193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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20966 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />
(A) an das bestehende Bildungssystem ausgeht, muss sich stellen und an den Ausschuss nach Art. 34 zu übermit- (C)<br />
nach dem Inklusionskonzept das Bildungssystem an den teln. Es sollte ein nationaler Aktionsplan entwickelt wer-<br />
Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren. In der inden, der den Handlungsbedarf, der durch die Konvention<br />
ternationalen Menschenrechtsdebatte ist der Wandel entsteht, offenlegt sowie einen Fahrplan zur Umsetzung<br />
vom Integrations- zum Inklusionskonzept schon lange<br />
vollzogen worden. So ist er etwa vom VN-Kinderrechtsausschuss<br />
bereits im Jahr 1997 ausdrücklich beschrieben<br />
präsentiert.<br />
worden.<br />
Anlage 20<br />
Ebenso falsch ist die Übersetzung von „living independently“<br />
als „unabhängige Lebensführung“ statt als<br />
„selbstbestimmt leben“. Der Begriff „Selbstbestimmung“<br />
kommt in der Übersetzung nicht ein einziges Mal<br />
vor. Auch der Begriff der „Barrierefreiheit“ wird nicht<br />
aufgenommen. „Accessibility“ wird durchgängig mit<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur<br />
Änderung der Förderung von Biokraftstoffen<br />
(Tagesordnungspunkt 33)<br />
„Zugänglichkeit“ übersetzt.<br />
Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU): Mit dem<br />
Die Denkschrift zum Übereinkommen über die<br />
Rechte von Menschen mit Behinderungen versäumt es,<br />
Zielkonflikte zwischen deutschem und internationalem<br />
Recht aufzuzeigen sowie Änderungsnotwendigkeiten<br />
vorzustellen. Zwar haben Denkschriften zu Vertragsgesetzen<br />
einen nur erläuternden Charakter und sind als<br />
reine Willensbekundung der Bundesregierung als dem<br />
vertragsschließenden Organ der Bundesrepublik anzusehen.<br />
Auch haben Denkschriften keine unmittelbare<br />
rechtliche Bedeutung. Dennoch ist nicht auszuschließen,<br />
dass sie wenigstens im Entscheidungsfindungsprozess<br />
eines gerichtlichen Verfahrens beeinflussenden Charakter<br />
haben.<br />
Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen<br />
verfolgen wir das Ziel, zum Erreichen der energie- und<br />
klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beizutragen.<br />
Dies erfolgt, indem der weitere Ausbau der Biokraftstoffe<br />
ab dem Jahr 2015 stärker als bisher auf die Minderung<br />
der Treibhausgasemissionen ausgerichtet wird.<br />
Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz weitere Maßnahmen.<br />
Es sind dies: Die gesetzliche Quote für Biokraftstoffe<br />
wird für das Jahr 2009 von 6,25 Prozent auf<br />
5,25 Prozent abgesenkt. Für die Jahre 2010 bis 2014<br />
wird die Quote auf einer Höhe von 6,25 Prozent eingefroren.<br />
Für das Jahr 2011 ist eine Überprüfung der künftigen<br />
Quotenhöhen im Rahmen eines Berichts der Bundesregierung<br />
an den <strong>Bundestag</strong> vorgesehen.<br />
(B)<br />
Fernab der inhaltlichen Fehler der Übersetzung und<br />
der Denkschrift wird die Ausgestaltung des Umsetzungsinstrumentariums<br />
wesentlich darüber entscheiden,<br />
wie die Vorgaben des Übereinkommens ins deutsche<br />
Recht umgesetzt werden. Die Konvention sieht vier Instrumente<br />
vor, um innerstaatliche Anpassungen und Gesetzesänderungen<br />
vorzunehmen. Nach Art. 33 des Übereinkommens<br />
wird auf nationaler Ebene eine Stelle<br />
eingerichtet, die für die Förderung, den Schutz und die<br />
Sofern bestimmte Anforderungen im Produktionsverfahren<br />
erfüllt sind, die eine günstige Klimabilanz gewährleisten,<br />
soll erstmals Biomethan auf die Ottokraftstoff-<br />
und die Gesamtquote angerechnet werden können.<br />
Darüber hinaus soll die steuerliche Belastung von reinem<br />
Biodiesel außerhalb der Quote in den kommenden<br />
Jahren um jeweils 3 Cent pro Liter gegenüber der bisherigen<br />
gesetzlichen Regelung abgesenkt werden.<br />
(D)<br />
Überwachung des Übereinkommens zuständig ist. Nach<br />
Auskunft der Bundesregierung wird das Deutsche Institut<br />
für Menschenrechte für diese Aufgaben mandatiert.<br />
Darüber hinaus sieht das Übereinkommen sogenannte<br />
Focal Points im Sinne von Verantwortungsträgern in der<br />
Bundesregierung und den Landesregierungen vor sowie<br />
Koordinationsmechanismen zum Austausch mit zivilgesellschaftlichen<br />
Akteuren. Leider ist die deutsche Übersetzung<br />
des Übereinkommens auch in diesem Punkt<br />
nicht ganz korrekt, da die Übersetzung „Anlaufstelle“<br />
für „Focal Points“ die Frage der institutionellen Zuordnung,<br />
das heißt, dass diese Stelle innerhalb der jeweiligen<br />
Regierungen sein muss, umgeht. Neben dem Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales als Focal Point<br />
müssen diese Stellen auch in den jeweiligen Landesregierungen<br />
eingerichtet werden. Der Koordinationsme-<br />
Wie dem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, erfolgt der<br />
Ausbau der zunehmenden Verwendung der Biokraftstoffe<br />
langsamer als bisher geplant: Erst wenn Nachhaltigkeitskriterien<br />
wirksam sind, ist sichergestellt, dass die<br />
Biomasse zur Verwendung als Kraftstoff nachhaltig erzeugt<br />
wurde. Um Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungsund<br />
Futtermitteln zu vermeiden, wird durch eine Verschiebung<br />
der Quotenerhöhung Zeit gewonnen, um Biomasse<br />
aus anderen Quellen zu gewinnen. Für eine Übergangszeit<br />
bei der Beimischung von 10 Volumenprozent<br />
Ethanol zu Ottokraftstoffen spricht auch die Motorenunverträglichkeit<br />
vieler Altfahrzeuge. Biokraftstoffe der<br />
zweiten Generation haben eine deutlich bessere Klimabilanz<br />
als Biokraftstoffe der ersten Generation, stehen<br />
aber noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung.<br />
chanismus muss dazu dienen, Transparenz nach außen Ich freue mich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf<br />
herzustellen und auf diesem Wege ein Forum für Aus- die Gelegenheit erhalten, über die weitere Ausgestaltung<br />
tausch und Diskussion mit der Zivilgesellschaft zu der Beimischung von Biokraftstoffen zu beraten, weil<br />
schaffen. Ein solcher Mechanismus wäre auch bei den sie zur Energieversorgungssicherheit und zum Klima-<br />
Landesbehindertenbeauftragten denkbar. Art. 35 des schutz beitragen. Uns allen ist die zurückliegende Dis-<br />
Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten zukussion noch in guter Erinnerung: Sie war geprägt von<br />
dem, zwei Jahre nach der Ratifizierung einen Bericht Verunsicherung und der Sorge, ob der damalige Entwurf<br />
über den Umsetzungsstand des Übereinkommens zu er- unseren Ansprüchen an die Nachhaltigkeitskriterien ent-