einen<br />
Darlehenserlass von 25 Prozent bei Bestehen der<br />
Prüfung wollen wir die Motivation bei der Weiterbildung,<br />
bis zur Prüfung durchzuhalten, verstärken und belohnen.<br />
Intention des Gesetzes ist, den Erwerb arbeitsmarktverwertbarer<br />
Fortbildungsabschlüsse zu erleichtern. Dieser<br />
Die mithilfe des Meister-BAföGs erworbenen Fortbildungsabschlüsse<br />
bieten zum Teil sogar die Option, ein<br />
Hochschulstudium aufzunehmen. Ich bin sehr froh darüber,<br />
dass wir mit den Ländern beim Qualifizierungsgipfel<br />
einen grundsätzlichen Konsens über die Verbesserung<br />
der Durchlässigkeit erzielt haben. Das zielt auf<br />
Erleichterungen beim Hochschulzugang für beruflich<br />
Qualifizierte und auf die Berücksichtigung der in der<br />
Aufstiegsfortbildung erworbenen Kompetenzen im Studium.<br />
(D)<br />
Leistungsanreiz ist ein Herzstück der AFBG-Novelle. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle verbessern wir<br />
Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Aus- und Fortbil- den Stellenwert und die Attraktivität der Aufstiegsfortdung<br />
sowie Entwicklungsmöglichkeiten für diejenigen, bildung ganz erheblich. Das zeigt sich nicht zuletzt im<br />
die in der frühkindlichen Erziehung tätig sind, nachhal- Finanzvolumen. Die Bundesregierung wird für die vortig<br />
zu verbessern. Daher sind die Aufstiegsfortbildungen gesehenen Leistungsverbesserungen in den nächsten vier<br />
zur Erzieherin und zum Erzieher in die Förderung einbe- Jahren insgesamt rund 200 Millionen Euro zusätzlich zur<br />
zogen.<br />
Verfügung stellen. Das ist eine Steigerung um bis zu<br />
60 Prozent. Damit wollen wir die weiterbildungswilligen<br />
Arbeitnehmer spürbar entlasten, aber auch zusätzliche<br />
Impulse für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft<br />
geben. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern<br />
hat sich in den vergangenen Jahren gerade bei diesem<br />
Gesetz bewährt. So berücksichtigt der Gesetzentwurf<br />
Vorschläge der Länder und nimmt die Erfahrungen<br />
aus dem Gesetzesvollzug aus den Landesbehörden auf.<br />
Die Länder müssen deshalb weiterhin in bewährter<br />
Weise ihren Anteil von 22 Prozent an den Gesamtkosten<br />
der Aufstiegsfortbildungsförderung tragen. Das ist eine<br />
gute Investition in die Zukunft.<br />
Bund und Länder kamen beim Bildungsgipfel überein,<br />
die Bildungs- und Forschungsausgaben bis zum Jahr<br />
2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu stei-