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Immanuel Kant - Grundlegung zur Metaphysik der ... - Al-Adala.de

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25024 <strong>Kant</strong>: <strong>Grundlegung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Metaphysik</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> Sitten 78<br />

mögen Zwecke haben, welche wir wollen, als Gesetz<br />

die oberste einschränken<strong>de</strong> Bedingung aller subjektiven<br />

Zwecke ausmachen soll, vorgestellt wird, mithin<br />

aus reiner Vernunft entspringen muß. Es liegt nämlich<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Grund aller praktischen Gesetzgebung objektiv in<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Regel und <strong><strong>de</strong>r</strong> Form <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>Al</strong>lgemeinheit, die sie ein<br />

Gesetz (allenfalls Naturgesetz) zu sein fähig macht<br />

(nach <strong>de</strong>m ersten Prinzip), subjektiv aber im Zwecke;<br />

das Subjekt aller Zwecke aber ist je<strong>de</strong>s vernünftige<br />

Wesen, als Zweck an sich selbst (nach <strong>de</strong>m zweiten<br />

Prinzip): hieraus folgt nun das dritte praktische Prinzip<br />

<strong>de</strong>s Willens, als oberste Bedingung <strong><strong>de</strong>r</strong> Zusammenstimmung<br />

<strong>de</strong>sselben mit <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemeinen praktischen<br />

Vernunft, die I<strong>de</strong>e <strong>de</strong>s Willens je<strong>de</strong>s vernünftigen<br />

Wesens als eines allgemein gesetzgeben<strong>de</strong>n Willens.<br />

<strong>Al</strong>le Maximen wer<strong>de</strong>n nach diesem Prinzip verworfen,<br />

die mit <strong><strong>de</strong>r</strong> eigenen allgemeinen Gesetzgebung<br />

<strong>de</strong>s Willens nicht zusammen bestehen können. Der<br />

Wille wird also nicht lediglich <strong>de</strong>m Gesetze unterworfen,<br />

son<strong><strong>de</strong>r</strong>n so unterworfen, daß er auch als selbstgesetzgebend,<br />

und eben um <strong>de</strong>swillen allererst <strong>de</strong>m Gesetze<br />

(davon er selbst sich als Urheber betrachten<br />

kann) unterworfen, angesehen wer<strong>de</strong>n muß.<br />

Die Imperativen nach <strong><strong>de</strong>r</strong> vorigen Vorstellungsart,<br />

nämlich <strong><strong>de</strong>r</strong> allgemein einer Naturordnung ähnlichen<br />

Gesetzmäßigkeit <strong><strong>de</strong>r</strong> Handlungen, o<strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>de</strong>s allgemei-<br />

Digitale Bibliothek Band 2: Philosophie

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