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Das Schriftwesen im Mittelalter

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Anfänge des Buchhandels. 465<br />

Kyner dem Domprobst zum Gebrauch auf Lebenszeit, wofür<br />

dieser dem Joh. Kyne!', so lange er lebte, jährlich 8 Mark<br />

Groschen zu zahlen hatte. 1) Der Bischof von Speier lieh dem<br />

Domcantor 1417 sin und sins stiffts permetin büchlin genant<br />

die biebel urkundlich auf Lebenszeit, und dem Baseler Domstift<br />

wurden libri horales vermacht, um sie gegen Zins auszuleihen<br />

und von dem Ertrag das Anniversar des Schenkers mit<br />

16 sol. zu bestreiten.")<br />

4. Anfänge des Buchhandels.<br />

Die stationarii, welche, wie wir oben S. 450 sahen, <strong>im</strong><br />

Anfange des <strong>Mittelalter</strong>s nachzuweisen sind, wenn auch noch<br />

nicht unter diesem Namen, verbanden Schreibgeschäfte verschiedener<br />

Art mit der Anfertigung von Büchem für den Verkauf.<br />

Nach langem Zwischenraum kommen sie wieder zum<br />

Vorschein an den Universitäten, wo der Zudrang von Schillem<br />

das Bedürfnifs nach käuflichen Büchern steigert. Sie gehören<br />

mit dem gesammton Personal, welches an der Herstellung von<br />

Büchern Thei! hatte, zur Universität, theilen die Vorrechte und<br />

stehen unter ihrer Gerichtsbarkeit. Savigny hat in seinem<br />

25. Cap. diesen ganzen Gegenstand genau erörtert, und nach<br />

ihm gicbt auch A. Kirchhoff Nachricht davon. In Bologna<br />

sind sie erst 1259 nachweisbar, aber die Zusage in dem Vertrage<br />

von 1228 über die Errichtung einer Universität in Vercelli,<br />

zwei exemplatores anzustellen, was gleichbedeutend ist,<br />

beweist, dars schon viel früher die Einrichtung bestand; sie<br />

findet sich später auch an allen übrigen Universitäten. Die<br />

Stationarien waren aber eigentlich gar keine Buchhändler, wie<br />

denn auch der Name nicht auf diese übergegangen ist, sondern<br />

vermietheten Bücher, die best<strong>im</strong>mt vorgeschrieben waren, zum<br />

Abschreiben, was nach obrigkeitlicher Taxe besorgt wurde<br />

(S. 152). Ferner nnhmen sie den Nachlafs Verstorbener und<br />

die Bücher abgehender Studenten, auch die Bücher von Judeu,<br />

t) Zeitschrift des Vereins f. Schles. Gesch. V, 132.<br />

I) Mone in der Zeitschr. f. Gesch. d. Oberrh. I, 309. 310.<br />

WaU.nbach. Scbrifiw•••n. 2. Ann. 30

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