Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der ... - Al-Adala.de
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25013 <strong>Kant</strong>: <strong>Grundlegung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Metaphysik</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitten 67<br />
nismus), wodurch die <strong>Al</strong>lgemeinheit <strong>de</strong>s Prinzips<br />
(universalitas) in eine bloße Gemeingültigkeit (generalitas)<br />
verwan<strong>de</strong>lt wird, dadurch das praktische Vernunftprinzip<br />
mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maxime auf <strong>de</strong>m halben Wege<br />
zusammenkommen soll. Ob nun dieses gleich in unserm<br />
eigenen unparteiisch angestellten Urteile nicht<br />
gerechtfertiget wer<strong>de</strong>n kann, so beweiset es doch, daß<br />
wir die Gültigkeit <strong>de</strong>s kategorischen Imperativs wirklich<br />
anerkennen, und uns (mit aller Achtung für <strong>de</strong>nselben)<br />
nur einige, wie es uns scheint, unerhebliche<br />
und uns abgedrungene Ausnahmen erlauben.<br />
Wir haben so viel also wenigstens dargetan, daß,<br />
wenn Pflicht ein Begriff ist, <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung und wirkliche<br />
Gesetzgebung für unsere Handlungen enthalten<br />
soll, diese nur in kategorischen Imperativen, keinesweges<br />
aber in hypothetischen ausgedrückt wer<strong>de</strong>n<br />
könne; imgleichen haben wir, welches schon viel ist,<br />
<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s kategorischen Imperativs, <strong><strong>de</strong>r</strong> das Prinzip<br />
aller Pflicht (wenn es überhaupt <strong><strong>de</strong>r</strong>gleichen gäbe)<br />
enthalten müßte, <strong>de</strong>utlich und zu je<strong>de</strong>m Gebrauche<br />
bestimmt dargestellt. Noch sind wir aber nicht so<br />
weit, a priori zu beweisen, daß <strong><strong>de</strong>r</strong>gleichen Imperativ<br />
wirklich stattfin<strong>de</strong>, daß es ein praktisches Gesetz<br />
gebe, welches schlechterdings und ohne alle Triebfe<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />
für sich gebietet, und daß die Befolgung dieses<br />
Gesetzes Pflicht sei.<br />
Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicht, dazu zu gelangen, ist es von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie