Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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R. FERBER<br />
Futterrichtlinien<br />
Die Tiere beweiden die Grasflächen des Bioparks. Zufütterung erfolgt ausschließlich<br />
durch wirtschaftseigenes Futter (Getreide, Maissilage, Grassilage, Hackfrüchte und<br />
Heu). Durch die Aufnahme von Gras zeigen die Tiere ein tierphysiologisches<br />
Wachstum auf. Sie erhalten keine Schnellmast und haben deshalb einen ausgezeichneten<br />
Schlachtkörper mit einer hervorragenden Schmackhaftigkeit.<br />
Bestandsbetreuung<br />
Die Tiere werden fast ausschließlich im Familienverband gehalten. Jeder Betrieb ist<br />
verpflichtet, eine Bestandsüberwachung durch eine vertragliche Regelung mit einem<br />
Hoftierarzt durch<strong>zu</strong>führen. Die Rinder erhalten eine Schutzimpfung <strong>zu</strong>r Entwurmung,<br />
ansonsten werden sie völlig medikamentenfrei gehalten.<br />
Herkunftssicherung<br />
Jedes Tier ist im Zentralrechner des Bioparks registriert. Spätestens drei Tage nach<br />
der Geburt wird das Kalb mit einer Ohrmarke versehen. Quartalsweise werden sämtliche<br />
Daten der Tiere im Hauptrechner gespeichert. Jedes Tier erhält eine Ohrmarke,<br />
die nur ein einziges Mal in dieser numerischen Kombination vorhanden ist und durch<br />
den Landeskontrollverband Mecklenburg-Vorpommern vergeben wird. Seit dem<br />
01.01.1998 werden die Tiere an beiden Ohren mit der gleichen Ohrmarke versehen.<br />
Im Biopark sind der Landwirt und das Tier einer ständigen Überprüfung unterworfen.<br />
Die Herkunftssicherung reicht seit Jahren über die Schlachtung, Zerlegung bis <strong>zu</strong>m<br />
Handel. Jedes Teilstück ist mit einem Einleger versehen, auf dem der Tierhalter benannt<br />
ist und über die angegebene Telefon-Nummer jederzeit erreichbar ist.<br />
Fleischqualitäten<br />
ausgereifte Ochsen 24 – 26 Monate alt<br />
ausgereifte Färsen 24 – 26 Monate alt<br />
Handelsklassen E – R<br />
Fettstufe II – III<br />
Kräftige Farbe, marmoriert<br />
pH-Wert 5,4 – 5,8 nach 36 Std. bei 7 0 im Kern<br />
Transport, Schlachtung, Zerlegung und Handel unterliegen den strengen Richtlinien<br />
der CMA und des Biopark-Kontrollverbandes mit unangemeldeten Stichproben, regelmäßigen<br />
Mengenmeldungen und einer laufenden Überprüfung des Warenflusses.<br />
Bezahlung<br />
Der Landwirt erhält einen Jahresvertrag über Menge und Preis.<br />
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