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Die Europalehramts-Studiengänge

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4 Entwicklung der Europalehrämter von 1999 bis 2004<br />

4 Entwicklung der Europalehrämter von 1999 bis 2004<br />

Ausgangspunkt dieses Kapitels bilden die europalehramts-spezifischen Rahmenvorgaben in<br />

den Prüfungs- und Studienordnungen, die bei Einführung der <strong>Studiengänge</strong> gültig waren. 1<br />

Zur Implementierung der Rahmenvorgaben haben sich an jeder Hochschule spezifische<br />

Organisationsstrukturen herausgebildet. Sie werden deshalb nach Hochschule getrennt<br />

beschrieben. Ebenso wird bei der Darstellung des europalehramts-spezifischen Lehrangebots<br />

und der Präsentation von Bewerbungs- und Immatrikulationszahlen verfahren.<br />

An der Pädagogischen Hochschule Freiburg wurden detaillierte Untersuchungen zu den<br />

Bewerbungs- und Immatrikulationszahlen durchgeführt. Sie ermöglichen u.a. einen Blick auf<br />

den Studienverlauf von <strong>Europalehramts</strong>-Studierenden.<br />

4.1 Prüfungsordnungen (GHPO1 1998/1999; RPO1 1999/2001)<br />

<strong>Die</strong> Europalehrämter für die Grund-, Haupt- und die Realschule wurden 1999 vom Kultusministerium<br />

eingeführt. <strong>Die</strong> Europalehrämter besitzen den Status grundständiger <strong>Studiengänge</strong>.<br />

Es wurden für sie jedoch keine eigenen Prüfungsordnungen verabschiedet, sondern<br />

zusätzliche Paragraphen in die Prüfungsordnungen für die herkömmlichen Lehramts-<br />

<strong>Studiengänge</strong> integriert (s. GHPO1 § 28 und Anlage 4; RPO1 § 29 und Anlage 5). <strong>Die</strong>ser<br />

Widerspruch wurde bis heute nicht aufgelöst. <strong>Die</strong> folgenden Ausführungen beziehen sich<br />

jeweils auf die Prüfungsordnungen nach Einführung der <strong>Studiengänge</strong> (vgl. S. 26, Anm. 1).<br />

Das Studium der Europalehrämter umfasst 160 Semesterwochenstunden, das Volumen von<br />

acht Semestern Regelstudienzeit. Es unterscheidet sich vom herkömmlichen Lehramts-<br />

Studium in folgenden Bereichen:<br />

- Spracheignungsprüfung als Aufnahmeprüfung;<br />

- Zusätzliche „Europaorientierte Studien“ (mit 28 SWS) neben dem Studium zweier<br />

Unterrichtsfächer. Ein Unterrichtsfach wird ohne bilinguale Ausrichtung studiert. Das<br />

weitere Unterrichtsfach und die „Europaorientierten Studien“ beinhalten das Studium<br />

einer Fremdsprache (Englisch/Französisch) als Zielsprache und das Studium eines<br />

Sachfaches (z.B. Biologie) in der Zielsprache, bzw. die Ausbildung fachsprachlicher<br />

Kompetenz in der Zielsprache;<br />

- „Bilinguales Lehren und Lernen“ 2 (im Umfang von 22 bzw. 12 SWS);<br />

- Auslandssemester mit anschließendem Leistungsnachweis;<br />

- Projektprüfung als akademische Prüfung, die in das Ergebnis des Ersten Staatsexamens<br />

mit einfließt;<br />

- Bei erfolgreichem Abschluss Vergabe des Magistra-/Magister-Grades. <strong>Die</strong>s schließt<br />

eine unmittelbare Promotionsberechtigung ein.<br />

1<br />

Gemeint sind die Prüfungsordnungen von 1998/1999 (GHPO1) und von 1999/2001 (RPO1) sowie die Studienordnungen<br />

von 2001 (GH und R, Freiburg), von 1999 (GH, Karlsruhe) und von 2000 (R, Karlsruhe).<br />

2<br />

„Bilinguales Lehren und Lernen“ wird in den Prüfungs- und Studienordnungen mit „BLL“ und „Interdisziplinäres Lehren<br />

und Lernen“ mit „ILL“ abgekürzt.

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