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Thomas Krapf Rechtsschutz und Grenzen des Rechtsschutzes in ...

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68 <strong>Thomas</strong> <strong>Krapf</strong><br />

legungsrelevanten Frage an den EuGH verpflichtet, jedoch kann e<strong>in</strong>e<br />

solche Vorlage von der Verfahrenspartei nicht erzwungen werden. Zu<br />

bedenken gilt es auch, dass Verstöße gegen die Vorlagepflicht bislang<br />

nicht sanktioniert wurden <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Praxis seitens <strong>des</strong> VfGH Vorlagebeschlüsse<br />

zur E<strong>in</strong>leitung e<strong>in</strong>es Vorabentscheidungsverfahren äußerst<br />

selten gefasst werden. Die derzeitige Situation lässt tatsächlich ke<strong>in</strong>e<br />

umfassende Kontrolle von europäischen Rechtsetzungsakten, <strong>in</strong>sbesondere<br />

der von Politikern so vielfach propagierten vier EU-Gr<strong>und</strong>freiheiten<br />

zu. Insoweit wäre e<strong>in</strong>e Verbesserung <strong>des</strong> aktuell bestehenden<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>es anzustreben. E<strong>in</strong>em effektiven Kontrollmechanismus<br />

von Unionsrecht kommt umso größere Bedeutung zu, als sämtliche<br />

europäischen Rechtsetzungsakte bis vor Inkrafttreten <strong>des</strong> Lissabon-<br />

Vertrages von nicht direkt gewählten Volksvertretern stammten.<br />

C. <strong>Rechtsschutz</strong> <strong>in</strong> der<br />

Privatwirtschaftsverwaltung<br />

I. Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Der Staat bedient sich zur Erledigung se<strong>in</strong>er Aufgaben nicht nur der<br />

Hoheits-, sondern <strong>in</strong> starkem Ausmaß auch der Privatwirtschaftsverwaltung.<br />

Um dem Faktum dieser zahlreichen privatrechtlichen Akte<br />

<strong>des</strong> Staates Rechnung zu tragen, werden im Rahmen dieser Arbeit auch<br />

die <strong>in</strong> der Privatwirtschaftsverwaltung zur Verfügung stehenden <strong>Rechtsschutz</strong>möglichkeiten<br />

aufgezeigt. Zwar bleibt festzuhalten, dass <strong>in</strong> den<br />

letzten beiden Jahrzehnten zahlreiche Privatisierungen bzw Ausgliederungen<br />

von Teilunternehmen ehemaliger Staatsbetriebe stattgef<strong>und</strong>en<br />

haben, wodurch der hohe Anteil an privatwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

<strong>des</strong> Staates etwas abgenommen hat. Dennoch besteht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em modernen<br />

Leistungs- <strong>und</strong> Wirtschaftsstaat e<strong>in</strong>e große Vielfalt an privatwirtschaftlichen<br />

Staatsakten. 232<br />

232 Vgl Adamovich / Funk / Holz<strong>in</strong>ger / Frank, Österreichisches Staatsrecht, IV, Rz 46.002;<br />

Kor<strong>in</strong>ek / Holoubek, Gr<strong>und</strong>lagen staatlicher Privatwirtschaftsverwaltung ( 1993 ) 9.

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