Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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E. DETTWEILER und F. SCHUMANN<br />
senträgern <strong>zu</strong>verlässigere Ernten <strong>zu</strong> liefern vermochte als der Anbau einer einzelnen<br />
Sorte. Die Massenträger waren auch für die Abgabe des Zehnten von Bedeutung. In<br />
diesen Mischsätzen brachten frühreife Sorten die Süße, spätreifende die konservierende<br />
Säure und Massenträger die Menge. Häufig gab es Versuche seitens der Obrigkeit,<br />
die Anlage von Qualitätssorten im sortenreinen Anbau <strong>zu</strong> befehligen. Doch<br />
nach Kriegen, Hungersnöten und klimatisch schwierigen Jahren setzte sich immer<br />
wieder der ertragssichernde Mischsatz durch. Bereits die Römer Columella und Plinius<br />
legten großen Wert auf die Bestellung der Weinberge mit einer einzigen Sorte.<br />
Verschiedene Rebsorten sollten <strong>zu</strong>mindest getrennt voneinander gepflanzt werden.<br />
Dies galt jedoch für eine klimatisch für den Weinbau weitaus begünstigtere Region.<br />
Die Umstellung vom gemischten Satz auf Monosortenanbau entwickelte sich im 19.<br />
und 20. Jahrhundert vor allem in den renommierten Weinbaugebieten. Vorreiter waren<br />
die größeren Weingüter.<br />
Unterstützend <strong>zu</strong>r Umstellung auf sortenreine Weinbergsanlagen wirkte sich die<br />
Klonselektion aus, die in Deutschland auf eine über 100-jährige Tradition <strong>zu</strong>rückblickt.<br />
Alte, schwachtragende Weinberge wurden gerodet <strong>zu</strong> Gunsten der Neuanlage<br />
mit Reben von selektierten Einzelstöcken, die einen erheblichen Mehrertrag einbrachten.<br />
Mitte des 19. Jahrhunderts bürgerte sich die Zuckerung des Mostes ein, ein Prozess<br />
mit dem ungünstige Witterungsjahre ausgeglichen werden konnten. Dieses auch<br />
Trockenverbesserung oder Chaptalisieren genannte Verfahren war durch die heimische<br />
Zuckerproduktion aus Zuckerrüben erschwinglich geworden. Dies gab der Neuanlage<br />
von sortenreinen Weinbergen Auftrieb. Etwa <strong>zu</strong>r gleichen Zeit wurde die<br />
Gall´sche Nass-Verbesserung eingeführt. Mit Wasser- und Zucker<strong>zu</strong>satz konnte so<br />
in schlechten Jahren <strong>zu</strong>m Beispiel dem Moselriesling die spitze Säure genommen<br />
werden.<br />
Gesetzliche Regelung der Sortenangabe<br />
Nach dem neuen deutschen Weingesetz von 1971 ist die Angabe einer Rebsorte nur<br />
<strong>zu</strong>lässig, wenn der Wein mindestens <strong>zu</strong> 85% aus dieser Rebsorte besteht und die<br />
Rebsorte seine Art bestimmt. Es darf nur die amtlich <strong>zu</strong>gelassene Bezeichnung<br />
(klassifizierter Sortenname oder Synonym) benutzt werden. Die Rebsortenangabe<br />
auf dem Weinetikett ist fakultativ, aber als Grundsatz gilt, je genauer die Angabe auf<br />
dem Etikett, desto glaubwürdiger ist das Produkt.<br />
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