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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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R. FERBER<br />

Futterrichtlinien<br />

Die Tiere beweiden die Grasflächen des Bioparks. Zufütterung erfolgt ausschließlich<br />

durch wirtschaftseigenes Futter (Getreide, Maissilage, Grassilage, Hackfrüchte und<br />

Heu). Durch die Aufnahme von Gras zeigen die Tiere ein tierphysiologisches<br />

Wachstum auf. Sie erhalten keine Schnellmast und haben deshalb einen ausgezeichneten<br />

Schlachtkörper mit einer hervorragenden Schmackhaftigkeit.<br />

Bestandsbetreuung<br />

Die Tiere werden fast ausschließlich im Familienverband gehalten. Jeder Betrieb ist<br />

verpflichtet, eine Bestandsüberwachung durch eine vertragliche Regelung mit einem<br />

Hoftierarzt durch<strong>zu</strong>führen. Die Rinder erhalten eine Schutzimpfung <strong>zu</strong>r Entwurmung,<br />

ansonsten werden sie völlig medikamentenfrei gehalten.<br />

Herkunftssicherung<br />

Jedes Tier ist im Zentralrechner des Bioparks registriert. Spätestens drei Tage nach<br />

der Geburt wird das Kalb mit einer Ohrmarke versehen. Quartalsweise werden sämtliche<br />

Daten der Tiere im Hauptrechner gespeichert. Jedes Tier erhält eine Ohrmarke,<br />

die nur ein einziges Mal in dieser numerischen Kombination vorhanden ist und durch<br />

den Landeskontrollverband Mecklenburg-Vorpommern vergeben wird. Seit dem<br />

01.01.1998 werden die Tiere an beiden Ohren mit der gleichen Ohrmarke versehen.<br />

Im Biopark sind der Landwirt und das Tier einer ständigen Überprüfung unterworfen.<br />

Die Herkunftssicherung reicht seit Jahren über die Schlachtung, Zerlegung bis <strong>zu</strong>m<br />

Handel. Jedes Teilstück ist mit einem Einleger versehen, auf dem der Tierhalter benannt<br />

ist und über die angegebene Telefon-Nummer jederzeit erreichbar ist.<br />

Fleischqualitäten<br />

ausgereifte Ochsen 24 – 26 Monate alt<br />

ausgereifte Färsen 24 – 26 Monate alt<br />

Handelsklassen E – R<br />

Fettstufe II – III<br />

Kräftige Farbe, marmoriert<br />

pH-Wert 5,4 – 5,8 nach 36 Std. bei 7 0 im Kern<br />

Transport, Schlachtung, Zerlegung und Handel unterliegen den strengen Richtlinien<br />

der CMA und des Biopark-Kontrollverbandes mit unangemeldeten Stichproben, regelmäßigen<br />

Mengenmeldungen und einer laufenden Überprüfung des Warenflusses.<br />

Bezahlung<br />

Der Landwirt erhält einen Jahresvertrag über Menge und Preis.<br />

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