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Thomas Krapf Rechtsschutz und Grenzen des Rechtsschutzes in ...

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98 <strong>Thomas</strong> <strong>Krapf</strong><br />

tigkeits- oder Äquivalenzgebot ), andererseits haben die Mitgliedstaaten<br />

für e<strong>in</strong>e effektive Durchsetzung von unionsrechtlichen Ansprüchen<br />

Sorge zu tragen ( Effektivitätsgebot ). Das Gebot e<strong>in</strong>es effektiven gerichtlichen<br />

<strong>Rechtsschutz</strong>es steht <strong>in</strong> engem Zusammenhang mit dem Vorabentscheidungsverfahren.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> EuGH ist dem Effektivitätsgebot<br />

nur dann Genüge getan, wenn den Verfahrensparteien die<br />

Möglichkeit e<strong>in</strong>geräumt wird, allfällige Unionsrecht betreffende auslegungsrelevante<br />

Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung durch e<strong>in</strong>e<br />

vorlageberechtigte Behörde vorzulegen. 353 Auf die diesbezügliche Problematik,<br />

wonach die verfahrensbeteiligten Parteien e<strong>in</strong>en solchen Vorlagebeschluss<br />

jedoch nicht erzw<strong>in</strong>gen können, wurde bereits h<strong>in</strong>gewiesen. 354<br />

Die europäischen Gr<strong>und</strong>freiheiten bzw Gr<strong>und</strong>rechte stehen an<br />

der Spitze der Normenhierarchie der Europäischen Union. Sämtliche<br />

nachrangige Rechtsetzungsakte, e<strong>in</strong>erseits sek<strong>und</strong>ärrechtliche Normen<br />

sowie andererseits nationale Rechtsvorschriften, müssen mit den<br />

von der Europäischen Union formulierten Zielen <strong>und</strong> Pr<strong>in</strong>zipen übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

EU-Rechts-Konformität aller Rechtsetzungsakte nimmt<br />

somit größten Stellenwert e<strong>in</strong>. Dies alle<strong>in</strong> garantiert jedoch noch nicht<br />

ihre praktische Wirksamkeit <strong>und</strong> Durchsetzung. Hiezu bedarf es e<strong>in</strong>er<br />

wirksamen Rechtsverfolgung, was ua durch das vorh<strong>in</strong> erwähnte Gebot<br />

e<strong>in</strong>es effektiven gerichtlichen <strong>Rechtsschutz</strong>es gewährleistet wird.<br />

Dabei gilt es allerd<strong>in</strong>gs zu berücksichtigen, dass dem Effektivitätsgebot<br />

primär die e<strong>in</strong>zelnen Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen <strong>und</strong> entsprechende<br />

effektive <strong>Rechtsschutz</strong>möglichkeiten e<strong>in</strong>zurichten haben.<br />

Den nationalen Gerichten <strong>in</strong> ihrer Funktion als europäische Gerichte<br />

für den unionsrechtlichen Individualrechtsschutz kommt hierbei bislang<br />

e<strong>in</strong>deutig e<strong>in</strong>e dom<strong>in</strong>ante Rolle zu. Sie haben ohne E<strong>in</strong>schränkungen<br />

das primäre <strong>und</strong> das sek<strong>und</strong>äre Unionsrecht anzuwenden sowie<br />

die daraus für den e<strong>in</strong>zelnen Unionsbürger abgeleiteten Rechte zu<br />

schützen. 355 Damit ist die E<strong>in</strong>forderbarkeit vor nationalen Gerichten<br />

nicht nur fester Bestandteil der <strong>in</strong>dividualrechtsverleihenden Gr<strong>und</strong>freiheiten,<br />

sondern auch der europäischen Gr<strong>und</strong>rechte. Daraus ergibt<br />

sich auch <strong>in</strong>soweit die Notwendigkeit, e<strong>in</strong>en effektiven gerichtlichen<br />

<strong>Rechtsschutz</strong> zur Verfügung zu stellen. 356<br />

353 Vgl Adamovich / Funk / Holz<strong>in</strong>ger / Frank, Österreichisches Staatsrecht, IV, Rz 61.020 f.<br />

354 Siehe Kapitel » Vorabentscheidungsverfahren «.<br />

355 Vgl Pache <strong>in</strong> Heselhaus / Nowak, Hdb. EU-Gr<strong>und</strong>rechte, § 8 Rn 1, 8, 11; Frenz, Handbuch<br />

Europarecht, IV, Europäische Gr<strong>und</strong>rechte, § 2 Rz 724.<br />

356 Frenz, Handbuch Europarecht, IV, Europäische Gr<strong>und</strong>rechte, § 2 Rz 727.

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