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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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Die EU Verordnung 2081/92 – aktueller Stand und Perspektiven<br />

Perspektiven<br />

Osterweiterung<br />

Die anstehende Osterweiterung der Europäischen Union bietet nicht nur den Vorteil<br />

eines größeren Schutzgebietes für die eingetragenen Bezeichnungen, sie kann auch<br />

<strong>zu</strong> Problemen für schon geschützte Bezeichnungen bzw. für üblich gewordene Bezeichnungen,<br />

die keinem Schutz unterliegen, führen. So hat Tschechien in einem<br />

bilateralen Gespräch verlauten lassen, dass u.a. Interesse an dem Schutz von Pilsener<br />

Urquell besteht. Die Bezeichnung Pils oder Pilsener wird aber in Deutschland als<br />

Gattungsbezeichnung angesehen. Die Verwendung dieser Bezeichnungen steht somit<br />

allen Wirtschaftsbeteiligten frei. Da Tschechien die Eintragung dieser Bezeichnung<br />

sicher im vereinfachten Verfahren beantragen wird, hat der Regelungsausschuss,<br />

in dem Delegierte aller Mitgliedstaaten vertreten sind, über die Eintragung <strong>zu</strong><br />

entscheiden. Wie bereits erwähnt, ist bei diesem Verfahren eine Einspruchsmöglichkeit<br />

anderer Wirtschaftsbeteiligter nicht möglich. Für weitere lebhafte Diskussionen<br />

im Regelungsausschuss ist also gesorgt.<br />

TRIPS-Abkommen<br />

Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums<br />

(TRIPS-Abkommen) beinhaltet in Artikel 22 einen Schutz für geografische<br />

Angaben gegen irreführende Verwendung. Dieser Schut<strong>zu</strong>mfang bleibt aber weit<br />

hinter dem der Verordnung 2081/92 <strong>zu</strong>rück. Für Weine und Spirituosen bietet das<br />

TRIPS-Abkommen in Artikel 23 einen <strong>zu</strong>sätzlichen Schutz, der dem der Verordnung<br />

2081/92 vergleichbar ist. In diesem Zusammenhang eröffnet Abs. 4 des Artikels 23<br />

die Möglichkeit ein Schutzregister für geografische Angaben von Weinen <strong>zu</strong> errichten.<br />

Derzeit wird diskutiert, ob dieses Schutzregister auch auf andere Waren ausgedehnt<br />

werden soll. Für eine Ausdehnung auf Spirituosen zeichnet sich wegen der Sachnähe<br />

eine Mehrheit ab. Ob es darüber hinaus auf andere Produkt ausgedehnt werden<br />

soll ist aber strittig.<br />

Die EU vertritt dabei die Ansicht, die Verordnung Nr. 2081/92 als Grundlage für eine<br />

Erweiterung des multilateralen Registers auf <strong>zu</strong>sätzliche Produkte heran<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Dies wird allerdings sehr kontrovers im TRIPS-Rat diskutiert. Vor allem die USA stehen<br />

auf dem Standpunkt, dass ein solches Register allein die Funktion einer Datenbank<br />

haben sollte und nicht - wie die EU meint - rechtliche Folgen daran geknüpft<br />

werden sollten.<br />

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