Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der ... - Al-Adala.de
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25018 <strong>Kant</strong>: <strong>Grundlegung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Metaphysik</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitten 72<br />
bloß <strong>de</strong>n Grund <strong><strong>de</strong>r</strong> Möglichkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Handlung enthält,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong>en Wirkung Zweck ist, heißt das Mittel. Der<br />
subjektive Grund <strong>de</strong>s Begehrens ist die Triebfe<strong><strong>de</strong>r</strong>,<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> objektive <strong>de</strong>s Wollens <strong><strong>de</strong>r</strong> Bewegungsgrund;<br />
daher <strong><strong>de</strong>r</strong> Unterschied zwischen subjektiven Zwecken,<br />
die auf Triebfe<strong><strong>de</strong>r</strong>n beruhen, und objektiven, die auf<br />
Bewegungsgrün<strong>de</strong> ankommen, welche für je<strong>de</strong>s vernünftige<br />
Wesen gelten. Praktische Prinzipien sind<br />
formal, wenn sie von allen subjektiven Zwecken abstrahieren;<br />
sie sind aber material, wenn sie diese, mithin<br />
gewisse Triebfe<strong><strong>de</strong>r</strong>n, zum Grun<strong>de</strong> legen. Die<br />
Zwecke, die sich ein vernünftiges Wesen als Wirkungen<br />
seiner Handlung nach Belieben vorsetzt (materiale<br />
Zwecke), sind insgesamt nur relativ; <strong>de</strong>nn nur bloß<br />
ihr Verhältnis auf ein beson<strong><strong>de</strong>r</strong>s geartetes Begehrungsvermögen<br />
<strong>de</strong>s Subjekts gibt ihnen <strong>de</strong>n Wert, <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
daher keine allgemeine für alle vernünftige Wesen,<br />
und auch nicht für je<strong>de</strong>s Wollen gültige und notwendige<br />
Prinzipien, d.i. praktische Gesetze, an die Hand<br />
geben kann. Daher sind alle diese relative Zwecke nur<br />
<strong><strong>de</strong>r</strong> Grund von hypothetischen Imperativen.<br />
Gesetzt aber, es gäbe etwas, <strong>de</strong>ssen Dasein an sich<br />
selbst einen absoluten Wert hat, was, als Zweck an<br />
sich selbst, ein Grund bestimmter Gesetze sein könnte,<br />
so wür<strong>de</strong> in ihm, und nur in ihm allein, <strong><strong>de</strong>r</strong> Grund<br />
eines möglichen kategorischen Imperativs, d.i. praktischen<br />
Gesetzes, liegen.<br />
Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie