Die Europalehramts-Studiengänge
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4 Entwicklung der Europalehrämter von 1999 bis 2004<br />
<strong>Die</strong> für die Europalehrämter relevanten Paragraphen in der Anlage der Prüfungsordnungen<br />
sind in die Bereiche „Voraussetzungen“, „Anforderungen“ und „Prüfungen“ unterteilt. In Karlsruhe<br />
sollte der Begriff „BLL-Prüfung“ durch den Begriff „BLL-Leistungsnachweis“ und in Freiburg<br />
sollte der Begriff „Prüfung nach dem Ausland“ durch den Begriff „Leistungsnachweis<br />
nach dem Auslandssemester“ ersetzt werden. <strong>Die</strong>se Leistungen sind keine Prüfungen,<br />
sondern bilden die Zugangsvoraussetzungen für die Projektprüfung.<br />
In den Europalehrämtern wurden bis zur Einführung der neuen Prüfungsordnungen 2003<br />
zwei Studienvarianten angeboten. <strong>Die</strong>se sind in den Tabellen mit Variante A und B unterschieden.<br />
Je nachdem, welche Variante gewählt wurde, lag der Studienschwerpunkt im bilingualen<br />
Sachfach oder in der Zielsprache.<br />
<strong>Die</strong> Fächerkombination muss Deutsch oder Mathematik beinhalten. Hinzu kommt ein bilinguales<br />
Sachfach und die Zielsprache Englisch oder Französisch. Innerhalb der „Europaorientierten<br />
Studien“ wählen die Studierenden bei Variante A die Zielsprache und bei Variante B<br />
das bilinguale Sachfach. Was in den Prüfungsordnungen „Voraussetzungen“ genannt wird,<br />
sind de facto die zusätzlichen Leistungsnachweise für die Europalehrämter. In der folgenden<br />
Tabelle 27.1 sind die Prüfungsvoraussetzungen in den „Europaorientierten Studien“ aufgeführt:<br />
Prüfungsvoraussetzungen<br />
ein Seminar: Variante A: Zielsprache<br />
Variante B: Inhalte des Bilingualfaches<br />
ein Hauptseminar: Variante A: Zielsprache<br />
Variante B: Inhalte des Bilingualfaches<br />
Grund- und Hauptschule:<br />
Das Hauptseminar im „Interdisziplinären Lehren und Lernen“<br />
wird in Verbindung mit den „Europaorientierten Studien“ durchgeführt.<br />
Realschule:<br />
Eines der Hauptseminare im erziehungswissenschaftlichen<br />
Bereich muss europaorientierte Inhalte umfassen.<br />
Tabelle 27.1 Prüfungsvoraussetzungen in den „Europaorientierten Studien“. WTL<br />
Quellen: Prüfungsordnungen GHPO1 (1998/1999) Anlage 4 und RPO1 (1999/2001) Anlage 5.<br />
Studierende der Variante A belegen 28 Semesterwochenstunden in den Sprachstudien und<br />
35 bzw. 44 SWS (je nach Schulart) in den Studien der Inhalte des Bilingualfaches. Studierende<br />
der Variante B müssen 35 bzw. 44 SWS im Bereich der Zielsprache nachweisen und<br />
28 SWS für die Studien der Inhalte des Bilingualfaches. <strong>Die</strong> Semesterwochenstunden im<br />
„Interdisziplinäres Lehren und Lernen mit Bilingualem Lehren und Lernen“, unterscheiden<br />
sich nicht für die einzelnen Varianten. Aus der folgenden Tabelle 28.1 sind die Anforderungen<br />
in Semesterwochenstunden zu ersehen:<br />
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