193. Sitzung - Deutscher Bundestag
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20900 <strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> – 16. Wahlperiode – <strong>193.</strong> <strong>Sitzung</strong>. Berlin, Donnerstag, den 4. Dezember 2008<br />
Britta Haßelmann<br />
(A) Die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort, Bundesbeteiligung in Höhe von 3,2 Prozent-Punkten er- (C)<br />
weil das Geld an anderen wichtigen Stellen – zum Beigeben. Dementsprechend müssen – das ist der Auftrag<br />
spiel bei Schulen und Kindergärten – fehlt, und vor allem des Gesetzes – die Bundesbeteiligungen für Rheinlanddiejenigen,<br />
die am Ende dieses Verteilungsprozesses ste- Pfalz auf eine Höhe von 35,4 Prozent, jene für Badenhen:<br />
die Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Durch den kon- Württemberg auf eine Höhe von 29,4 Prozent und jene für<br />
junkturellen Abschwung wird die Arbeitslosigkeit wieder die anderen 14 Länder auf eine Höhe von 25,4 Prozent<br />
steigen, und gerade die finanzschwachen Kommunen festgelegt werden. Dies entspricht einer bundesdurch-<br />
werden gezwungen sein, den Kostendruck auf die Langschnittlichen Bundesbeteiligung in Höhe von 26 Prozent.<br />
zeitarbeitslosen weiterzugeben.<br />
Wir fordern deshalb, die Anpassungsformel für den<br />
Bundesanteil an den tatsächlichen Kosten für Unterkunft<br />
Die neue Anpassungsformel hat sich bewährt – ich<br />
denke, ich spreche hier für den Bund und die Länder. Im<br />
Sommer dieses Jahres haben sich Bund und Länder des-<br />
und Heizung auszurichten, und lehnen diesen Gesetzentwurf<br />
ab.<br />
halb im Vermittlungsausschuss darauf verständigt, diese<br />
Anpassungsformel über das ursprünglich vereinbarte<br />
Jahr 2010 hinaus unbefristet anzuwenden. Das ist eine<br />
gute Entscheidung für alle Beteiligten, weil sie langfristig<br />
für Transparenz und Planungssicherheit sorgt. In der Politik<br />
gilt bekanntlich: Erst das geduldige Bohren dicker<br />
Bretter führt zum Ziel. So war und ist es auch hier. Und<br />
ich füge hinzu: Es ist ein gutes Ziel, das wir erreichen!<br />
Klaus Brandner, Parl. Staatssekretär beim BMAS:<br />
<strong>Bundestag</strong> und Bundesrat haben sich im Vermittlungsausschuss<br />
2004 darauf verständigt, dass die Kommunen<br />
im Zuge der Umsetzung des Vierten Gesetzes für Moderne<br />
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt um 2,5 Milliarden<br />
Euro entlastet werden.<br />
In § 46 Abs. 5 SGB II wurde dies gesetzlich verankert.<br />
Ziel dieser Entlastung war es auch, den Kommunen die finanziellen<br />
Mittel für den Ausbau von Kinderbetreuungsmaßnahmen<br />
in die Hand zu geben. Um die beabsichtigte<br />
Entlastung zu erreichen, beteiligt sich der Bund entsprechend<br />
der Vereinbarung aus dem Vermittlungsausschuss<br />
2004 an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft<br />
und Heizung von SGB-II-Beziehern.<br />
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:<br />
Wir kommen zur Abstimmung.<br />
(B)<br />
In den ersten beiden Jahren wurde diese Bundesbeteiligung<br />
anhand einer in 2004 vereinbarten sehr aufwendigen<br />
Berechnung durchgeführt. Dabei mussten wir unter<br />
anderem auf eine fiktive Fortschreibung der Entlastung<br />
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der<br />
Bundesregierung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die<br />
dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen.<br />
– Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der<br />
Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen<br />
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen<br />
Die Linke und die Grünen bei Enthaltung der FDP-<br />
Fraktion angenommen.<br />
Dritte Beratung<br />
(D)<br />
der Kommunen zurückgreifen. Diese Methode war naturgemäß<br />
streitanfällig und hat zu vielen Auseinandersetzungen<br />
zwischen Bund und Ländern geführt. Ende 2006<br />
haben sich Bund und Länder daher nach schwierigen<br />
Verhandlungsrunden darauf verständigt, die Berechnung<br />
der erforderlichen Höhe der Bundesbeteiligung auf eine<br />
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen<br />
wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen?<br />
– Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit<br />
dem gleichen Mehrheitsverhältnis wie zuvor angenommen.<br />
andere Basis zu stellen.<br />
Ich rufe den Zusatzpunkt 8 auf:<br />
Anstelle der bis dahin gesetzlich verankerten Berech- Beratung des Antrags der Abgeordneten<br />
nung zur Be- und Entlastung der Gesamtheit der Kommu- Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Peter Albach,<br />
nen trat auf Vorschlag der Länder ein neuer Mechanis- Dorothee Bär, weiterer Abgeordneter und der<br />
mus, der Streit vermeiden soll und dies augenscheinlich Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten<br />
nun auch tut. Wir haben vereinbart, dass die weitere An- Dr. h. c. Wolfgang Thierse, Monika Griefahn,<br />
passung der Bundesbeteiligung von der Entwicklung der Dr. Gerhard Botz, weiterer Abgeordneter und der<br />
Zahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II abhängen Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hanssollte<br />
– ausgehend von der Situation in 2006. Auf diese Joachim Otto (Frankfurt), Christoph Waitz, Jan<br />
Weise war keine fiktive Berechnung der Entlastungen der Mücke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion<br />
Kommunen mehr notwendig. Schon die Höhe der Bun- der FDP<br />
desbeteiligung für das Jahr 2008 wurde anhand dieser<br />
damals noch neuen Formel berechnet und gesetzlich fest- Freiheits- und Einheitsdenkmal gestalten<br />
gelegt. Das geschieht nun auch für das Jahr 2009. Die gesetzlich<br />
verankerte Anpassungsformel gibt uns dabei ge-<br />
– Drucksache 16/11200 –<br />
nau vor, wie wir zu rechnen haben. Der vorgelegte<br />
Gesetzentwurf setzt damit lediglich die gemeinsam vereinbarte<br />
Regelung um.<br />
Die Reden folgender Kollegen sind zu Protokoll<br />
gegeben worden: Wolfgang Börnsen, Günter Krings,<br />
Wolfgang Thierse, Christoph Waitz, Lukrezia Jochimsen<br />
Die Berechnungen haben einen durchschnittlichen<br />
Rückgang der Zahl der Bedarfsgemeinschaften in Höhe<br />
und Katrin Göring-Eckardt.<br />
von 4,6 Prozent und damit eine erforderliche Senkung der<br />
1)<br />
1) Anlage 21