193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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20910 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />
(A) – der wird gewiss eine überragende nationale und inter- Regelungen zur Flüssigkeitsbeschränkung in der Liste (C)<br />
nationale Resonanz finden – der historische Bogen rich- der verbotenen Gegenstände. Eine wesentliche Fordetig<br />
geschlagen wird.<br />
rung des vorliegenden Antrags ist damit bereits realisiert.<br />
Anlage 9<br />
Erklärung<br />
des Abgeordneten Dr. Michael Meister (CDU/<br />
CSU) zur namentlichen Abstimmung über den<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien<br />
und haushaltsnahen Dienstleistungen<br />
(Familienleistungsgesetz – FamLeistG) (Tagesordnungspunkt<br />
5)<br />
In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.<br />
Mein Votum lautet „Nein“.<br />
Anlage 10<br />
Der Forderung, die Flüssigkeitsbeschränkung aufzuheben<br />
– wie sie unterm Strich der vorliegende FDP-Antrag<br />
erhebt –, kann deshalb nicht zugestimmt werden. Es<br />
ist wichtig, dass Sicherheitsregeln transparent sind. Nur<br />
so entsteht Akzeptanz, und nur so sind ihre Eignung und<br />
Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die Abwehr einer<br />
Gefahr zu bewerten. Selbstverständlich müssen auch Sicherheitsmaßnahmen<br />
wie die Flüssigkeitsbeschränkung<br />
diesem Maßstab gerecht werden. Die Bundesregierung<br />
hat sich deshalb in der Vergangenheit für die Veröffentlichung<br />
großer Teile der Durchführungsbestimmungen zur<br />
Europäischen Luftsicherheitsverordnung eingesetzt. Seit<br />
20. August 2008 ist die neue Durchführungsverordnung<br />
(EG 820/2008) in Kraft. Sie beinhaltet große Teile der<br />
bislang geheim gehaltenen Anlagen, darunter auch die<br />
Wenn wir über Erleichterungen bei den Flüssigkeitsbeschränkungen<br />
im Handgepäck diskutieren – und ich<br />
halte das für wichtig –, dann muss dies in einem verantwortungsvollen<br />
Rahmen geschehen: Sicherheitsmaßnahmen<br />
müssen sich am bestehenden Risiko ausrichten. Erleichterungen<br />
sind nur dann möglich, wenn gleichzeitig<br />
eine geeignete und praktikable Detektionstechnologie<br />
vorliegt. Darüber dürfte eigentlich kein Dissens bestehen.<br />
Die Sicherheit im Luftverkehr ist ein hohes Gut. Wir<br />
alle wissen, dass bereits ein einziger Anschlag verheerende<br />
Wirkung haben kann. Deshalb ist es unsere<br />
Pflicht, alles zu tun, um einen solchen Anschlag zu verhindern,<br />
und dazu gehören auch die Beschränkungen für<br />
Flüssigkeiten im Handgepäck.<br />
Zu Protokoll gegebene Reden<br />
Der FDP-Antrag fordert in diesem Zusammenhang,<br />
auch Forschungsvorhaben im Bereich der Detek-<br />
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des tionstechnologie zu unterstützen. Das ist richtig. Das tun<br />
Berichts: Sicherheitsregeln für Flüssigkeiten im wir auch in verschiedenen Bereichen. Ich frage mich<br />
Handgepäck von Flugreisenden auf den Prüf- aber: Wie passt diese Forderung zusammen mit der öfstand<br />
stellen (Tagesordnungspunkt 10)<br />
fentlichen Empörung, die auch und gerade aus den Reihen<br />
der FDP in den letzten Tagen im Zusammenhang mit<br />
(B)<br />
Clemens Binninger (CDU/CSU): Vor nicht einmal<br />
zweieinhalb Jahren im August 2006 konnten britische<br />
Sicherheitskräfte eine Anschlagsserie auf dem Flughafen<br />
London Heathrow vereiteln. Terroristen hatten Bombenanschläge<br />
mit Flüssigsprengstoff auf mehrere Flugzeuge<br />
geplant, die unzählige Opfer gefordert hätten. Rund ein<br />
Jahr später wurden drei Tatverdächtige bei Anschlagsvorbereitungen<br />
im Sauerland verhaftet. Geplantes Tatmittel<br />
der „Sauerland-Gruppe“: Sprengsätze aus Wasserstoffperoxid.<br />
Am Rande sei hier erwähnt, dass auch der<br />
Frankfurter Flughafen von dieser Gruppe als mögliches<br />
Ziel ausgespäht wurde. Das zeigt, dass Flüssigsprengstoffe<br />
nach wie vor ein realistisches Tatmittel für einen<br />
terroristischen Anschlag sind. Gerade bei Anschlägen im<br />
den Labortests der Body-Scanner-Technologie zu vernehmen<br />
ist? Es ist seit Monaten bekannt, dass die Bundespolizei<br />
diese Technologie ab Dezember unter Laborbedingungen<br />
testet. Es handelt sich dabei aber eben nicht<br />
um sogenannte Realtests, die im Flughafenbetrieb stattfinden,<br />
wie wir es teilweise aus dem Ausland kennen.<br />
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Solche Scanner<br />
sind in Deutschland nicht im Einsatz. Die Haltung der<br />
Bundesregierung zu Ganzkörperscannern, die ich voll<br />
und ganz teile, ist eindeutig. Ein Einsatz der heute bestehenden<br />
Technologie ist nicht geplant und gänzlich inakzeptabel,<br />
weil sie die Persönlichkeitsrechte des Durchsuchten<br />
massiv verletzt. Dieser Haltung ist mittlerweile<br />
auch die EU-Kommission gefolgt.<br />
(D)<br />
Bereich der Luftfahrt ist ein besonderes Augenmerk auf Das entbindet uns aber nicht davon, die Forschung bei<br />
Flüssigsprengstoffe zu legen, weil sie im Gegensatz zu den richtigen Technologien voranzutreiben. Die Mil-<br />
den meisten konventionellen Bomben und Waffen eben limeter- und Terahertzwellentechnologie, mit denen sol-<br />
noch nicht ausreichend von Detektionstechnologien erche Scanner arbeiten, sind in der Lage, Waffen oder<br />
kannt werden können.<br />
Sprengstoffe zu erkennen, die heute vom Sicherheitspersonal<br />
allenfalls durch Abtasten gefunden werden können.<br />
Deshalb – und hier stimme ich mit der Forderung<br />
des Antrags überein – ist es geboten, in diesem Bereich<br />
weiterzuforschen. Derartige Technologien können allerdings<br />
erst dann eingesetzt werden, wenn sie nicht zu einer<br />
Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte oder des<br />
Gesundheitsschutzes führen.<br />
Die Flüssigkeitsbeschränkung ist derzeit unverändert<br />
die bestmögliche Lösung, der weiterhin bestehenden Gefahr<br />
eines Anschlags mit Flüssigsprengstoff zu begegnen.<br />
Eine verantwortungsvolle Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen<br />
im Bereich der Luftsicherheit kann<br />
sich daher nur an der Frage orientieren, ob eine geeignete<br />
Detektionstechnik vorhanden ist. Dies ist derzeit<br />
nicht der Fall – darüber besteht Einigkeit unter den Ex-