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Die Europalehramts-Studiengänge

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3 Empfehlungen des Forschungsprojekts WTL<br />

3.2.1.2 Der „Master of Bilingual Teaching and European Studies“<br />

Für den forschungsbezogenen und weiterführenden Master-Studiengang gelten folgende<br />

Zulassungsvoraussetzungen:<br />

• <strong>Die</strong> Klärung der Kompetenzqualität in der gewählten europäischen Zielsprache und<br />

eine eventuell sich anschließende Sprach(en)beratung; entsprechende Qualifikationsnachweise<br />

sind mit dem Bachelor-Abschlusszeugnis vorzulegen;<br />

• Qualifizierte Nachweise über zwei inländische bilinguale Blockpraktika und ein<br />

Auslandsschulpraktikum in einem Land der Zielsprache;<br />

• Qualifizierte Leistungsnachweise im Sachfach und im Bereich des fächerverbindenden<br />

„Bilingualen Lehrens und Lernens“ (bis 2,4).<br />

<strong>Die</strong> notwendigen überfachlichen Lehr- und Lerninhalte sind Abbildung 21.1 zu entnehmen.<br />

<strong>Die</strong>se Kriterien orientieren sich an Kompetenzen und Standards, an den Prinzipien der<br />

Modularisierung, der Akkreditierung und Evaluation. <strong>Die</strong> Blockprüfung am Ende des<br />

Studiums wird durch studienbegleitende Prüfungen vorbereitet.<br />

Integration bedeutet, dass alle Teilbereiche des Master-Studiengangs im Bildungsprozess<br />

der Studierenden und Lehramtsanwärter/-innen prinzipiell als gleichwertig zu betrachten<br />

sind. Dabei soll von Anfang an die Perspektive des „Forschenden Lehrens und Lernens“<br />

gelten. <strong>Die</strong> Verpflichtung zu einem vor- und nachbereiteten Auslandsstudium bzw. zu einem<br />

Auslandsschulpraktikum (mit einem Umfang von acht bis zehn Unterrichtsstunden) ermöglicht<br />

es außerdem, theoretische Ansätze praktisch zu erproben und die Funktionalität des<br />

Theorie-Praxisbezugs zu überprüfen.<br />

Das Kernstück im Professionalisierungsprozess des Master-Studiengangs ist ein betreutes,<br />

mindestens halbjähriges Auslandsschulpraktikum. Zunehmende Lehrerfahrung, eigenverantwortlicher<br />

Unterricht, Fortschritte und Erfolge der Sprech-, Sprach- und Vermittlungskompetenz<br />

sollen durch die Führung und Anerkennung von Leistungsportfolios transparent<br />

werden. 10 <strong>Die</strong> nachhaltige Verarbeitung dieser praxis-bezogenen Auslandsphasen kann<br />

unter dem Blickwinkel des „Forschenden Lehrens und Lernens“<br />

a) durch ein halbjährliches zusätzliches Auslandsstudium und/oder<br />

b) durch eine intensive Nachbereitung der Auslandsphase an der Heimathochschule<br />

erreicht werden. <strong>Die</strong> Ergebnisse der Auslandsphasen werden wie im Bachelor-Studiengang<br />

durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Heimathochschule, Auslandshochschule, in- und<br />

ausländischen Lehrerinnen-/Lehrerbildungsinstitutionen und durch die Kooperation der<br />

baden-württembergischen „Übungsschulen“ mit den Auslandsschulen garantiert. Hierzu<br />

sollte ein transnationaler Lenkungsausschuss eingerichtet werden (s.u., S. 25). Forschungsund<br />

Entwicklungsprojekte – z.B. empirische Fallstudien zum Sprach(en)erwerb, zum bilingualen<br />

Unterricht, zu Schreib- und Leseprozessen und interkulturellen Lernfeldern – eröffnen<br />

neue Möglichkeiten einer transnationalen „europäischen“ Lehr- und Lernforschung.<br />

10 Dem Auslandsschulpraktikum geht deswegen eine Vorbereitungsphase an der Heimathochschule zu Arbeitsmethoden der<br />

Unterrichtsforschung und Projektentwicklung voraus.

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