Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der ... - Al-Adala.de
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25028 <strong>Kant</strong>: <strong>Grundlegung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Metaphysik</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitten 82<br />
baren Begriff, nämlich <strong>de</strong>n eines Reichs <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwecke.<br />
Ich verstehe aber unter einem Reiche die systematische<br />
Verbindung verschie<strong>de</strong>ner vernünftiger Wesen<br />
durch gemeinschaftliche Gesetze. Weil nun Gesetze<br />
die Zwecke ihrer allgemeinen Gültigkeit nach bestimmen,<br />
so wird, wenn man von <strong>de</strong>m persönlichen Unterschie<strong>de</strong><br />
vernünftiger Wesen, imgleichen allem Inhalte<br />
ihrer Privatzwecke abstrahiert, ein Ganzes aller Zwekke<br />
(sowohl <strong><strong>de</strong>r</strong> vernünftigen Wesen als Zwecke an<br />
sich, als auch <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen Zwecke, die ein je<strong>de</strong>s sich<br />
selbst setzen mag), in systematischer Verknüpfung,<br />
d.i. ein Reich <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwecke gedacht wer<strong>de</strong>n können,<br />
welches nach obigen Prinzipien möglich ist.<br />
Denn vernünftige Wesen stehen alle unter <strong>de</strong>m Gesetz,<br />
daß je<strong>de</strong>s <strong><strong>de</strong>r</strong>selben sich selbst und alle an<strong><strong>de</strong>r</strong>e<br />
niemals bloß als Mittel, son<strong><strong>de</strong>r</strong>n je<strong><strong>de</strong>r</strong>zeit zugleich<br />
als Zweck an sich selbst behan<strong>de</strong>ln solle. Hiedurch<br />
aber entspringt eine systematische Verbindung vernünftiger<br />
Wesen durch gemeinschaftliche objektive<br />
Gesetze, d.i. ein Reich, welches, weil diese Gesetze<br />
eben die Beziehung dieser Wesen auf einan<strong><strong>de</strong>r</strong>, als<br />
Zwecke und Mittel, <strong>zur</strong> Absicht haben, ein Reich <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
Zwecke (freilich nur ein I<strong>de</strong>al) heißen kann.<br />
Es gehört aber ein vernünftiges Wesen als Glied<br />
zum Reiche <strong><strong>de</strong>r</strong> Zwecke, wenn es darin zwar allgemein<br />
gesetzgebend, aber auch diesen Gesetzen selbst<br />
unterworfen ist. Es gehört dazu als Oberhaupt, wenn<br />
Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie