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Thomas Krapf Rechtsschutz und Grenzen des Rechtsschutzes in ...

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<strong>Rechtsschutz</strong> <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e <strong>Grenzen</strong> <strong>in</strong> der Verwaltung <strong>und</strong> Verfassung<br />

Weiters gewährleistet Art 6 EMRK das Recht auf Zugang zu e<strong>in</strong>em<br />

Gericht ( effektiver <strong>Rechtsschutz</strong> 330 ) sowie das Recht auf e<strong>in</strong> faires Verfahren<br />

( fair trail ), wobei das Recht auf Zugang zu e<strong>in</strong>em unabhängigen,<br />

unparteiischen <strong>und</strong> auf Gesetz beruhenden Gericht im Mittelpunkt der<br />

Verfahrensgarantien <strong>des</strong> Art 6 EMRK steht. 331 Zentrales Element <strong>des</strong><br />

Rechtes auf e<strong>in</strong> faires Verfahren s<strong>in</strong>d das rechtliche Gehör, das Recht<br />

auf Aktene<strong>in</strong>sicht, der Gr<strong>und</strong>satz der Waffengleichheit, der Gr<strong>und</strong>satz<br />

der Öffentlichkeit <strong>und</strong> Mündlichkeit der Verhandlung sowie e<strong>in</strong>e angemessene<br />

Verfahrensdauer. Die größte Problematik liegt derzeit <strong>in</strong> der<br />

europaweit langen Verfahrensdauer. 332<br />

Hat e<strong>in</strong> letzt<strong>in</strong>stanzliches Gericht Zweifel an der Auslegung oder<br />

Anwendung von Unionsrecht, ist es verpflichtet, jene klärungsbedürftige<br />

Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen. Wird durch<br />

das Gericht e<strong>in</strong> Vorabentscheidungsverfahren dennoch nicht e<strong>in</strong>geleitet,<br />

führt dies zu e<strong>in</strong>er Verletzung von Art 6 EMRK. Gleiches gilt für<br />

den Fall, dass von e<strong>in</strong>er Partei die Vorlage e<strong>in</strong>er auslegungsbedürftigen<br />

Frage an den EuGH angeregt, darauf seitens <strong>des</strong> Gerichtes aber nicht<br />

näher e<strong>in</strong>gegangen wurde. 333<br />

Das Recht auf e<strong>in</strong> faires Verfahren wird weiters verletzt, wenn der<br />

Anregung auf E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es Normprüfungsverfahrens durch das<br />

Gericht ohne nähere Begründung nicht gefolgt wird. Dem Gebot effektiven<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>es wird dadurch nicht entsprochen. 334<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Art 6 EMRK weit reichende<br />

Verfahrensgarantien sowohl <strong>in</strong> zivil- als auch <strong>in</strong> strafrechtlichen Verfahren<br />

für die Beteiligten bietet. Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Umstan<strong>des</strong>, dass die EMRK<br />

<strong>in</strong> Österreich im Verfassungsrang steht, können die durch die Konvention<br />

festgelegten Rechte <strong>und</strong> Freiheiten im Rahmen e<strong>in</strong>er Bescheidbeschwerde<br />

gemäß Art 144 B-VG geltend gemacht werden.<br />

330 Siehe Kapitel » Recht auf e<strong>in</strong>e wirksame Beschwerde « <strong>und</strong> Kapitel » Rechtsstaatliches<br />

Pr<strong>in</strong>zip «.<br />

331 Vgl Grabenwarter, EMRK 5 413 Rz 48.<br />

332 Mayer, B-VG 4 , Art 6 MRK Tz II.3; vgl Peukert <strong>in</strong> Frowe<strong>in</strong> / Peukert, EMRK³, Art 6 Rz 45 f;<br />

Walter / Mayer / Kucsko-Stadlmayer, B<strong>und</strong>esverfassungsrecht 10 , Rz 1523.<br />

333 Siehe Kapitel » Vorabentscheidungsverfahren «.<br />

334 Siehe Kapitel » Anregung e<strong>in</strong>es Normprüfungsverfahrens «.<br />

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