193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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Angelika Krüger-Leißner<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20897<br />
(A) kommunalen Spitzenverbänden. Das scheint der Vergan- Für 2008 sind Gesamtkosten für Heizung und Unter- (C)<br />
genheit anzugehören.<br />
kunft von 13,4 Milliarden Euro vorgesehen. Davon entfal-<br />
Der Bund beteiligt sich gemäß § 46 Abs. 5 SGB II an<br />
den Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld-II-Beziehern,<br />
um die Kommunen insgesamt um 2,5 Milliarden<br />
Euro zu entlasten. Das war eine wichtige Festlegung mit<br />
der Einführung der Hartz-IV-Gesetze. Bundesrat und<br />
<strong>Bundestag</strong> haben dies im Vermittlungsausschuss verabredet.<br />
Dennoch gab es in der Folgezeit nicht wenige Auseinandersetzungen<br />
über die Berechnungsgrundlage der<br />
Höhe der Bundesbeteiligung. Insofern bin ich froh, dass<br />
wir nach jahrelangem Hin und Her endlich einen Automatismus<br />
gefunden haben, nach dem die Bundesbeteiligung<br />
an den Kosten der Unterkunft berechnet wird. Denn<br />
bisher war es so, dass mit einer aufwendigen Berechlen<br />
gemäß der Beteiligung des Bundes von durchschnittlich<br />
29,2 Prozent 3,9 Milliarden Euro auf den Bund und<br />
9,5 Milliarden Euro auf die Kommunen. Für 2008 sind<br />
zum jetzigen Zeitpunkt bereits 83,5 Prozent der bereitgestellten<br />
Mittel abgerufen. Es ist also anzunehmen, dass<br />
die geplanten Kosten auch den tatsächlichen entsprechen.<br />
Für das Jahr 2009 ergibt sich auf dieser Basis für Baden-Württemberg<br />
eine Bundesbeteiligung in Höhe von<br />
29,4 Prozent, für Rheinland-Pfalz in Höhe von 35,4 Prozent<br />
und für die übrigen Bundesländer in Höhe von<br />
25,4 Prozent. Bundesdurchschnittlich entspricht dies einer<br />
Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent.<br />
nungsmethode jährlich die Anpassung neu ermittelt werden<br />
musste. Das war intransparent und für niemanden<br />
nachzuvollziehen. Insofern stand der Bund auch immer<br />
im Verdacht, sich nicht an die verabredeten Vereinbarungen<br />
zu halten.<br />
Insgesamt werden die Gesamtkosten für Unterkunft<br />
und Heizung für 2009 auf 12,3 Milliarden Euro veranschlagt.<br />
Bei einer Beteiligung von durchschnittlich<br />
26 Prozent des Bundes sind das Ausgaben in Höhe von<br />
rund 3,2 Milliarden Euro. Damit ergibt sich eine Entlas-<br />
Ende letzten Jahres hat das BMAS eine Methode entwickelt,<br />
nach der sich die Bundesbeteiligung anhand der<br />
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften errechnet. Diese Anpassungsformel<br />
ist klar und verständlich und für jeden<br />
nachvollziehbar. Denn anhand der statistischen Daten<br />
lässt sich die Bundesbeteiligung auch ohne große mathetung<br />
gegenüber dem Vorjahr von rund 0,7 Milliarden<br />
Euro. Die Kommunen tragen gemäß ihrem Anteil rund<br />
9,1 Milliarden Euro. Das entspricht einer Entlastung von<br />
0,4 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang<br />
der Langzeitarbeitslosigkeit zahlt sich eben auf allen<br />
Ebenen aus.<br />
matische Fähigkeiten errechnen. Das schafft Transpa- Ich halte die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften<br />
renz und vermeidet Willkür.<br />
als Berechnungsgrundlage nach wie vor für richtig. Denn<br />
das primäre Ziel im SGB II ist es, durch Eingliederung in<br />
(B)<br />
