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Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der ... - Al-Adala.de

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25013 <strong>Kant</strong>: <strong>Grundlegung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Metaphysik</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitten 67<br />

nismus), wodurch die <strong>Al</strong>lgemeinheit <strong>de</strong>s Prinzips<br />

(universalitas) in eine bloße Gemeingültigkeit (generalitas)<br />

verwan<strong>de</strong>lt wird, dadurch das praktische Vernunftprinzip<br />

mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Maxime auf <strong>de</strong>m halben Wege<br />

zusammenkommen soll. Ob nun dieses gleich in unserm<br />

eigenen unparteiisch angestellten Urteile nicht<br />

gerechtfertiget wer<strong>de</strong>n kann, so beweiset es doch, daß<br />

wir die Gültigkeit <strong>de</strong>s kategorischen Imperativs wirklich<br />

anerkennen, und uns (mit aller Achtung für <strong>de</strong>nselben)<br />

nur einige, wie es uns scheint, unerhebliche<br />

und uns abgedrungene Ausnahmen erlauben.<br />

Wir haben so viel also wenigstens dargetan, daß,<br />

wenn Pflicht ein Begriff ist, <strong><strong>de</strong>r</strong> Be<strong>de</strong>utung und wirkliche<br />

Gesetzgebung für unsere Handlungen enthalten<br />

soll, diese nur in kategorischen Imperativen, keinesweges<br />

aber in hypothetischen ausgedrückt wer<strong>de</strong>n<br />

könne; imgleichen haben wir, welches schon viel ist,<br />

<strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s kategorischen Imperativs, <strong><strong>de</strong>r</strong> das Prinzip<br />

aller Pflicht (wenn es überhaupt <strong><strong>de</strong>r</strong>gleichen gäbe)<br />

enthalten müßte, <strong>de</strong>utlich und zu je<strong>de</strong>m Gebrauche<br />

bestimmt dargestellt. Noch sind wir aber nicht so<br />

weit, a priori zu beweisen, daß <strong><strong>de</strong>r</strong>gleichen Imperativ<br />

wirklich stattfin<strong>de</strong>, daß es ein praktisches Gesetz<br />

gebe, welches schlechterdings und ohne alle Triebfe<strong><strong>de</strong>r</strong>n<br />

für sich gebietet, und daß die Befolgung dieses<br />

Gesetzes Pflicht sei.<br />

Bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Absicht, dazu zu gelangen, ist es von <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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