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193. Sitzung - Deutscher Bundestag

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20900 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />

Britta Haßelmann<br />

(A) Die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Bundesbeteiligung in Höhe von 3,2 Prozent-Punkten er- (C)<br />

weil das Geld an anderen wichtigen Stellen – zum Beigeben. Dementsprechend müssen – das ist der Auftrag<br />

spiel bei Schulen und Kindergärten – fehlt, und vor allem des Gesetzes – die Bundesbeteiligungen für Rheinlanddiejenigen,<br />

die am Ende dieses Verteilungsprozesses ste- Pfalz auf eine Höhe von 35,4 Prozent, jene für Badenhen:<br />

die Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Durch den kon- Württemberg auf eine Höhe von 29,4 Prozent und jene für<br />

junkturellen Abschwung wird die Arbeitslosigkeit wieder die anderen 14 Länder auf eine Höhe von 25,4 Prozent<br />

steigen, und gerade die finanzschwachen Kommunen festgelegt werden. Dies entspricht einer bundesdurch-<br />

werden gezwungen sein, den Kostendruck auf die Langschnittlichen Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent.<br />

zeitarbeitslosen weiterzugeben.<br />

Wir fordern deshalb, die Anpassungsformel für den<br />

Bundesanteil an den tatsächlichen Kosten für Unterkunft<br />

Die neue Anpassungsformel hat sich bewährt – ich<br />

denke, ich spreche hier für den Bund und die Länder. Im<br />

Sommer dieses Jahres haben sich Bund und Länder des-<br />

und Heizung auszurichten, und lehnen diesen Gesetzentwurf<br />

ab.<br />

halb im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, diese<br />

Anpassungsformel über das ursprünglich vereinbarte<br />

Jahr 2010 hinaus unbefristet anzuwenden. Das ist eine<br />

gute Entscheidung für alle Beteiligten, weil sie langfristig<br />

für Transparenz und Planungssicherheit sorgt. In der Politik<br />

gilt bekanntlich: Erst das geduldige Bohren dicker<br />

Bretter führt zum Ziel. So war und ist es auch hier. Und<br />

ich füge hinzu: Es ist ein gutes Ziel, das wir erreichen!<br />

Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär beim BMAS:<br />

<strong>Bundestag</strong> und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss<br />

2004 darauf verständigt, dass die Kommunen<br />

im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes für Moderne<br />

Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um 2,5 Milliarden<br />

Euro entlastet werden.<br />

In § 46 Abs. 5 SGB II wurde dies gesetzlich verankert.<br />

Ziel dieser Entlastung war es auch, den Kommunen die finanziellen<br />

Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen<br />

in die Hand zu geben. Um die beabsichtigte<br />

Entlastung zu erreichen, beteiligt sich der Bund entsprechend<br />

der Vereinbarung aus dem Vermittlungsausschuss<br />

2004 an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft<br />

und Heizung von SGB-II-Beziehern.<br />

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:<br />

Wir kommen zur Abstimmung.<br />

(B)<br />

In den ersten beiden Jahren wurde diese Bundesbeteiligung<br />

anhand einer in 2004 vereinbarten sehr aufwendigen<br />

Berechnung durchgeführt. Dabei mussten wir unter<br />

anderem auf eine fiktive Fortschreibung der Entlastung<br />

Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der<br />

Bundesregierung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die<br />

dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen.<br />

– Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der<br />

Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen<br />

der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen<br />

Die Linke und die Grünen bei Enthaltung der FDP-<br />

Fraktion angenommen.<br />

Dritte Beratung<br />

(D)<br />

der Kommunen zurückgreifen. Diese Methode war naturgemäß<br />

streitanfällig und hat zu vielen Auseinandersetzungen<br />

zwischen Bund und Ländern geführt. Ende 2006<br />

haben sich Bund und Länder daher nach schwierigen<br />

Verhandlungsrunden darauf verständigt, die Berechnung<br />

der erforderlichen Höhe der Bundesbeteiligung auf eine<br />

und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen<br />

wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen?<br />

– Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit<br />

dem gleichen Mehrheitsverhältnis wie zuvor angenommen.<br />

andere Basis zu stellen.<br />

Ich rufe den Zusatzpunkt 8 auf:<br />

Anstelle der bis dahin gesetzlich verankerten Berech- Beratung des Antrags der Abgeordneten<br />

nung zur Be- und Entlastung der Gesamtheit der Kommu- Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach,<br />

nen trat auf Vorschlag der Länder ein neuer Mechanis- Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und der<br />

mus, der Streit vermeiden soll und dies augenscheinlich Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten<br />

nun auch tut. Wir haben vereinbart, dass die weitere An- Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Monika Griefahn,<br />

passung der Bundesbeteiligung von der Entwicklung der Dr. Gerhard Botz, weiterer Abgeordneter und der<br />

Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II abhängen Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hanssollte<br />

– ausgehend von der Situation in 2006. Auf diese Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jan<br />

Weise war keine fiktive Berechnung der Entlastungen der Mücke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion<br />

Kommunen mehr notwendig. Schon die Höhe der Bun- der FDP<br />

desbeteiligung für das Jahr 2008 wurde anhand dieser<br />

damals noch neuen Formel berechnet und gesetzlich fest- Freiheits- und Einheitsdenkmal gestalten<br />

gelegt. Das geschieht nun auch für das Jahr 2009. Die gesetzlich<br />

verankerte Anpassungsformel gibt uns dabei ge-<br />

– Drucksache 16/11200 –<br />

nau vor, wie wir zu rechnen haben. Der vorgelegte<br />

Gesetzentwurf setzt damit lediglich die gemeinsam vereinbarte<br />

Regelung um.<br />

Die Reden folgender Kollegen sind zu Protokoll<br />

gegeben worden: Wolfgang Börnsen, Günter Krings,<br />

Wolfgang Thierse, Christoph Waitz, Lukrezia Jochimsen<br />

Die Berechnungen haben einen durchschnittlichen<br />

Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Höhe<br />

und Katrin Göring-Eckardt.<br />

von 4,6 Prozent und damit eine erforderliche Senkung der<br />

1)<br />

1) Anlage 21

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