193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008 20875<br />
Dr. Gerhard Schick<br />
(A) setz betrifft. Der neue Erlaubnistatbestand der Gesetz halbherzig ein Einzelaspekt beiläufig mit geregelt. (C)<br />
Anlageverwaltung wird bestimmte kollektive Anlagemo- Das wird den Missständen am grauen Kapitalmarkt nicht<br />
delle, die bisher auch nicht vom Investmentgesetz erfasst ansatzweise gerecht. Es ist aber für Anlegerinnen und An-<br />
wurden, einer Regulierung zuführen. Unter Anlageverleger nicht hinnehmbar, dass sie – wie kürzlich im Fall<br />
waltung fallen künftig auch gesellschaftsrechtliche Treu- Göttinger Gruppe erneut geschehen – Schäden in Milhandkommanditstrukturen,<br />
wie sie insbesondere bei geliardenhöhe erleiden, ohne dass sich der Gesetzgeber mit<br />
schlossenen Fonds vorzufinden sind. Allerdings scheint diesem Problem angemessen beschäftigt. Überdies sind<br />
der Anwendungsbereich durch zahlreiche Punkte einge- solche Vorkommnisse wie bei der Göttinger Gruppe für<br />
schränkt zu sein, so etwa durch die Voraussetzung, dass die Reputation des Finanzstandorts Deutschland schäd-<br />
der Erlaubnistatbestand nur greift, wenn die Anlage in lich sowie volkswirtschaftlich eine sinnlose Fehlalloka-<br />
bestimmte Finanzinstrumente erfolgt. Jedenfalls steht untion in Milliardenhöhe.<br />
ter dem Strich, dass für viele bisher ungeregelte Fondskonstruktionen<br />
Transparenz geschaffen wird und die<br />
Organisations- und Wohlverhaltenspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes<br />
anwendbar sind. Das ist ein wichtiger<br />
erster Schritt.<br />
Kurzum, wir sehen in dem vorliegenden Gesetzentwurf<br />
eine bedeutende Regelungsmaterie in stürmischen<br />
Finanzmarktzeiten und damit eine Chance für klare ordnungspolitische<br />
Vorgaben. Hier sollten erste Erkenntnisse<br />
aus der Finanzmarktkrise Eingang finden und der<br />
Es ist bemerkenswert, dass die Bundesregierung hier Finanzplatz Deutschland anlegerfreundlich weiterentwi-<br />
im Ansatz eine Forderung der Grünen umsetzt, die wir im ckelt werden sowie eine Stärkung der Integrität und Sta-<br />
Zuge der Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie eingebilität erfahren. Dafür werden wir uns im parlamentaribracht<br />
haben: geschlossene Fonds oder vergleichbare<br />
Konstruktionen des grauen Kapitalmarktes an das Anleschen<br />
Verfahren einsetzen.<br />
gerschutzniveau des geregelten Kapitalmarktes anzugleichen.<br />
Vor einem Jahr wurde diese Forderung unter ideologischem<br />
Klammern an das Dogma einer Eins-zu-eins-<br />
Umsetzung europäischer Richtlinien ohne Debatte abgelehnt.<br />
Plötzlich ist es im vorliegenden Gesetz ohne Probleme<br />
und unter kurzem Hinweis auf fehlende Einschlä-<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:<br />
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs<br />
an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse<br />
vorgeschlagen. – Sie sind ganz offensichtlich<br />
damit einverstanden. Also geschieht das so.<br />
gigkeit der Finanzmarkt-Richtlinie möglich, den Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:<br />
Regelungsrahmen doch zugunsten der Anlegerinnen und<br />
Anleger zu erweitern. Diesen Wandel begrüßen wir sehr.<br />
Beratung des Antrags der Abgeordneten<br />
Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt<br />
(B)<br />
Er folgt aber nicht etwa der inhaltlichen Überzeugung<br />
der Koalition, dass hier dringend etwas zu tun wäre, son-<br />
Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br />
(D)<br />
dern lediglich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
in der Sache GAMAG. Wir Grüne werden im parlamentarischen<br />
Verfahren dafür eintreten, dass bei dem<br />
Wirksamen Schutz vor Glücksspielsucht gewährleisten<br />
Gesetz mehr als lediglich eine zusammengestauchte Lex – Drucksache 16/10878 –<br />
GAMAG herauskommt. Die Bundesregierung schreibt in<br />
der Gesetzesbegründung auf Seite 75: „… der Privatan-<br />
Überweisungsvorschlag:<br />
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)<br />
leger wird regelmäßig durch eine Vielzahl an Gebühren<br />
Ausschuss für Gesundheit (f)<br />
und Kosten belastet und da es sich nicht um Sondervermögen<br />
im Sinne des Investmentgesetzes handelt, droht<br />
den Privatanlegern das Risiko des Totalverlustes der eingezahlten<br />
Gelder. Eine Freistellung dieser Modelle von<br />
der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz und<br />
von den Organisations- und Wohlverhaltenspflichten<br />
nach dem Wertpapierhandelsgesetz würde gegenüber<br />
vergleichsweise risikoarmen Tätigkeiten, die Kreditwesengesetz<br />
und Wertpapierhandelsgesetz unterfallen, ei-<br />
Innenausschuss<br />
Ausschuss für Arbeit und Soziales<br />
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend<br />
Federführung strittig<br />
Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Reden<br />
von Andreas G. Lämmel, Garrelt Duin, Detlef Parr,<br />
Martina Bunge und Harald Terpe zu Protokoll genommen.nen<br />
nicht hinnehmbaren Wertungswiderspruch darstel- Andreas G. Lämmel (CDU/CSU):<br />
len.“ Wir würden uns wünschen, die Bundesregierung Wir beraten heute in erster Lesung den Antrag der<br />
nähme diesen Maßstab für ihre Anlegerschutzpolitik Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Wirksamen Schutz vor<br />
ernst. Daraus folgte nämlich, dass man sich das umfas- Glücksspielsucht gewährleisten“. Darin wird gefordert,<br />
sende Problem „grauer Kapitalmarkt“ einmal konzep- die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit<br />
tionell vorknöpft.<br />
Gewinnmöglichkeit, kurz: Spielverordnung, zur Verbes-<br />
Richtig und wichtig wäre es, eine Initiative durch Bund<br />
serung des Spielerschutzes weiter zu verschärfen.<br />
und Länder anzustoßen, die die Ursachen der Intranspa- Im Einzelnen sollen die in der Spielverordnung festgerenz<br />
und Anlagebetrugsfälle systematisch analysiert und legte Mindestspielzeit angehoben, die Einsatzbeträge und<br />
erfasst, materielle Anlegerschutzlücken gesetzlich behebt der maximale Stundenverlust abgesenkt und der Einsatz<br />
und zugleich Fragen der Finanzaufsicht sowie der Aus- von Kunden- oder Kreditkarten an Geräten verboten werstattung<br />
und Kompetenz der Gerichte und Staatsanwaltden. Geldautomaten sollen in Spielhallen nicht aufgestellt<br />
schaften berücksichtigt. Stattdessen wird im vorliegenden werden dürfen, und das Ausspionieren von Spielgewohn-