Die Europalehramts-Studiengänge
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4 Entwicklung der Europalehrämter von 1999 bis 2004<br />
4 Entwicklung der Europalehrämter von 1999 bis 2004<br />
Ausgangspunkt dieses Kapitels bilden die europalehramts-spezifischen Rahmenvorgaben in<br />
den Prüfungs- und Studienordnungen, die bei Einführung der <strong>Studiengänge</strong> gültig waren. 1<br />
Zur Implementierung der Rahmenvorgaben haben sich an jeder Hochschule spezifische<br />
Organisationsstrukturen herausgebildet. Sie werden deshalb nach Hochschule getrennt<br />
beschrieben. Ebenso wird bei der Darstellung des europalehramts-spezifischen Lehrangebots<br />
und der Präsentation von Bewerbungs- und Immatrikulationszahlen verfahren.<br />
An der Pädagogischen Hochschule Freiburg wurden detaillierte Untersuchungen zu den<br />
Bewerbungs- und Immatrikulationszahlen durchgeführt. Sie ermöglichen u.a. einen Blick auf<br />
den Studienverlauf von <strong>Europalehramts</strong>-Studierenden.<br />
4.1 Prüfungsordnungen (GHPO1 1998/1999; RPO1 1999/2001)<br />
<strong>Die</strong> Europalehrämter für die Grund-, Haupt- und die Realschule wurden 1999 vom Kultusministerium<br />
eingeführt. <strong>Die</strong> Europalehrämter besitzen den Status grundständiger <strong>Studiengänge</strong>.<br />
Es wurden für sie jedoch keine eigenen Prüfungsordnungen verabschiedet, sondern<br />
zusätzliche Paragraphen in die Prüfungsordnungen für die herkömmlichen Lehramts-<br />
<strong>Studiengänge</strong> integriert (s. GHPO1 § 28 und Anlage 4; RPO1 § 29 und Anlage 5). <strong>Die</strong>ser<br />
Widerspruch wurde bis heute nicht aufgelöst. <strong>Die</strong> folgenden Ausführungen beziehen sich<br />
jeweils auf die Prüfungsordnungen nach Einführung der <strong>Studiengänge</strong> (vgl. S. 26, Anm. 1).<br />
Das Studium der Europalehrämter umfasst 160 Semesterwochenstunden, das Volumen von<br />
acht Semestern Regelstudienzeit. Es unterscheidet sich vom herkömmlichen Lehramts-<br />
Studium in folgenden Bereichen:<br />
- Spracheignungsprüfung als Aufnahmeprüfung;<br />
- Zusätzliche „Europaorientierte Studien“ (mit 28 SWS) neben dem Studium zweier<br />
Unterrichtsfächer. Ein Unterrichtsfach wird ohne bilinguale Ausrichtung studiert. Das<br />
weitere Unterrichtsfach und die „Europaorientierten Studien“ beinhalten das Studium<br />
einer Fremdsprache (Englisch/Französisch) als Zielsprache und das Studium eines<br />
Sachfaches (z.B. Biologie) in der Zielsprache, bzw. die Ausbildung fachsprachlicher<br />
Kompetenz in der Zielsprache;<br />
- „Bilinguales Lehren und Lernen“ 2 (im Umfang von 22 bzw. 12 SWS);<br />
- Auslandssemester mit anschließendem Leistungsnachweis;<br />
- Projektprüfung als akademische Prüfung, die in das Ergebnis des Ersten Staatsexamens<br />
mit einfließt;<br />
- Bei erfolgreichem Abschluss Vergabe des Magistra-/Magister-Grades. <strong>Die</strong>s schließt<br />
eine unmittelbare Promotionsberechtigung ein.<br />
1<br />
Gemeint sind die Prüfungsordnungen von 1998/1999 (GHPO1) und von 1999/2001 (RPO1) sowie die Studienordnungen<br />
von 2001 (GH und R, Freiburg), von 1999 (GH, Karlsruhe) und von 2000 (R, Karlsruhe).<br />
2<br />
„Bilinguales Lehren und Lernen“ wird in den Prüfungs- und Studienordnungen mit „BLL“ und „Interdisziplinäres Lehren<br />
und Lernen“ mit „ILL“ abgekürzt.