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Das Schriftwesen im Mittelalter

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Die Zubereitung des Stoffes. 177<br />

vom Schreiber umgangen werden mufsten, und oft mit Linien<br />

umzogen sind.. Namentlich waren häufig Risse und Löooer<br />

<strong>im</strong> Pergament, welche verklebt oder zusammengenäht wurden.<br />

Rockinger S. 27 theilt Recepte zur Bereitung des Le<strong>im</strong>s iür<br />

diesen Zweck mit. Im Cod. Sinaiticus sind die Löcher mit<br />

solcher Geschicklichkeit durch feine Pergamentstücke ausgef"üllt,<br />

dafs sie noch jetzt kaum zu bemerken sind. <strong>Das</strong>selbe Verfahren<br />

ist <strong>im</strong> Cod. Colon. 212 saec. VII wahrzunehmen, während<br />

<strong>im</strong> Ambras. Plautus Löcher vorkommen, die schon vom ersten<br />

Schreiber übersprungen sind. 1) Auch <strong>im</strong> Sanctgaller Priscian,<br />

der <strong>im</strong> neunten Jahrh. von irischer Hand geschrieben ist, sind<br />

die Löcher durch Pergamentstücke ausgefüllt, diese aber mii<br />

Pferdehaar eingenäht. I) Gewöhnlich sind Risse zusammen genäht,<br />

während das Pergament nars war; später konnte man<br />

die Fäden ausziehen. Es kommt aber auch vor, dars Risse<br />

und Löcher mit bunten Seideniäden eingefafst wurden.Namentlieh<br />

erinnere ich mich sehr zierlicher Arbeiten der Art aus<br />

den Handschriften des Klosters Admunt, welche von den früher<br />

dort befindlichen Nonnen geschrieben sind. Ein anderes Beispiel<br />

der Art aus einem Missale des 13. Jahrhunderts wird <strong>im</strong><br />

·Anzeiger des Germanischen Museums 1867 Sp. 104 angef"ührt.<br />

In der oben S. 106 angef"ührten Rechnung über den Preis<br />

einer Handschrift vom Jahre 1374 in Corbie fanden wir das<br />

Pergament gleich cum rasura ct rcparatione foraminum berechnet.<br />

Weiterhin kommt aber noch der Posten: Itcm pro<br />

foraminibus rcparatis in marginibus cum tentionc libri XL<br />

solidos. <strong>Das</strong> scheint eine Operation zu sein, welche dem Einband,<br />

der noch abgesondert vorkommt, vorausging.<br />

In Urkunden vermied man solche Fehler, wenn es irgend<br />

möglich war, und für päbstliche Bullen bestand die ausdrückliche<br />

Vorschrift: quod in nulla parte sui debent continere foramen<br />

vel suturam apparentcm. 3)<br />

t) Studemund de Vidularia Plautina (Ind. scholarum Gryphisw.<br />

1870) p. 6.<br />

i) F. Keller in d. Mitth. der Züricher Ant. Ges. VII, 82.<br />

B) Regeln vom Ende des 13. Jahrh. bei L. DelisIe, BibI. de l'Eco}e<br />

des Chartes 4. Serie, IV, 23.<br />

Wattenbach, Schrif'h.e••n. 2. Anf!. 12

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