Die Europalehramts-Studiengänge
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3 Empfehlungen des Forschungsprojekts WTL<br />
3.2.1.2 Der „Master of Bilingual Teaching and European Studies“<br />
Für den forschungsbezogenen und weiterführenden Master-Studiengang gelten folgende<br />
Zulassungsvoraussetzungen:<br />
• <strong>Die</strong> Klärung der Kompetenzqualität in der gewählten europäischen Zielsprache und<br />
eine eventuell sich anschließende Sprach(en)beratung; entsprechende Qualifikationsnachweise<br />
sind mit dem Bachelor-Abschlusszeugnis vorzulegen;<br />
• Qualifizierte Nachweise über zwei inländische bilinguale Blockpraktika und ein<br />
Auslandsschulpraktikum in einem Land der Zielsprache;<br />
• Qualifizierte Leistungsnachweise im Sachfach und im Bereich des fächerverbindenden<br />
„Bilingualen Lehrens und Lernens“ (bis 2,4).<br />
<strong>Die</strong> notwendigen überfachlichen Lehr- und Lerninhalte sind Abbildung 21.1 zu entnehmen.<br />
<strong>Die</strong>se Kriterien orientieren sich an Kompetenzen und Standards, an den Prinzipien der<br />
Modularisierung, der Akkreditierung und Evaluation. <strong>Die</strong> Blockprüfung am Ende des<br />
Studiums wird durch studienbegleitende Prüfungen vorbereitet.<br />
Integration bedeutet, dass alle Teilbereiche des Master-Studiengangs im Bildungsprozess<br />
der Studierenden und Lehramtsanwärter/-innen prinzipiell als gleichwertig zu betrachten<br />
sind. Dabei soll von Anfang an die Perspektive des „Forschenden Lehrens und Lernens“<br />
gelten. <strong>Die</strong> Verpflichtung zu einem vor- und nachbereiteten Auslandsstudium bzw. zu einem<br />
Auslandsschulpraktikum (mit einem Umfang von acht bis zehn Unterrichtsstunden) ermöglicht<br />
es außerdem, theoretische Ansätze praktisch zu erproben und die Funktionalität des<br />
Theorie-Praxisbezugs zu überprüfen.<br />
Das Kernstück im Professionalisierungsprozess des Master-Studiengangs ist ein betreutes,<br />
mindestens halbjähriges Auslandsschulpraktikum. Zunehmende Lehrerfahrung, eigenverantwortlicher<br />
Unterricht, Fortschritte und Erfolge der Sprech-, Sprach- und Vermittlungskompetenz<br />
sollen durch die Führung und Anerkennung von Leistungsportfolios transparent<br />
werden. 10 <strong>Die</strong> nachhaltige Verarbeitung dieser praxis-bezogenen Auslandsphasen kann<br />
unter dem Blickwinkel des „Forschenden Lehrens und Lernens“<br />
a) durch ein halbjährliches zusätzliches Auslandsstudium und/oder<br />
b) durch eine intensive Nachbereitung der Auslandsphase an der Heimathochschule<br />
erreicht werden. <strong>Die</strong> Ergebnisse der Auslandsphasen werden wie im Bachelor-Studiengang<br />
durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Heimathochschule, Auslandshochschule, in- und<br />
ausländischen Lehrerinnen-/Lehrerbildungsinstitutionen und durch die Kooperation der<br />
baden-württembergischen „Übungsschulen“ mit den Auslandsschulen garantiert. Hierzu<br />
sollte ein transnationaler Lenkungsausschuss eingerichtet werden (s.u., S. 25). Forschungsund<br />
Entwicklungsprojekte – z.B. empirische Fallstudien zum Sprach(en)erwerb, zum bilingualen<br />
Unterricht, zu Schreib- und Leseprozessen und interkulturellen Lernfeldern – eröffnen<br />
neue Möglichkeiten einer transnationalen „europäischen“ Lehr- und Lernforschung.<br />
10 Dem Auslandsschulpraktikum geht deswegen eine Vorbereitungsphase an der Heimathochschule zu Arbeitsmethoden der<br />
Unterrichtsforschung und Projektentwicklung voraus.