Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die EU Verordnung 2081/92 – aktueller Stand und Perspektiven<br />
Perspektiven<br />
Osterweiterung<br />
Die anstehende Osterweiterung der Europäischen Union bietet nicht nur den Vorteil<br />
eines größeren Schutzgebietes für die eingetragenen Bezeichnungen, sie kann auch<br />
<strong>zu</strong> Problemen für schon geschützte Bezeichnungen bzw. für üblich gewordene Bezeichnungen,<br />
die keinem Schutz unterliegen, führen. So hat Tschechien in einem<br />
bilateralen Gespräch verlauten lassen, dass u.a. Interesse an dem Schutz von Pilsener<br />
Urquell besteht. Die Bezeichnung Pils oder Pilsener wird aber in Deutschland als<br />
Gattungsbezeichnung angesehen. Die Verwendung dieser Bezeichnungen steht somit<br />
allen Wirtschaftsbeteiligten frei. Da Tschechien die Eintragung dieser Bezeichnung<br />
sicher im vereinfachten Verfahren beantragen wird, hat der Regelungsausschuss,<br />
in dem Delegierte aller Mitgliedstaaten vertreten sind, über die Eintragung <strong>zu</strong><br />
entscheiden. Wie bereits erwähnt, ist bei diesem Verfahren eine Einspruchsmöglichkeit<br />
anderer Wirtschaftsbeteiligter nicht möglich. Für weitere lebhafte Diskussionen<br />
im Regelungsausschuss ist also gesorgt.<br />
TRIPS-Abkommen<br />
Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums<br />
(TRIPS-Abkommen) beinhaltet in Artikel 22 einen Schutz für geografische<br />
Angaben gegen irreführende Verwendung. Dieser Schut<strong>zu</strong>mfang bleibt aber weit<br />
hinter dem der Verordnung 2081/92 <strong>zu</strong>rück. Für Weine und Spirituosen bietet das<br />
TRIPS-Abkommen in Artikel 23 einen <strong>zu</strong>sätzlichen Schutz, der dem der Verordnung<br />
2081/92 vergleichbar ist. In diesem Zusammenhang eröffnet Abs. 4 des Artikels 23<br />
die Möglichkeit ein Schutzregister für geografische Angaben von Weinen <strong>zu</strong> errichten.<br />
Derzeit wird diskutiert, ob dieses Schutzregister auch auf andere Waren ausgedehnt<br />
werden soll. Für eine Ausdehnung auf Spirituosen zeichnet sich wegen der Sachnähe<br />
eine Mehrheit ab. Ob es darüber hinaus auf andere Produkt ausgedehnt werden<br />
soll ist aber strittig.<br />
Die EU vertritt dabei die Ansicht, die Verordnung Nr. 2081/92 als Grundlage für eine<br />
Erweiterung des multilateralen Registers auf <strong>zu</strong>sätzliche Produkte heran<strong>zu</strong>ziehen.<br />
Dies wird allerdings sehr kontrovers im TRIPS-Rat diskutiert. Vor allem die USA stehen<br />
auf dem Standpunkt, dass ein solches Register allein die Funktion einer Datenbank<br />
haben sollte und nicht - wie die EU meint - rechtliche Folgen daran geknüpft<br />
werden sollten.<br />
12