Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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Nationaler Markenschutz für geografische Herkunftsangaben<br />
Nationaler Markenschutz für geografische Herkunftsangaben –<br />
eine Möglichkeit <strong>zu</strong>r Förderung von Rassen und Sorten?<br />
National trade mark protection for indications of geographical origin – an instrument<br />
to promote plant and animal varieties?<br />
JÖRG BRÖSAMLE 1<br />
Zusammenfassung<br />
Für Namen von Sorten oder Rassen kann nationaler Markenschutz erlangt werden,<br />
wenn diese mit einem geografischen Herkunftshinweis verbunden sind. Das Markengesetz<br />
sieht für derartige Bezeichnungen die Möglichkeit einer Eintragung als Kollektivmarke<br />
vor, und zwar für rechtsfähige Verbände, also z.B. Vereine, <strong>zu</strong> denen sich Erzeuger<br />
oder Hersteller einschlägiger Produkte <strong>zu</strong>sammenschließen können. Der Markeninhaber<br />
erlangt dadurch ein ausschließliches Recht an dem eingetragenen Namen, das<br />
es ihm ermöglicht, nichtberechtigte Dritte von der Benut<strong>zu</strong>ng aus<strong>zu</strong>schließen und auch<br />
gegenüber seinen Mitgliedern die Einhaltung der Benut<strong>zu</strong>ngsbedingungen, z.B. bestimmter<br />
Qualitätsanforderungen, durch<strong>zu</strong>setzen. Durch gezielten Einsatz der Marke als<br />
Marketinginstrument ergibt sich somit die Möglichkeit, Namen von Sorten und Rassen<br />
als Hinweis auf regionale Qualitätsprodukte bekannt <strong>zu</strong> machen. Der Schutz in Form<br />
einer nationalen Kollektivmarke sollte insbesondere dann in Erwägung gezogen werden,<br />
wenn die fragliche Bezeichnung vornehmlich im Inland verwendet werden soll oder<br />
die strengen Vorausset<strong>zu</strong>ngen der Verordnung (EWG) 2081/92 nicht erfüllt.<br />
Summary<br />
National trade mark protection is available for names of plant or animal varieties provided<br />
that they are combined with indications of geographical origin. Under German<br />
Trade Mark Law, such designations may be registered as collective marks for associations<br />
having legal capacity, e.g. associations of producers or manufacturers of the<br />
relevant products. Thus, the trade mark holder obtains the exclusive right to the registered<br />
name, allowing the association to preclude unauthorised third parties from<br />
using that name. The holder can also enforce observance of the conditions of use,<br />
1 Deutsches Patent- und Markenamt<br />
Cincinnatistr. 64<br />
81549 München<br />
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