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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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20910 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />

(A) – der wird gewiss eine überragende nationale und inter- Regelungen zur Flüssigkeitsbeschränkung in der Liste (C)<br />

nationale Resonanz finden – der historische Bogen rich- der verbotenen Gegenstände. Eine wesentliche Fordetig<br />

geschlagen wird.<br />

rung des vorliegenden Antrags ist damit bereits realisiert.<br />

Anlage 9<br />

Erklärung<br />

des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/<br />

CSU) zur namentlichen Abstimmung über den<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien<br />

und haushaltsnahen Dienstleistungen<br />

(Familienleistungsgesetz – FamLeistG) (Tagesordnungspunkt<br />

5)<br />

In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.<br />

Mein Votum lautet „Nein“.<br />

Anlage 10<br />

Der Forderung, die Flüssigkeitsbeschränkung aufzuheben<br />

– wie sie unterm Strich der vorliegende FDP-Antrag<br />

erhebt –, kann deshalb nicht zugestimmt werden. Es<br />

ist wichtig, dass Sicherheitsregeln transparent sind. Nur<br />

so entsteht Akzeptanz, und nur so sind ihre Eignung und<br />

Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Abwehr einer<br />

Gefahr zu bewerten. Selbstverständlich müssen auch Sicherheitsmaßnahmen<br />

wie die Flüssigkeitsbeschränkung<br />

diesem Maßstab gerecht werden. Die Bundesregierung<br />

hat sich deshalb in der Vergangenheit für die Veröffentlichung<br />

großer Teile der Durchführungsbestimmungen zur<br />

Europäischen Luftsicherheitsverordnung eingesetzt. Seit<br />

20. August 2008 ist die neue Durchführungsverordnung<br />

(EG 820/2008) in Kraft. Sie beinhaltet große Teile der<br />

bislang geheim gehaltenen Anlagen, darunter auch die<br />

Wenn wir über Erleichterungen bei den Flüssigkeitsbeschränkungen<br />

im Handgepäck diskutieren – und ich<br />

halte das für wichtig –, dann muss dies in einem verantwortungsvollen<br />

Rahmen geschehen: Sicherheitsmaßnahmen<br />

müssen sich am bestehenden Risiko ausrichten. Erleichterungen<br />

sind nur dann möglich, wenn gleichzeitig<br />

eine geeignete und praktikable Detektionstechnologie<br />

vorliegt. Darüber dürfte eigentlich kein Dissens bestehen.<br />

Die Sicherheit im Luftverkehr ist ein hohes Gut. Wir<br />

alle wissen, dass bereits ein einziger Anschlag verheerende<br />

Wirkung haben kann. Deshalb ist es unsere<br />

Pflicht, alles zu tun, um einen solchen Anschlag zu verhindern,<br />

und dazu gehören auch die Beschränkungen für<br />

Flüssigkeiten im Handgepäck.<br />

Zu Protokoll gegebene Reden<br />

Der FDP-Antrag fordert in diesem Zusammenhang,<br />

auch Forschungsvorhaben im Bereich der Detek-<br />

zur Beratung der Beschlussempfehlung und des tionstechnologie zu unterstützen. Das ist richtig. Das tun<br />

Berichts: Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im wir auch in verschiedenen Bereichen. Ich frage mich<br />

Handgepäck von Flugreisenden auf den Prüf- aber: Wie passt diese Forderung zusammen mit der öfstand<br />

stellen (Tagesordnungspunkt 10)<br />

fentlichen Empörung, die auch und gerade aus den Reihen<br />

der FDP in den letzten Tagen im Zusammenhang mit<br />

(B)<br />

Clemens Binninger (CDU/CSU): Vor nicht einmal<br />

zweieinhalb Jahren im August 2006 konnten britische<br />

Sicherheitskräfte eine Anschlagsserie auf dem Flughafen<br />

London Heathrow vereiteln. Terroristen hatten Bombenanschläge<br />

mit Flüssigsprengstoff auf mehrere Flugzeuge<br />

geplant, die unzählige Opfer gefordert hätten. Rund ein<br />

Jahr später wurden drei Tatverdächtige bei Anschlagsvorbereitungen<br />

im Sauerland verhaftet. Geplantes Tatmittel<br />

der „Sauerland-Gruppe“: Sprengsätze aus Wasserstoffperoxid.<br />

Am Rande sei hier erwähnt, dass auch der<br />

Frankfurter Flughafen von dieser Gruppe als mögliches<br />

Ziel ausgespäht wurde. Das zeigt, dass Flüssigsprengstoffe<br />

nach wie vor ein realistisches Tatmittel für einen<br />

terroristischen Anschlag sind. Gerade bei Anschlägen im<br />

den Labortests der Body-Scanner-Technologie zu vernehmen<br />

ist? Es ist seit Monaten bekannt, dass die Bundespolizei<br />

diese Technologie ab Dezember unter Laborbedingungen<br />

testet. Es handelt sich dabei aber eben nicht<br />

um sogenannte Realtests, die im Flughafenbetrieb stattfinden,<br />

wie wir es teilweise aus dem Ausland kennen.<br />

Um es noch einmal deutlich zu sagen: Solche Scanner<br />

sind in Deutschland nicht im Einsatz. Die Haltung der<br />

Bundesregierung zu Ganzkörperscannern, die ich voll<br />

und ganz teile, ist eindeutig. Ein Einsatz der heute bestehenden<br />

Technologie ist nicht geplant und gänzlich inakzeptabel,<br />

weil sie die Persönlichkeitsrechte des Durchsuchten<br />

massiv verletzt. Dieser Haltung ist mittlerweile<br />

auch die EU-Kommission gefolgt.<br />

(D)<br />

Bereich der Luftfahrt ist ein besonderes Augenmerk auf Das entbindet uns aber nicht davon, die Forschung bei<br />

Flüssigsprengstoffe zu legen, weil sie im Gegensatz zu den richtigen Technologien voranzutreiben. Die Mil-<br />

den meisten konventionellen Bomben und Waffen eben limeter- und Terahertzwellentechnologie, mit denen sol-<br />

noch nicht ausreichend von Detektionstechnologien erche Scanner arbeiten, sind in der Lage, Waffen oder<br />

kannt werden können.<br />

Sprengstoffe zu erkennen, die heute vom Sicherheitspersonal<br />

allenfalls durch Abtasten gefunden werden können.<br />

Deshalb – und hier stimme ich mit der Forderung<br />

des Antrags überein – ist es geboten, in diesem Bereich<br />

weiterzuforschen. Derartige Technologien können allerdings<br />

erst dann eingesetzt werden, wenn sie nicht zu einer<br />

Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte oder des<br />

Gesundheitsschutzes führen.<br />

Die Flüssigkeitsbeschränkung ist derzeit unverändert<br />

die bestmögliche Lösung, der weiterhin bestehenden Gefahr<br />

eines Anschlags mit Flüssigsprengstoff zu begegnen.<br />

Eine verantwortungsvolle Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen<br />

im Bereich der Luftsicherheit kann<br />

sich daher nur an der Frage orientieren, ob eine geeignete<br />

Detektionstechnik vorhanden ist. Dies ist derzeit<br />

nicht der Fall – darüber besteht Einigkeit unter den Ex-

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