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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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M. OBERLE und CHR. PROSKE<br />

Niedrigstpreisen aus Osteuropa ein<strong>zu</strong>führen. Daher ist der für heimische Karpfen<br />

erzielbare Preis von der Verfügbarkeit der osteuropäischen Karpfen abhängig.<br />

Heimische Karpfen erfahren durch den Konsumenten auf den regionalen Absatzmärkten<br />

eine hohe Wertschät<strong>zu</strong>ng. Allerdings werden häufig osteuropäische Karpfen<br />

als heimische Karpfen ausgegeben. Bislang gab es kein Instrument, heimische<br />

Karpfen von den osteuropäischen Karpfen ab<strong>zu</strong>grenzen. Die Verordnung EWG<br />

2081/92 stellt eine Schutz- und Fördermaßnahme für regionale Spezialitäten dar,<br />

indem sie die Eintragung von geschützten geografischen Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen<br />

vorsieht. Verschiedene Regionen in Bayern haben aufgrund<br />

der langen Tradition, der verschiedenen Lokalrassen sowie aufgrund der Wertschät<strong>zu</strong>ng<br />

der Verbraucher Vorausset<strong>zu</strong>ngen, die einen Eintrag in das europäische<br />

Schutzregister erlauben.<br />

Lösungsansätze bezüglich des Markenschutzes in Bayern<br />

Bereits 1998 wurde die Eintragung der Bezeichnung „Oberpfälzer Karpfen“ als geschützte<br />

geographische Angabe (g.g.A.) gemäß Verordnung EWG 2081/92 beim<br />

Deutschen Patent- und Markenamt beantragt. Ebenso wird von verschiedenen Interessensgruppen<br />

derzeit der Schutz der geografischen Herkunftsangabe gemäß der<br />

Verordnung EWG 2081/92 des „Aischgründer Karpfens“ sowie des „Fränkischen<br />

Karpfens“ verfolgt. Im Vorgriff hierauf erfolgte im Februar der markenrechtliche<br />

Schutz durch Eintragung der Marke „Aischgründer Karpfen“ beim Deutschen Patentund<br />

Markenamt. Im folgenden soll aufgrund derzeit aktueller Bemühungen der<br />

„Aischgründer Karpfen“ näher beschrieben werden.<br />

Der Aischgründer Karpfen<br />

Geschichte und Rassenbeschreibung<br />

Erstmals beschreibt HOFER (1898) den Aischgründer Karpfen wissenschaftlich als<br />

eigenständige Regionalrasse unter fünf unterscheidbaren Herkünften. Nach dem<br />

1. Weltkrieg stellt der Sonderausschuss für Fisch<strong>zu</strong>cht der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft<br />

(1924) folgende Merkmale als Richtschnur für den „Aischgründer“<br />

auf: „Körperverhältnis 1:2 (Höhe:Länge). Lederkarpfen. Schuppenlos oder höchstens<br />

mit je einer Reihe kleiner Schuppen längs der Rückenlinie und einzelne zerstreut liegende<br />

kleine Schuppen an den Flossenwurzeln. Kurzer Schwanzstiel. Kurzer, spitzer,<br />

niederer Kopf, starker Nackenwinkel. Gleichmäßig bogenförmig verlaufende<br />

Rücken- und Bauchlinie.“ Dieser Typ unterscheidet sich vor allem im Höhen/Längen-<br />

Verhältnis und der Körperbreite vom „Fränkischen Karpfen“ (1:2,3 bis 3,0) oder vom<br />

„Galizier“ (1:2,5 und mehr). Letzterer zeigt eine weitaus stärkere Spiegel- bzw.<br />

Streubeschuppung mit der Tendenz <strong>zu</strong>m Zeilkarpfen.<br />

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