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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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Angelika Krüger-Leißner<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20897<br />

(A) kommunalen Spitzenverbänden. Das scheint der Vergan- Für 2008 sind Gesamtkosten für Heizung und Unter- (C)<br />

genheit anzugehören.<br />

kunft von 13,4 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfal-<br />

Der Bund beteiligt sich gemäß § 46 Abs. 5 SGB II an<br />

den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II-Beziehern,<br />

um die Kommunen insgesamt um 2,5 Milliarden<br />

Euro zu entlasten. Das war eine wichtige Festlegung mit<br />

der Einführung der Hartz-IV-Gesetze. Bundesrat und<br />

<strong>Bundestag</strong> haben dies im Vermittlungsausschuss verabredet.<br />

Dennoch gab es in der Folgezeit nicht wenige Auseinandersetzungen<br />

über die Berechnungsgrundlage der<br />

Höhe der Bundesbeteiligung. Insofern bin ich froh, dass<br />

wir nach jahrelangem Hin und Her endlich einen Automatismus<br />

gefunden haben, nach dem die Bundesbeteiligung<br />

an den Kosten der Unterkunft berechnet wird. Denn<br />

bisher war es so, dass mit einer aufwendigen Berechlen<br />

gemäß der Beteiligung des Bundes von durchschnittlich<br />

29,2 Prozent 3,9 Milliarden Euro auf den Bund und<br />

9,5 Milliarden Euro auf die Kommunen. Für 2008 sind<br />

zum jetzigen Zeitpunkt bereits 83,5 Prozent der bereitgestellten<br />

Mittel abgerufen. Es ist also anzunehmen, dass<br />

die geplanten Kosten auch den tatsächlichen entsprechen.<br />

Für das Jahr 2009 ergibt sich auf dieser Basis für Baden-Württemberg<br />

eine Bundesbeteiligung in Höhe von<br />

29,4 Prozent, für Rheinland-Pfalz in Höhe von 35,4 Prozent<br />

und für die übrigen Bundesländer in Höhe von<br />

25,4 Prozent. Bundesdurchschnittlich entspricht dies einer<br />

Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent.<br />

nungsmethode jährlich die Anpassung neu ermittelt werden<br />

musste. Das war intransparent und für niemanden<br />

nachzuvollziehen. Insofern stand der Bund auch immer<br />

im Verdacht, sich nicht an die verabredeten Vereinbarungen<br />

zu halten.<br />

Insgesamt werden die Gesamtkosten für Unterkunft<br />

und Heizung für 2009 auf 12,3 Milliarden Euro veranschlagt.<br />

Bei einer Beteiligung von durchschnittlich<br />

26 Prozent des Bundes sind das Ausgaben in Höhe von<br />

rund 3,2 Milliarden Euro. Damit ergibt sich eine Entlas-<br />

Ende letzten Jahres hat das BMAS eine Methode entwickelt,<br />

nach der sich die Bundesbeteiligung anhand der<br />

Anzahl der Bedarfsgemeinschaften errechnet. Diese Anpassungsformel<br />

ist klar und verständlich und für jeden<br />

nachvollziehbar. Denn anhand der statistischen Daten<br />

lässt sich die Bundesbeteiligung auch ohne große mathetung<br />

gegenüber dem Vorjahr von rund 0,7 Milliarden<br />

Euro. Die Kommunen tragen gemäß ihrem Anteil rund<br />

9,1 Milliarden Euro. Das entspricht einer Entlastung von<br />

0,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang<br />

der Langzeitarbeitslosigkeit zahlt sich eben auf allen<br />

Ebenen aus.<br />

matische Fähigkeiten errechnen. Das schafft Transpa- Ich halte die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften<br />

