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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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M. EIHOFF<br />

Detroit“. Hier zielte der Rechtsschutz gegen die Gefahr der Umwandlung der Herkunftsbezeichnung<br />

in eine bloße Gattungs- oder Sortenbezeichnung ab.<br />

Die erste certification mark, die der RAL dank der Unterstüt<strong>zu</strong>ng durch das Bundesministerium<br />

der Justiz bei einem „Herkunfts-Gewähr-Zeichen“ in den USA erwirken konnte,<br />

war die certification mark für Schwarzwälder Kirschwasser (15.7.1971). Auf die gleiche<br />

Weise wurden später certification marks eingetragen für: „Coburger Kernschinken“,<br />

„Schwarzwälder Schinken“, „Münchener Bier“, „Bayerischer Enzian“, „Kulmbacher Bier“,<br />

„Bayerische Steinpilze“, „Bayerische Pfifferlinge“.<br />

Nach wie vor bestand aber die Notwendigkeit, den Rechtsschutz für deutsche geografische<br />

Herkunftsangaben im Ausland weiter <strong>zu</strong> betreiben.<br />

Im Zuge der Bemühungen wurde die Erkenntnis gewonnen, dass ein Rechtsschutz im<br />

Ausland leichter <strong>zu</strong> bewirken war, wenn <strong>zu</strong>vor ein Weg für einen nationalen Rechtsschutz<br />

gefunden werden konnte. Die <strong>zu</strong>ständigen Behörden und Amtsstellen hatten diesen<br />

Grundgedanken <strong>zu</strong>m Gegenstand gemeinsamer Beratungen gemacht, in die der RAL<br />

eingeschaltet wurde, und der RAL hierfür auch - aufgrund seiner Erfahrungen im Kennzeichnungswesen<br />

- Entwurfsarbeiten leistete.<br />

Als Möglichkeit, eine deutsche geografische Herkunftsbezeichnung unter deutschen<br />

Rechtsschutz <strong>zu</strong> stellen, kam die Eintragung als Verbandszeichen in die Warenzeichenrolle<br />

(heute Markenregister) beim Deutschen Patentamt (heute Patent- und Markenamt)<br />

in Betracht. Dieser Weg erschien erst gangbar, wenn <strong>zu</strong>vor bestimmte, z.B. markenrechtliche<br />

sowie wettbewerbs- bzw. kartellrechtliche Vorausset<strong>zu</strong>ngen erfüllt waren. Auf<br />

weitere juristische Einzelheiten soll hier nicht eingegangen werden, da sie den Rahmen<br />

des Vortrages sprengen würden.<br />

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es den hierfür <strong>zu</strong>ständigen Behörden und<br />

Institutionen gelang, eine praktikable Lösung für diesen Problemkreis <strong>zu</strong> finden. Es wurde<br />

vorgesehen, der für Verbandszeichen gesetzlich vorgeschriebenen Zeichensat<strong>zu</strong>ng<br />

(Markensat<strong>zu</strong>ng) Bestimmungen hin<strong>zu</strong><strong>zu</strong>fügen, die eine rechtlich einwandfreie Handhabung<br />

ermöglichten.<br />

Eintragung des Herkunfts-Gewähr-Zeichens „Kulmbacher Bier“ als Verbandszeichen<br />

Um die in der Theorie gereiften Rechtsschutzvorstellungen nun auch in der Praxis <strong>zu</strong><br />

realisieren, musste der sorgsam durchdachte Weg <strong>zu</strong>r Eintragung einer Verbandsmarke<br />

in einem Musterverfahren erprobt werden.<br />

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