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Thomas Krapf Rechtsschutz und Grenzen des Rechtsschutzes in ...

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120 <strong>Thomas</strong> <strong>Krapf</strong><br />

2. <strong>Rechtsschutz</strong>beauftragte<br />

Die E<strong>in</strong>führung weitgehender Überwachungsmethoden im Justiz-, Polizei-<br />

<strong>und</strong> Militärpolizeibereich während der letzten Jahre erforderte<br />

auch die E<strong>in</strong>richtung neuer <strong>Rechtsschutz</strong><strong>in</strong>strumentarien, nämlich der<br />

sog <strong>Rechtsschutz</strong>beauftragten. Da mit den zahlreichen neu geschaffenen<br />

Überwachungs- bzw Ermittlungsmaßnahmen <strong>in</strong>tensive E<strong>in</strong>griffe<br />

<strong>in</strong> die Persönlichkeitssphäre der überwachten Personen verb<strong>und</strong>en<br />

s<strong>in</strong>d, bedarf es zu deren Schutz wirksamer Kontrollmechanismen.<br />

Die <strong>Rechtsschutz</strong>beauftragten s<strong>in</strong>d weisungsfrei <strong>und</strong> ihre Aufgabe<br />

besteht <strong>in</strong> der Überwachung <strong>und</strong> Kontrolle der angewendeten besonderen<br />

Ermittlungsmethoden. Während anfangs deren Kompetenzen <strong>in</strong><br />

bloßen Informations- <strong>und</strong> Äußerungsrechten bestanden, wurden sie <strong>in</strong><br />

jüngster Zeit zu Genehmigungsrechten erweitert. Um die Kontrolltätigkeit<br />

effektiv ausüben zu können, s<strong>in</strong>d den <strong>Rechtsschutz</strong>beauftragten<br />

Aktene<strong>in</strong>sicht <strong>und</strong> Auskunftsrechte sowie Zutritt zu bestimmten der<br />

Überwachung dienenden Räume zu gewähren.<br />

Die <strong>Rechtsschutz</strong>beauftragten machen nicht e<strong>in</strong> Recht <strong>des</strong> betroffenen<br />

Bürgers geltend, sondern sie treten im öffentlichen Interesse zur<br />

Wahrung <strong>des</strong> objektiven Rechts auf. Sie haben dem zuständigen M<strong>in</strong>ister<br />

e<strong>in</strong>mal im Jahr e<strong>in</strong>en Bericht über deren Tätigkeit <strong>und</strong> Wahrnehmungen<br />

zu erstatten. Aktuell gibt es <strong>in</strong> Österreich drei <strong>Rechtsschutz</strong>beauftragte<br />

– e<strong>in</strong>en nach der StPO, e<strong>in</strong>en nach dem SPG sowie e<strong>in</strong>en nach<br />

dem MilitärbefugnisG. 436<br />

3. Rechnungshof<br />

Auch wenn der Rechnungshof ke<strong>in</strong>en unmittelbaren <strong>Rechtsschutz</strong> für<br />

den e<strong>in</strong>zelnen Bürger bietet, wird im Rahmen dieser Arbeit der Vollständigkeit<br />

halber e<strong>in</strong> Überblick über diese Kontrolle<strong>in</strong>richtung als e<strong>in</strong><br />

Hilfsorgan <strong>des</strong> Nationalrates <strong>und</strong> der Landtage gegeben. Indirekt profitiert<br />

der e<strong>in</strong>zelne Bürger von diesem parlamentarischen Kontrollorgan<br />

<strong>in</strong>sofern, als die dem Rechnungshof obliegende Rechnungs- <strong>und</strong><br />

Gebarungskontrolle diverser öffentlicher Körperschaften <strong>und</strong> anderer<br />

besonderer Rechtsträger auf e<strong>in</strong>e zweckmäßige, wirtschaftliche <strong>und</strong><br />

sparsame Verwendung von Steuermitteln zu richten ist.<br />

436 Vgl Walter / Mayer / Kucsko-Stadlmayer, B<strong>und</strong>esverfassungsrecht 10 , Rz 1280 / 1 ff.

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