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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20875<br />

Dr. Gerhard Schick<br />

(A) setz betrifft. Der neue Erlaubnistatbestand der Gesetz halbherzig ein Einzelaspekt beiläufig mit geregelt. (C)<br />

Anlageverwaltung wird bestimmte kollektive Anlagemo- Das wird den Missständen am grauen Kapitalmarkt nicht<br />

delle, die bisher auch nicht vom Investmentgesetz erfasst ansatzweise gerecht. Es ist aber für Anlegerinnen und An-<br />

wurden, einer Regulierung zuführen. Unter Anlageverleger nicht hinnehmbar, dass sie – wie kürzlich im Fall<br />

waltung fallen künftig auch gesellschaftsrechtliche Treu- Göttinger Gruppe erneut geschehen – Schäden in Milhandkommanditstrukturen,<br />

wie sie insbesondere bei geliardenhöhe erleiden, ohne dass sich der Gesetzgeber mit<br />

schlossenen Fonds vorzufinden sind. Allerdings scheint diesem Problem angemessen beschäftigt. Überdies sind<br />

der Anwendungsbereich durch zahlreiche Punkte einge- solche Vorkommnisse wie bei der Göttinger Gruppe für<br />

schränkt zu sein, so etwa durch die Voraussetzung, dass die Reputation des Finanzstandorts Deutschland schäd-<br />

der Erlaubnistatbestand nur greift, wenn die Anlage in lich sowie volkswirtschaftlich eine sinnlose Fehlalloka-<br />

bestimmte Finanzinstrumente erfolgt. Jedenfalls steht untion in Milliardenhöhe.<br />

ter dem Strich, dass für viele bisher ungeregelte Fondskonstruktionen<br />

Transparenz geschaffen wird und die<br />

Organisations- und Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes<br />

anwendbar sind. Das ist ein wichtiger<br />

erster Schritt.<br />

Kurzum, wir sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf<br />

eine bedeutende Regelungsmaterie in stürmischen<br />

Finanzmarktzeiten und damit eine Chance für klare ordnungspolitische<br />

Vorgaben. Hier sollten erste Erkenntnisse<br />

aus der Finanzmarktkrise Eingang finden und der<br />

Es ist bemerkenswert, dass die Bundesregierung hier Finanzplatz Deutschland anlegerfreundlich weiterentwi-<br />

im Ansatz eine Forderung der Grünen umsetzt, die wir im ckelt werden sowie eine Stärkung der Integrität und Sta-<br />

Zuge der Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie eingebilität erfahren. Dafür werden wir uns im parlamentaribracht<br />

haben: geschlossene Fonds oder vergleichbare<br />

Konstruktionen des grauen Kapitalmarktes an das Anleschen<br />

Verfahren einsetzen.<br />

gerschutzniveau des geregelten Kapitalmarktes anzugleichen.<br />

Vor einem Jahr wurde diese Forderung unter ideologischem<br />

Klammern an das Dogma einer Eins-zu-eins-<br />

Umsetzung europäischer Richtlinien ohne Debatte abgelehnt.<br />

Plötzlich ist es im vorliegenden Gesetz ohne Probleme<br />

und unter kurzem Hinweis auf fehlende Einschlä-<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:<br />

Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs<br />

an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse<br />

vorgeschlagen. – Sie sind ganz offensichtlich<br />

damit einverstanden. Also geschieht das so.<br />

gigkeit der Finanzmarkt-Richtlinie möglich, den Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:<br />

Regelungsrahmen doch zugunsten der Anlegerinnen und<br />

Anleger zu erweitern. Diesen Wandel begrüßen wir sehr.<br />

Beratung des Antrags der Abgeordneten<br />

Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt<br />

(B)<br />

Er folgt aber nicht etwa der inhaltlichen Überzeugung<br />

der Koalition, dass hier dringend etwas zu tun wäre, son-<br />

Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion<br />

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />

(D)<br />

dern lediglich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

in der Sache GAMAG. Wir Grüne werden im parlamentarischen<br />

Verfahren dafür eintreten, dass bei dem<br />

Wirksamen Schutz vor Glücksspielsucht gewährleisten<br />

Gesetz mehr als lediglich eine zusammengestauchte Lex – Drucksache 16/10878 –<br />

GAMAG herauskommt. Die Bundesregierung schreibt in<br />

der Gesetzesbegründung auf Seite 75: „… der Privatan-<br />

Überweisungsvorschlag:<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)<br />

leger wird regelmäßig durch eine Vielzahl an Gebühren<br />

Ausschuss für Gesundheit (f)<br />

und Kosten belastet und da es sich nicht um Sondervermögen<br />

im Sinne des Investmentgesetzes handelt, droht<br />

den Privatanlegern das Risiko des Totalverlustes der eingezahlten<br />

Gelder. Eine Freistellung dieser Modelle von<br />

der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz und<br />

von den Organisations- und Wohlverhaltenspflichten<br />

nach dem Wertpapierhandelsgesetz würde gegenüber<br />

vergleichsweise risikoarmen Tätigkeiten, die Kreditwesengesetz<br />

und Wertpapierhandelsgesetz unterfallen, ei-<br />

Innenausschuss<br />

Ausschuss für Arbeit und Soziales<br />

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />

Federführung strittig<br />

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Reden<br />

von Andreas G. Lämmel, Garrelt Duin, Detlef Parr,<br />

Martina Bunge und Harald Terpe zu Protokoll genommen.nen<br />

nicht hinnehmbaren Wertungswiderspruch darstel- Andreas G. Lämmel (CDU/CSU):<br />

len.“ Wir würden uns wünschen, die Bundesregierung Wir beraten heute in erster Lesung den Antrag der<br />

nähme diesen Maßstab für ihre Anlegerschutzpolitik Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Wirksamen Schutz vor<br />

ernst. Daraus folgte nämlich, dass man sich das umfas- Glücksspielsucht gewährleisten“. Darin wird gefordert,<br />

sende Problem „grauer Kapitalmarkt“ einmal konzep- die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit<br />

tionell vorknöpft.<br />

Gewinnmöglichkeit, kurz: Spielverordnung, zur Verbes-<br />

Richtig und wichtig wäre es, eine Initiative durch Bund<br />

serung des Spielerschutzes weiter zu verschärfen.<br />

und Länder anzustoßen, die die Ursachen der Intranspa- Im Einzelnen sollen die in der Spielverordnung festgerenz<br />

und Anlagebetrugsfälle systematisch analysiert und legte Mindestspielzeit angehoben, die Einsatzbeträge und<br />

erfasst, materielle Anlegerschutzlücken gesetzlich behebt der maximale Stundenverlust abgesenkt und der Einsatz<br />

und zugleich Fragen der Finanzaufsicht sowie der Aus- von Kunden- oder Kreditkarten an Geräten verboten werstattung<br />

und Kompetenz der Gerichte und Staatsanwaltden. Geldautomaten sollen in Spielhallen nicht aufgestellt<br />

schaften berücksichtigt. Stattdessen wird im vorliegenden werden dürfen, und das Ausspionieren von Spielgewohn-

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