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Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der ... - Al-Adala.de

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25025 <strong>Kant</strong>: <strong>Grundlegung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Metaphysik</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitten 79<br />

nen Zwecksvorzuges vernünftiger Wesen an sich<br />

selbst, schlössen zwar von ihrem gebieten<strong>de</strong>n Ansehen<br />

alle Beimischung irgend eines Interesse, als<br />

Triebfe<strong><strong>de</strong>r</strong>, aus, eben dadurch, daß sie als kategorisch<br />

vorgestellt wur<strong>de</strong>n; sie wur<strong>de</strong>n aber nur als kategorisch<br />

angenommen, weil man <strong><strong>de</strong>r</strong>gleichen annehmen<br />

mußte, wenn man <strong>de</strong>n Begriff von Pflicht erklären<br />

wollte. Daß es aber praktische Sätze gäbe, die kategorisch<br />

geböten, könnte für sich nicht bewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />

so wenig, wie es überhaupt in diesem Abschnitte auch<br />

hier noch nicht geschehen kann; allein eines hätte<br />

doch geschehen können, nämlich: daß die Lossagung<br />

von allem Interesse beim Wollen aus Pflicht, als das<br />

spezifische Unterscheidungszeichen <strong>de</strong>s kategorischen<br />

vom hypothetischen Imperativ, in <strong>de</strong>m Imperativ<br />

selbst, durch irgend eine Bestimmung, die er enthielte,<br />

mit ange<strong>de</strong>utet wür<strong>de</strong>, und dieses geschieht in gegenwärtiger<br />

dritten Formel <strong>de</strong>s Prinzips, nämlich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>s Willens eines je<strong>de</strong>n vernünftigen Wesens, als<br />

allgemein-gesetzgeben<strong>de</strong>n Willens.<br />

Denn wenn wir einen solchen <strong>de</strong>nken, so kann, obgleich<br />

ein Wille, <strong><strong>de</strong>r</strong> unter Gesetzen steht, noch vermittelst<br />

eines Interesse an dieses Gesetz gebun<strong>de</strong>n<br />

sein mag, <strong>de</strong>nnoch ein Wille, <strong><strong>de</strong>r</strong> selbst zu oberst gesetzgebend<br />

ist, unmöglich so fern von irgend einem<br />

Interesse abhängen; <strong>de</strong>nn ein solcher abhängen<strong><strong>de</strong>r</strong><br />

Wille wür<strong>de</strong> selbst noch eines an<strong><strong>de</strong>r</strong>n Gesetzes bedür-<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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