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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20899<br />

(A)<br />

Katrin Kunert<br />

dam rund 1,0 Millionen Euro; Landkreis Harz rund den tatsächlich aufgewendeten Kosten für Unterkunft und (C)<br />

1,7 Millionen Euro; Landkreis Prignitz rund 0,668 Mil- Heizung, die gestiegen sind, sondern ausschließlich an<br />

lionen Euro; Wetteraukreis rund 1,0 Millionen Euro; Bo- der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die konjunkturell<br />

chum rund 2,65 Millionen Euro; Salzlandkreis rund bedingt vorübergehend rückläufig war. Der im Gegenzug<br />

1,83 Millionen Euro; Landkreis Anhalt-Bitterfeld rund vereinbarte Bundesanteil an den ebenfalls von den Kom-<br />

1,4 Millionen Euro; Erlangen rund 0,4 Millionen Euro;<br />

Landkreis Stormarn rund 0,546 Millionen Euro.<br />

munen zu tragenden Kosten der Grundsicherung im Alter<br />

ist nur ein schwacher Trost für die Städte und Gemeinden.<br />

Zum Schluss ein Wort zur Behauptung der Fraktion<br />

der SPD, die kommunalen Verbände seien seinerzeit in<br />

die Gespräche einbezogen gewesen. Tragfähige Alternativen<br />

zur Berechnung des Bundesanteils seien nicht erkennbar<br />

gewesen. Zum einen wurden die kommunalen<br />

Spitzenverbände im entscheidenden Moment – das heißt<br />

als im Vermittlungsausschuss die abschließende Entscheidung<br />

getroffen wurde – nicht beteiligt. Im Vermittlungsausschuss<br />

haben Bund und Länder allein entschieden.<br />

Wir wissen, dass sich der Bund die Zustimmung der<br />

Länder durch die Zusage erkauft hat, er werde die geplante<br />

Reduzierung des Bundesanteils zur Finanzierung<br />

der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit<br />

zurücknehmen. Zum anderen gab es sehr wohl alternative<br />

Vorschläge zur Art und Weise der Berechnung des Bundesanteils.<br />

Denn auch dieser Bundesanteil, der 2009 von 13 Prozent<br />

im Jahr auf einen Anteil von 16 Prozent im Jahr aufgestockt<br />

werden soll, ist nicht geeignet, die finanzielle<br />

Mehrbelastung der Kommunen aufgrund der deutlich gestiegenen<br />

Altersarmut abzufedern. Seit Einführung der<br />

Grundsicherung im Alter stiegen die Ausgaben der Kommunen<br />

hierfür kontinuierlich, zuletzt im Jahr 2007 um<br />

7,4 Prozent. Schon jetzt ist absehbar, dass diese Kosten in<br />

Zukunft weiter deutlich steigen werden, weil die Bundesregierung<br />

bei der Bekämpfung von Armut trotz Arbeit<br />

kläglich versagt. Niedrigverdienende warten vergebens<br />

auf den Durchbruch beim Mindestlohn und die von<br />

Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Entlastung bei<br />

den Sozialabgaben. Die heute zunehmende Zahl der Menschen<br />

mit niedrigem Einkommen findet sich morgen in<br />

der Altersarmut wieder.<br />

Mein Fazit: Die Reduzierung des Bundesanteils im Be- Die deutliche Zunahme des Niedriglohnsektors auf<br />

reich der Kosten der Unterkunft zeigt: Der Bund entzieht mehr als 20 Prozent führt auch bei den Kosten der Kom-<br />

sich zunehmend seiner Verantwortung, Aufgaben zu fimunen für die hier zur Debatte stehenden Unterkunftsnanzieren,<br />

die auf Bundesebene beschlossen wurden, und kosten für Arbeitslosengeld-II-Beziehende zu einem er-<br />

dies zulasten der Kommunen. Ich meine, dieser Trend höhten Kostenaufwand. Denn trotz des konjunkturellen<br />

muss gestoppt werden, und es muss hier eine Korrektur Aufschwunges stieg die Zahl der sogenannten Aufstocker,<br />

erfolgen. Der Bundesanteil muss erhöht werden. Grund- das heißt der Niedrigeinkommen, die ergänzend das Ar-<br />

