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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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Nationaler Markenschutz für geografische Herkunftsangaben<br />

Nationaler Markenschutz für geografische Herkunftsangaben –<br />

eine Möglichkeit <strong>zu</strong>r Förderung von Rassen und Sorten?<br />

National trade mark protection for indications of geographical origin – an instrument<br />

to promote plant and animal varieties?<br />

JÖRG BRÖSAMLE 1<br />

Zusammenfassung<br />

Für Namen von Sorten oder Rassen kann nationaler Markenschutz erlangt werden,<br />

wenn diese mit einem geografischen Herkunftshinweis verbunden sind. Das Markengesetz<br />

sieht für derartige Bezeichnungen die Möglichkeit einer Eintragung als Kollektivmarke<br />

vor, und zwar für rechtsfähige Verbände, also z.B. Vereine, <strong>zu</strong> denen sich Erzeuger<br />

oder Hersteller einschlägiger Produkte <strong>zu</strong>sammenschließen können. Der Markeninhaber<br />

erlangt dadurch ein ausschließliches Recht an dem eingetragenen Namen, das<br />

es ihm ermöglicht, nichtberechtigte Dritte von der Benut<strong>zu</strong>ng aus<strong>zu</strong>schließen und auch<br />

gegenüber seinen Mitgliedern die Einhaltung der Benut<strong>zu</strong>ngsbedingungen, z.B. bestimmter<br />

Qualitätsanforderungen, durch<strong>zu</strong>setzen. Durch gezielten Einsatz der Marke als<br />

Marketinginstrument ergibt sich somit die Möglichkeit, Namen von Sorten und Rassen<br />

als Hinweis auf regionale Qualitätsprodukte bekannt <strong>zu</strong> machen. Der Schutz in Form<br />

einer nationalen Kollektivmarke sollte insbesondere dann in Erwägung gezogen werden,<br />

wenn die fragliche Bezeichnung vornehmlich im Inland verwendet werden soll oder<br />

die strengen Vorausset<strong>zu</strong>ngen der Verordnung (EWG) 2081/92 nicht erfüllt.<br />

Summary<br />

National trade mark protection is available for names of plant or animal varieties provided<br />

that they are combined with indications of geographical origin. Under German<br />

Trade Mark Law, such designations may be registered as collective marks for associations<br />

having legal capacity, e.g. associations of producers or manufacturers of the<br />

relevant products. Thus, the trade mark holder obtains the exclusive right to the registered<br />

name, allowing the association to preclude unauthorised third parties from<br />

using that name. The holder can also enforce observance of the conditions of use,<br />

1 Deutsches Patent- und Markenamt<br />

Cincinnatistr. 64<br />

81549 München<br />

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