Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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M. EIHOFF<br />
Detroit“. Hier zielte der Rechtsschutz gegen die Gefahr der Umwandlung der Herkunftsbezeichnung<br />
in eine bloße Gattungs- oder Sortenbezeichnung ab.<br />
Die erste certification mark, die der RAL dank der Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch das Bundesministerium<br />
der Justiz bei einem „Herkunfts-Gewähr-Zeichen“ in den USA erwirken konnte,<br />
war die certification mark für Schwarzwälder Kirschwasser (15.7.1971). Auf die gleiche<br />
Weise wurden später certification marks eingetragen für: „Coburger Kernschinken“,<br />
„Schwarzwälder Schinken“, „Münchener Bier“, „Bayerischer Enzian“, „Kulmbacher Bier“,<br />
„Bayerische Steinpilze“, „Bayerische Pfifferlinge“.<br />
Nach wie vor bestand aber die Notwendigkeit, den Rechtsschutz für deutsche geografische<br />
Herkunftsangaben im Ausland weiter <strong>zu</strong> betreiben.<br />
Im Zuge der Bemühungen wurde die Erkenntnis gewonnen, dass ein Rechtsschutz im<br />
Ausland leichter <strong>zu</strong> bewirken war, wenn <strong>zu</strong>vor ein Weg für einen nationalen Rechtsschutz<br />
gefunden werden konnte. Die <strong>zu</strong>ständigen Behörden und Amtsstellen hatten diesen<br />
Grundgedanken <strong>zu</strong>m Gegenstand gemeinsamer Beratungen gemacht, in die der RAL<br />
eingeschaltet wurde, und der RAL hierfür auch - aufgrund seiner Erfahrungen im Kennzeichnungswesen<br />
- Entwurfsarbeiten leistete.<br />
Als Möglichkeit, eine deutsche geografische Herkunftsbezeichnung unter deutschen<br />
Rechtsschutz <strong>zu</strong> stellen, kam die Eintragung als Verbandszeichen in die Warenzeichenrolle<br />
(heute Markenregister) beim Deutschen Patentamt (heute Patent- und Markenamt)<br />
in Betracht. Dieser Weg erschien erst gangbar, wenn <strong>zu</strong>vor bestimmte, z.B. markenrechtliche<br />
sowie wettbewerbs- bzw. kartellrechtliche Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt waren. Auf<br />
weitere juristische Einzelheiten soll hier nicht eingegangen werden, da sie den Rahmen<br />
des Vortrages sprengen würden.<br />
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es den hierfür <strong>zu</strong>ständigen Behörden und<br />
Institutionen gelang, eine praktikable Lösung für diesen Problemkreis <strong>zu</strong> finden. Es wurde<br />
vorgesehen, der für Verbandszeichen gesetzlich vorgeschriebenen Zeichensat<strong>zu</strong>ng<br />
(Markensat<strong>zu</strong>ng) Bestimmungen hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>fügen, die eine rechtlich einwandfreie Handhabung<br />
ermöglichten.<br />
Eintragung des Herkunfts-Gewähr-Zeichens „Kulmbacher Bier“ als Verbandszeichen<br />
Um die in der Theorie gereiften Rechtsschutzvorstellungen nun auch in der Praxis <strong>zu</strong><br />
realisieren, musste der sorgsam durchdachte Weg <strong>zu</strong>r Eintragung einer Verbandsmarke<br />
in einem Musterverfahren erprobt werden.<br />
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