(B) lage für die Berechnung müssen die realen Kosten für Unterkunft<br />

und Heizung sein.<br />

beitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen, kontinuierlich.<br />

Da deren Einkommen zuerst auf die vom Bund finanzierte<br />

Regelleistung angerechnet wird, stocken<br />

oftmals allein die Kommunen über die Unterkunftskosten<br />

die Niedrigeinkommen auf.<br />

(D)<br />

Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):<br />

Mit dem vorliegenden Gesetz zur Absenkung der Bundesbeteiligung<br />

an den Kosten für Unterkunft und Heizung<br />

für Arbeitslosengeld-II-Beziehende werden die Kommunen,<br />

die den wesentlichen Teil dieser Kosten zahlen, über<br />

den Tisch gezogen. Wir kritisieren – wie auch die kommunalen<br />

Spitzenverbände – die Absenkung des Bundesanteils<br />

an den Kosten der Unterkunft von ursprünglich<br />

29,1 Prozent auf 26 Prozent. Für das Haushaltsjahr 2009<br />

entlastet sich der Bund um 700 Millionen Euro auf Kosten<br />

der Kommunen. Union und SPD verabschieden heute mit<br />

Unterstützung der Bundesländer ein Gesetz, das gerade<br />

die Ebene finanziell schwächt, auf deren Investitionskraft<br />

es in den vor uns liegenden schwierigen wirtschaftlichen<br />

Zeiten ankommt: die Städte und Gemeinden. Hauptsächlich<br />

betroffen sind wieder einmal die strukturschwachen<br />

Regionen, die besonders viele Langzeitarbeitslose zu verzeichnen<br />

haben. Durch dieses Gesetz wird die Schere zwischen<br />

armen und reichen Kommunen weiter auseinandergehen.<br />

Die Kommunen sind Opfer eines Kuhhandels zwischen<br />

Bund und Ländern geworden. Denn im Zuge der Verhandlungen<br />

zur Wohngeldnovelle wurde im Juni dieses<br />

Jahres die von uns und den kommunalen Spitzenverbänden<br />

kritisierte Berechnungsformel für die Anpassung des<br />

Bundesanteils an den Unterkunftskosten festgeschrieben.<br />

Diese Anpassungsformel orientiert sich jedoch nicht an<br />

Die finanzielle Belastung der Kommunen wird durch<br />

die in den vergangenen Jahren drastisch gestiegenen<br />

Energiepreise zusätzlich verschärft. Die Heizkosten sind<br />

im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent gestiegen. Die<br />

von Bund und Ländern nunmehr festgeschriebene Anpassungsformel<br />

für den Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft<br />

und Heizung berücksichtigt diese Preissteigerungen<br />

nicht, da in der Formel ausschließlich auf die Zahl<br />

der Bedarfsgemeinschaften, nicht jedoch auf die tatsächlich<br />

entstehenden Kosten abgestellt wird. In diesem Jahr<br />

drohen den Kommunen nach Schätzungen des Deutschen<br />

Städtetages zusätzliche Mehrausgaben von 1 Milliarde<br />

Euro aufgrund gestiegener Heizkosten, sodass trotz der<br />

rückläufigen Zahl von Bedarfsgemeinschaften die Unterkunftskosten<br />

nicht zurückgehen werden. Dieser Trend<br />

wird sich fortsetzen. Hieran werden auch die aktuell sinkenden<br />

Energiepreise im Zuge der konjunkturellen Krise<br />

nichts ändern. Denn der Preisverfall ist nach Einschätzung<br />

von Energieexperten eher ein kurzfristiges Phänomen.<br />

Mittel- bis langfristig werden die Energiepreise wieder<br />

steigen, und zwar noch deutlicher als zuvor. Aufgrund<br />

der unzureichenden Berücksichtigung in der Anpassungsformel<br />

für den Bundesanteil werden die steigenden<br />

Energiepreise allein bei den Kommunen zu Buche schlagen.<br />

Zu Protokoll gegebene Reden

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