Trotz bereits verabredeter Übereinkunft zwischen dem<br />
Bundesrat und dem <strong>Bundestag</strong> kam es bei der Beratung<br />
des Gesetzes zu heftigen Protesten. Grund war: Die Länder<br />
und Kommunen sowie ihre Spitzenverbände wollten<br />
die gestiegenen Energiekosten berücksichtigt sehen. In<br />
der dazu eigens einberufenen Anhörung konnten die<br />
den Arbeitsmarkt, durch Angebote zur Beschäftigung die<br />
Zahl der Hilfebedürftigen und damit die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften<br />
zu reduzieren. Somit geht das Ziel<br />
Senkung der Bedarfsgemeinschaften einher mit der Verringerung<br />
der Kosten für Unterkunft. Für die Kommunen<br />
besteht somit ein Anreiz, durch ein verstärktes Vermitt-<br />
(D)<br />
Sachverständigen die aktuellen Kostensteigerungen jelungsangebot, durch die Prüfung und Anwendung aller<br />
doch nicht seriös nachweisen. Und in einem zweiten, ganz arbeitsmarktpolitischen Instrumente Einfluss auf ihre<br />
wichtigen Punkt konnte auch nicht dargestellt werden, ob Kostenbeteiligung zu nehmen.<br />
und wie die Länder ihre Einsparungen beim Wohngeld an<br />
die Kommunen weitergegeben haben.<br />
Lassen Sie uns gemeinsam auf dieser Grundlage weiterarbeiten,<br />
und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu!<br />
Letztendlich blieb es bei der verabredeten Anpassungsformel.<br />
Die schreibt vor, dass zur Bestimmung der<br />
Höhe der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Heizung<br />
und Unterkunft im Jahr 2009 die jahresdurchschnittliche<br />
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften von Jahresmitte<br />
2007 bis Jahresmitte 2008 in das Verhältnis zu<br />
der jahresdurchschnittlichen Anzahl der Bedarfsgemeinschaften<br />
von Jahresmitte 2006 bis Jahresmitte 2007 gesetzt<br />
wird. Die sich daraus ergebende Veränderung, multipliziert<br />
mit dem Faktor 0,7, ergibt die Veränderung der<br />
Bundesbeteiligung in Prozentpunkten.<br />
Wenn man die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften<br />
verfolgt, so ist festzustellen, dass es einen kontinuierlichen<br />
Rückgang – auch bedingt durch gesetzliche Änderungen<br />
– gibt. Der Bundesanteil in 2008 an den KdU hat<br />
sich folgerichtig gegenüber 2007 erheblich verringert.<br />
Das ist auch dadurch bedingt, dass der Bund in 2007 einen<br />
höheren Anteil ausgegeben hat, als seiner Auffassung<br />
nach nötig gewesen wäre.<br />
Heinz-Peter Haustein (FDP):<br />
Ein Gesetzentwurf wird nicht dadurch besser, dass<br />
man ihn öfter debattiert. Das galt in den letzten Jahren,<br />
wenn jeweils über die Lastenverteilung zwischen Bund<br />
und Kommunen bei den Kosten der Unterkunft gesprochen<br />
wurde. Und das gilt jetzt wieder. Denn seit der ersten<br />
Lesung des Gesetzentwurfs ist es grundsätzlich zu keiner<br />
neuen Sachlage gekommen. Unsere Kritik steht noch immer<br />
im Raum. Ich kann also nur meine Ausführungen aus<br />
der ersten Lesung des Gesetzentwurfs wiederholen. Dafür<br />
lobe ich aber ausdrücklich das Umweltbewusstsein<br />
unserer Regierung: Sie erlaubt einem, sein Redeskript<br />
mehrfach zu verwenden.<br />
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – entsprechend<br />
den Regelungen der Vorjahre – die Höhe der Bundesbeteiligung<br />
an den Kosten für Unterkunft und Heizung<br />
für das kommende Jahr angepasst werden. Damit soll die<br />
Zusage erfüllt werden, die den Kommunen im Rahmen<br />
Zu Protokoll gegebene Reden