193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20907<br />
(A) gend erforderlich, dass alle Kinder in gleicher Weise begungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen (C)<br />
züglich der von ihnen zu finanzierenden Kosten für deutlich verbessert.<br />
Schulmaterial mit einem Mindeststandard ausgestattet<br />
werden, welches diese Kosten auch deckt, wobei mir der<br />
Betrag von 100 Euro niedrig erscheint. Zudem muss<br />
sichergestellt werden, dass dieses Geld auch tatsächlich<br />
bei den Kindern ankommt.<br />
Mit einer Entlastung von circa 2 Milliarden Euro pro<br />
Jahr ist das Gesetz ein positives Zeichen, soziale Gerechtigkeit<br />
vor allem für Familien mit Kindern zu garantieren.<br />
Deshalb bin ich folgender Auffassung: Kinder, die ne- Hierzu gehört auch das Schulbedarfspaket, das eine<br />
ben ihren Eltern Leistungen nach dem Zweiten Buch zusätzliche Leistung in Höhe von 100 Euro für Schüle-<br />
Sozialgesetzbuch beziehen, sollen mit Beginn des Schulrinnen und Schüler aus Familien, die auf Hilfe zum<br />
jahres eine zusätzliche Unterstützung für einen Mindest- Lebensunterhalt angewiesen sind, vorsieht. Gerade fistandard<br />
der zu finanzierenden Kosten für Schulmaterial nanziell benachteiligte Schülerinnen und Schüler können<br />
erhalten. Hierbei ist in geeigneter Weise sicherzustellen, so ihre persönliche Schulausstattung – wie zum Beispiel<br />
dass diese Gelder auch tatsächlich für Schulmaterialien Schulranzen, Rechen- und Zeichenmaterialien, Turn-<br />
verwendet werden. Die Eltern der Kinder, die über Einzeug etc. – finanzieren.<br />
kommen verfügen, erhalten einen deutlich erhöhten<br />
Steuerfreibetrag, der dazu führt, dass die Steuerentlastung<br />
so hoch ist, dass aus ihr die Aufwendungen für<br />
Schulmaterial bestritten werden können. Deshalb fordert<br />
die FDP einen einheitlichen Grundfreibetrag für Erwachsene<br />
und Kinder von 8 000 Euro und ein einheitliches<br />
Kindergeld von 200 Euro im Rahmen einer umfassenden<br />
Steuerreform. Die Eltern der Kinder, die über<br />
Einkommen verfügen, jedoch trotz eines Steuerfreibetrages<br />
Mindestkosten für Schulmaterial nicht aufwenden<br />
können, erhalten ergänzend die erforderlichen Mittel<br />
Bedauerlich und nicht nachvollziehbar ist aber, dass<br />
die CDU/CSU darauf beharrt, dass dieses wichtige Maßnahmenpaket<br />
nur bis zur 10. Klasse finanziert wird. Gerade<br />
im Hinblick auf die aktuelle PISA-Studie, die dargelegt<br />
hat, dass der Zusammenhang von sozialer<br />
Herkunft und Bildungserfolg eklatant hoch ist, wäre die<br />
Gewährung des Schulbedarfspakets bis zur Jahrgangsstufe<br />
13 ein richtiges und wichtiges Zeichen gewesen,<br />
auch Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten<br />
Familien die gleiche persönliche Schulausstattung zu<br />
durch das erhöhte Kindergeld. Gerade das Zusammen- ermöglichen wie allen anderen Schülern. Die Ausdehwirken<br />
von Kinderfreibetrag und Kindergeld kann sinung bis zur Jahrgangsstufe 13 hätte zudem einen in der<br />
cherstellen, dass für erwerbstätige Eltern auch bei niedri- Gesamtleistung nur geringfügigen Mehraufwand von<br />
gen Einkünften und steigender Kinderzahl eine 17 Millionen Euro verursacht. Es ist daher unverständ-<br />
entsprechende Förderung stattfindet.<br />
lich und das politisch völlig falsche Signal, dass sich die<br />
(B) Langfristig wollen wir als FDP die staatlichen Transferleistungen<br />
in Form eines Bürgergeldes zusammenführen,<br />
welches sicherstellen kann, dass den Bedürftigen<br />
weiter geholfen wird und auch bei niedrigen Einkommen<br />
Anreize für Erwerbstätigkeit gesetzt werden.<br />
Union dieser Maßnahme mit einer nicht nachvollziehbaren<br />
Begründung verweigert. Eine Korrektur dieser ungerechten<br />
Situation ist aus Sicht der SPD deshalb dringend<br />
erforderlich.<br />
(D)<br />
Anlage 6<br />
Erklärung nach § 31 GO<br />
der Abgeordneten Jörg Tauss, Gregor Amann,<br />
Willi Brase, Petra Ernstberger, Dieter<br />
Grasedieck, Kerstin Griese, Dr. Barbara<br />
Hendricks, Gabriele Hiller-Ohm, Christel<br />
Humme Lothar Ibrügger, Dr. Hans-Ulrich<br />
Krüger, Katja Mast, Florian Pronold, René<br />
Röspel, Bernd Scheelen, Silvia Schmidt (Eisleben),<br />
Heinz Schmitt (Landau), Swen Schulz<br />
(Spandau), Christoph Strässer, Simone Violka<br />
und Lydia Westrich (alle SPD) zur namentlichen<br />
Abstimmung über den Entwurf eines<br />
Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen<br />
Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz<br />
– FamLeistG) (Tagesordnungspunkt 5)<br />
Mit dem Familienleistungsgesetz wird die finanzielle<br />
Situation von Familien verbessert. So werden der Kinderfreibetrag<br />
um 216 Euro auf 6 024 Euro und das Kindergeld<br />
für das erste und zweite Kind auf 164 Euro, für<br />
dritte Kinder auf 170 Euro und für vierte und weitere<br />
Kinder auf 195 Euro erhöht. Gleichzeitig wird die steuerliche<br />
Absetzbarkeit von haushaltsnahen Beschäfti-<br />
Anlage 7<br />
Erklärung nach § 31 GO<br />
der Abgeordneten Ingrid Fischbach, Norbert<br />
Barthle, Antje Blumenthal, Helmut Brandt,<br />
Dr. Maria Böhmer, Marie-Luise Dött, Ilse Falk ,<br />
Hartwig Fischer (Göttingen), Eberhard Gienger,<br />
Ute Granold, Monika Grütters, Anette Hübinger,<br />
Dr. Peter Jahr, Andreas G. Lämmel, Katharina<br />
Landgraf, Paul Lehrieder, Thomas<br />
Mahlberg, Wolfgang Meckelburg, Dr. Eva<br />
Möllring, Carsten Müller (Braunschweig), Michaela<br />
Noll, Rita Pawelski, Beatrix Philipp, Daniela<br />
Raab, Uwe Schummer, Marion Seib, Johannes<br />
Singhammer, Antje Tillmann, Marcus<br />
Weinberg, Elisabeth Winkelmeier-Becker und<br />
Wolfgang Zöller (alle CDU/CSU) zur Abstimmung<br />
über den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung<br />
von Familien und haushaltsnahen<br />
Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz –<br />
FamLeistG) (Tagesordnungspunkt 5)<br />
Ich begrüße ausdrücklich die festgeschriebenen Maßnahmen<br />
des Familienleistungsgesetzes: die Anhebung<br />
des Kindergeldes, die Erhöhung des Kinderfreibetrages,<br />
steuerliche Regelungen zu haushaltsnaher Sozialversi-