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Das Schriftwesen im Mittelalter

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Urkunden. 157<br />

Original von Kaiser Ludwigs oberbaierischem Stadtrecht behandelt,<br />

welches deshalb das versigelt Buch genannt wurde. 1)<br />

Doch konnte das unter Umständen Anstofs geben. Als 1474<br />

der Utrechter Vertrag der Hansestädte mit dem König von<br />

Ellgland zu Brügge abgeschlossen werden sollte, brachten die<br />

städtischen Abgesandten zwei Exemplare mit sich. Eines bestand<br />

aus mehreren, mit roth und weifs seidenen Schnüren zusainmengehefteten<br />

Blättern, aber der englische Abgeordnete<br />

bezeichnete das als minus conforme usui et consuetudini. <strong>Das</strong><br />

andere Exemplar bestand zw~ aus einem Blatte, aber das<br />

Siegel daran hing nicht an seidener Schnur, sondern an einem<br />

doppelten Pergamentstreifen. <strong>Das</strong> wurde ebenfalls beanstandet.<br />

Aber auch die englischen Exemplare genügten nicht; das eine,<br />

weil auch darau das Siegel an Pergamentstreifen hing, das andere,<br />

weil darin mehrmals Wörter zwischen den Zeilen geschrieben<br />

waren. Monate vergingen darüber, bis genügende<br />

Exemplare beschafft waren. I) .<br />

Bei Privilegienbestätigungen aber, vorzüglich wenn sie die<br />

wichtigeren Urkunden einer Corporation wörtlich in Abschrift<br />

enthielten, wurde die Buchform <strong>im</strong>mer mehr üblich.<br />

Man könnte solche Urkunden nach ihrer Form allenfalls<br />

polyptycha nennen, doch hat dieser Name schon seine eigene<br />

Bedeutu.ng. Er bezeichnet jene Zinsregister, wie sie auf Wachstafeln<br />

bis ans Ende des <strong>Mittelalter</strong>s vorkommen. Schon in den<br />

Briefen Gregor's I findet sich das Wort in dieser Bedeutung,<br />

und die Beziehung auf die Form verschwand, währeud die<br />

sachliche Bedeutung sich fester ausbildete. Es bedeutet den<br />

Inbegriff der Rechte und Einnahmen, den ganzen Besitzstand.<br />

Bei Du Cange ist nachzulesen, wie aus polyptychum durch verschiedene<br />

EntstelImIgen :I) endlich pou·ille wird, das Verzeichnifs<br />

aller Beneficien eines Bisthums.<br />

Ich weifs nicht, ob man damit auch paw~lhar, pawiart,<br />

I) Rockinger, Zum baier. <strong>Schriftwesen</strong> , S. 71, wo noch mehr Beispiele<br />

sind.<br />

') Zeitschrift des Vereins für Lab. Gesch. III, 372.<br />

8) politicus in Pertz' Archiv XII, 221.

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