renz und vermeidet Willkür.<br />

als Berechnungsgrundlage nach wie vor für richtig. Denn<br />

das primäre Ziel im SGB II ist es, durch Eingliederung in<br />

(B)<br />

Trotz bereits verabredeter Übereinkunft zwischen dem<br />

Bundesrat und dem <strong>Bundestag</strong> kam es bei der Beratung<br />

des Gesetzes zu heftigen Protesten. Grund war: Die Länder<br />

und Kommunen sowie ihre Spitzenverbände wollten<br />

die gestiegenen Energiekosten berücksichtigt sehen. In<br />

der dazu eigens einberufenen Anhörung konnten die<br />

den Arbeitsmarkt, durch Angebote zur Beschäftigung die<br />

Zahl der Hilfebedürftigen und damit die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften<br />

zu reduzieren. Somit geht das Ziel<br />

Senkung der Bedarfsgemeinschaften einher mit der Verringerung<br />

der Kosten für Unterkunft. Für die Kommunen<br />

besteht somit ein Anreiz, durch ein verstärktes Vermitt-<br />

(D)<br />

Sachverständigen die aktuellen Kostensteigerungen jelungsangebot, durch die Prüfung und Anwendung aller<br />

doch nicht seriös nachweisen. Und in einem zweiten, ganz arbeitsmarktpolitischen Instrumente Einfluss auf ihre<br />

wichtigen Punkt konnte auch nicht dargestellt werden, ob Kostenbeteiligung zu nehmen.<br />

und wie die Länder ihre Einsparungen beim Wohngeld an<br />

die Kommunen weitergegeben haben.<br />

Lassen Sie uns gemeinsam auf dieser Grundlage weiterarbeiten,<br />

und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu!<br />

Letztendlich blieb es bei der verabredeten Anpassungsformel.<br />

Die schreibt vor, dass zur Bestimmung der<br />

Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Heizung<br />

und Unterkunft im Jahr 2009 die jahresdurchschnittliche<br />

Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von Jahresmitte<br />

2007 bis Jahresmitte 2008 in das Verhältnis zu<br />

der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften<br />

von Jahresmitte 2006 bis Jahresmitte 2007 gesetzt<br />

wird. Die sich daraus ergebende Veränderung, multipliziert<br />

mit dem Faktor 0,7, ergibt die Veränderung der<br />

Bundesbeteiligung in Prozentpunkten.<br />

Wenn man die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften<br />

verfolgt, so ist festzustellen, dass es einen kontinuierlichen<br />

Rückgang – auch bedingt durch gesetzliche Änderungen<br />

– gibt. Der Bundesanteil in 2008 an den KdU hat<br />

sich folgerichtig gegenüber 2007 erheblich verringert.<br />

Das ist auch dadurch bedingt, dass der Bund in 2007 einen<br />

höheren Anteil ausgegeben hat, als seiner Auffassung<br />

nach nötig gewesen wäre.<br />

Heinz-Peter Haustein (FDP):<br />

Ein Gesetzentwurf wird nicht dadurch besser, dass<br />

man ihn öfter debattiert. Das galt in den letzten Jahren,<br />

wenn jeweils über die Lastenverteilung zwischen Bund<br />

und Kommunen bei den Kosten der Unterkunft gesprochen<br />

wurde. Und das gilt jetzt wieder. Denn seit der ersten<br />

Lesung des Gesetzentwurfs ist es grundsätzlich zu keiner<br />

neuen Sachlage gekommen. Unsere Kritik steht noch immer<br />

im Raum. Ich kann also nur meine Ausführungen aus<br />

der ersten Lesung des Gesetzentwurfs wiederholen. Dafür<br />

lobe ich aber ausdrücklich das Umweltbewusstsein<br />

unserer Regierung: Sie erlaubt einem, sein Redeskript<br />

mehrfach zu verwenden.<br />

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – entsprechend<br />

den Regelungen der Vorjahre – die Höhe der Bundesbeteiligung<br />

an den Kosten für Unterkunft und Heizung<br />

für das kommende Jahr angepasst werden. Damit soll die<br />

Zusage erfüllt werden, die den Kommunen im Rahmen<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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