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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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20966 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />

(A) an das bestehende Bildungssystem ausgeht, muss sich stellen und an den Ausschuss nach Art. 34 zu übermit- (C)<br />

nach dem Inklusionskonzept das Bildungssystem an den teln. Es sollte ein nationaler Aktionsplan entwickelt wer-<br />

Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren. In der inden, der den Handlungsbedarf, der durch die Konvention<br />

ternationalen Menschenrechtsdebatte ist der Wandel entsteht, offenlegt sowie einen Fahrplan zur Umsetzung<br />

vom Integrations- zum Inklusionskonzept schon lange<br />

vollzogen worden. So ist er etwa vom VN-Kinderrechtsausschuss<br />

bereits im Jahr 1997 ausdrücklich beschrieben<br />

präsentiert.<br />

worden.<br />

Anlage 20<br />

Ebenso falsch ist die Übersetzung von „living independently“<br />

als „unabhängige Lebensführung“ statt als<br />

„selbstbestimmt leben“. Der Begriff „Selbstbestimmung“<br />

kommt in der Übersetzung nicht ein einziges Mal<br />

vor. Auch der Begriff der „Barrierefreiheit“ wird nicht<br />

aufgenommen. „Accessibility“ wird durchgängig mit<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur<br />

Änderung der Förderung von Biokraftstoffen<br />

(Tagesordnungspunkt 33)<br />

„Zugänglichkeit“ übersetzt.<br />

Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU): Mit dem<br />

Die Denkschrift zum Übereinkommen über die<br />

Rechte von Menschen mit Behinderungen versäumt es,<br />

Zielkonflikte zwischen deutschem und internationalem<br />

Recht aufzuzeigen sowie Änderungsnotwendigkeiten<br />

vorzustellen. Zwar haben Denkschriften zu Vertragsgesetzen<br />

einen nur erläuternden Charakter und sind als<br />

reine Willensbekundung der Bundesregierung als dem<br />

vertragsschließenden Organ der Bundesrepublik anzusehen.<br />

Auch haben Denkschriften keine unmittelbare<br />

rechtliche Bedeutung. Dennoch ist nicht auszuschließen,<br />

dass sie wenigstens im Entscheidungsfindungsprozess<br />

eines gerichtlichen Verfahrens beeinflussenden Charakter<br />

haben.<br />

Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen<br />

verfolgen wir das Ziel, zum Erreichen der energie- und<br />

klimapolitischen Ziele der Bundesregierung beizutragen.<br />

Dies erfolgt, indem der weitere Ausbau der Biokraftstoffe<br />

ab dem Jahr 2015 stärker als bisher auf die Minderung<br />

der Treibhausgasemissionen ausgerichtet wird.<br />

Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz weitere Maßnahmen.<br />

Es sind dies: Die gesetzliche Quote für Biokraftstoffe<br />

wird für das Jahr 2009 von 6,25 Prozent auf<br />

5,25 Prozent abgesenkt. Für die Jahre 2010 bis 2014<br />

wird die Quote auf einer Höhe von 6,25 Prozent eingefroren.<br />

Für das Jahr 2011 ist eine Überprüfung der künftigen<br />

Quotenhöhen im Rahmen eines Berichts der Bundesregierung<br />

an den <strong>Bundestag</strong> vorgesehen.<br />

(B)<br />

Fernab der inhaltlichen Fehler der Übersetzung und<br />

der Denkschrift wird die Ausgestaltung des Umsetzungsinstrumentariums<br />

wesentlich darüber entscheiden,<br />

wie die Vorgaben des Übereinkommens ins deutsche<br />

Recht umgesetzt werden. Die Konvention sieht vier Instrumente<br />

vor, um innerstaatliche Anpassungen und Gesetzesänderungen<br />

vorzunehmen. Nach Art. 33 des Übereinkommens<br />

wird auf nationaler Ebene eine Stelle<br />

eingerichtet, die für die Förderung, den Schutz und die<br />

Sofern bestimmte Anforderungen im Produktionsverfahren<br />

erfüllt sind, die eine günstige Klimabilanz gewährleisten,<br />

soll erstmals Biomethan auf die Ottokraftstoff-<br />

und die Gesamtquote angerechnet werden können.<br />

Darüber hinaus soll die steuerliche Belastung von reinem<br />

Biodiesel außerhalb der Quote in den kommenden<br />

Jahren um jeweils 3 Cent pro Liter gegenüber der bisherigen<br />

gesetzlichen Regelung abgesenkt werden.<br />

(D)<br />

Überwachung des Übereinkommens zuständig ist. Nach<br />

Auskunft der Bundesregierung wird das Deutsche Institut<br />

für Menschenrechte für diese Aufgaben mandatiert.<br />

Darüber hinaus sieht das Übereinkommen sogenannte<br />

Focal Points im Sinne von Verantwortungsträgern in der<br />

Bundesregierung und den Landesregierungen vor sowie<br />

Koordinationsmechanismen zum Austausch mit zivilgesellschaftlichen<br />

Akteuren. Leider ist die deutsche Übersetzung<br />

des Übereinkommens auch in diesem Punkt<br />

nicht ganz korrekt, da die Übersetzung „Anlaufstelle“<br />

für „Focal Points“ die Frage der institutionellen Zuordnung,<br />

das heißt, dass diese Stelle innerhalb der jeweiligen<br />

Regierungen sein muss, umgeht. Neben dem Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales als Focal Point<br />

müssen diese Stellen auch in den jeweiligen Landesregierungen<br />

eingerichtet werden. Der Koordinationsme-<br />

Wie dem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, erfolgt der<br />

Ausbau der zunehmenden Verwendung der Biokraftstoffe<br />

langsamer als bisher geplant: Erst wenn Nachhaltigkeitskriterien<br />

wirksam sind, ist sichergestellt, dass die<br />

Biomasse zur Verwendung als Kraftstoff nachhaltig erzeugt<br />

wurde. Um Nutzungskonkurrenzen mit Nahrungsund<br />

Futtermitteln zu vermeiden, wird durch eine Verschiebung<br />

der Quotenerhöhung Zeit gewonnen, um Biomasse<br />

aus anderen Quellen zu gewinnen. Für eine Übergangszeit<br />

bei der Beimischung von 10 Volumenprozent<br />

Ethanol zu Ottokraftstoffen spricht auch die Motorenunverträglichkeit<br />

vieler Altfahrzeuge. Biokraftstoffe der<br />

zweiten Generation haben eine deutlich bessere Klimabilanz<br />

als Biokraftstoffe der ersten Generation, stehen<br />

aber noch nicht in relevanten Mengen zur Verfügung.<br />

chanismus muss dazu dienen, Transparenz nach außen Ich freue mich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf<br />

herzustellen und auf diesem Wege ein Forum für Aus- die Gelegenheit erhalten, über die weitere Ausgestaltung<br />

tausch und Diskussion mit der Zivilgesellschaft zu der Beimischung von Biokraftstoffen zu beraten, weil<br />

schaffen. Ein solcher Mechanismus wäre auch bei den sie zur Energieversorgungssicherheit und zum Klima-<br />

Landesbehindertenbeauftragten denkbar. Art. 35 des schutz beitragen. Uns allen ist die zurückliegende Dis-<br />

Übereinkommens verpflichtet die Vertragsstaaten zukussion noch in guter Erinnerung: Sie war geprägt von<br />

dem, zwei Jahre nach der Ratifizierung einen Bericht Verunsicherung und der Sorge, ob der damalige Entwurf<br />

über den Umsetzungsstand des Übereinkommens zu er- unseren Ansprüchen an die Nachhaltigkeitskriterien ent-

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