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Die Europalehramts-Studiengänge

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4 Entwicklung der Europalehrämter von 1999 bis 2004<br />

<strong>Die</strong> für die Europalehrämter relevanten Paragraphen in der Anlage der Prüfungsordnungen<br />

sind in die Bereiche „Voraussetzungen“, „Anforderungen“ und „Prüfungen“ unterteilt. In Karlsruhe<br />

sollte der Begriff „BLL-Prüfung“ durch den Begriff „BLL-Leistungsnachweis“ und in Freiburg<br />

sollte der Begriff „Prüfung nach dem Ausland“ durch den Begriff „Leistungsnachweis<br />

nach dem Auslandssemester“ ersetzt werden. <strong>Die</strong>se Leistungen sind keine Prüfungen,<br />

sondern bilden die Zugangsvoraussetzungen für die Projektprüfung.<br />

In den Europalehrämtern wurden bis zur Einführung der neuen Prüfungsordnungen 2003<br />

zwei Studienvarianten angeboten. <strong>Die</strong>se sind in den Tabellen mit Variante A und B unterschieden.<br />

Je nachdem, welche Variante gewählt wurde, lag der Studienschwerpunkt im bilingualen<br />

Sachfach oder in der Zielsprache.<br />

<strong>Die</strong> Fächerkombination muss Deutsch oder Mathematik beinhalten. Hinzu kommt ein bilinguales<br />

Sachfach und die Zielsprache Englisch oder Französisch. Innerhalb der „Europaorientierten<br />

Studien“ wählen die Studierenden bei Variante A die Zielsprache und bei Variante B<br />

das bilinguale Sachfach. Was in den Prüfungsordnungen „Voraussetzungen“ genannt wird,<br />

sind de facto die zusätzlichen Leistungsnachweise für die Europalehrämter. In der folgenden<br />

Tabelle 27.1 sind die Prüfungsvoraussetzungen in den „Europaorientierten Studien“ aufgeführt:<br />

Prüfungsvoraussetzungen<br />

ein Seminar: Variante A: Zielsprache<br />

Variante B: Inhalte des Bilingualfaches<br />

ein Hauptseminar: Variante A: Zielsprache<br />

Variante B: Inhalte des Bilingualfaches<br />

Grund- und Hauptschule:<br />

Das Hauptseminar im „Interdisziplinären Lehren und Lernen“<br />

wird in Verbindung mit den „Europaorientierten Studien“ durchgeführt.<br />

Realschule:<br />

Eines der Hauptseminare im erziehungswissenschaftlichen<br />

Bereich muss europaorientierte Inhalte umfassen.<br />

Tabelle 27.1 Prüfungsvoraussetzungen in den „Europaorientierten Studien“. WTL<br />

Quellen: Prüfungsordnungen GHPO1 (1998/1999) Anlage 4 und RPO1 (1999/2001) Anlage 5.<br />

Studierende der Variante A belegen 28 Semesterwochenstunden in den Sprachstudien und<br />

35 bzw. 44 SWS (je nach Schulart) in den Studien der Inhalte des Bilingualfaches. Studierende<br />

der Variante B müssen 35 bzw. 44 SWS im Bereich der Zielsprache nachweisen und<br />

28 SWS für die Studien der Inhalte des Bilingualfaches. <strong>Die</strong> Semesterwochenstunden im<br />

„Interdisziplinäres Lehren und Lernen mit Bilingualem Lehren und Lernen“, unterscheiden<br />

sich nicht für die einzelnen Varianten. Aus der folgenden Tabelle 28.1 sind die Anforderungen<br />

in Semesterwochenstunden zu ersehen:<br />

27

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