Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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M. OBERLE und CHR. PROSKE<br />
Niedrigstpreisen aus Osteuropa ein<strong>zu</strong>führen. Daher ist der für heimische Karpfen<br />
erzielbare Preis von der Verfügbarkeit der osteuropäischen Karpfen abhängig.<br />
Heimische Karpfen erfahren durch den Konsumenten auf den regionalen Absatzmärkten<br />
eine hohe Wertschät<strong>zu</strong>ng. Allerdings werden häufig osteuropäische Karpfen<br />
als heimische Karpfen ausgegeben. Bislang gab es kein Instrument, heimische<br />
Karpfen von den osteuropäischen Karpfen ab<strong>zu</strong>grenzen. Die Verordnung EWG<br />
2081/92 stellt eine Schutz- und Fördermaßnahme für regionale Spezialitäten dar,<br />
indem sie die Eintragung von geschützten geografischen Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen<br />
vorsieht. Verschiedene Regionen in Bayern haben aufgrund<br />
der langen Tradition, der verschiedenen Lokalrassen sowie aufgrund der Wertschät<strong>zu</strong>ng<br />
der Verbraucher Vorausset<strong>zu</strong>ngen, die einen Eintrag in das europäische<br />
Schutzregister erlauben.<br />
Lösungsansätze bezüglich des Markenschutzes in Bayern<br />
Bereits 1998 wurde die Eintragung der Bezeichnung „Oberpfälzer Karpfen“ als geschützte<br />
geographische Angabe (g.g.A.) gemäß Verordnung EWG 2081/92 beim<br />
Deutschen Patent- und Markenamt beantragt. Ebenso wird von verschiedenen Interessensgruppen<br />
derzeit der Schutz der geografischen Herkunftsangabe gemäß der<br />
Verordnung EWG 2081/92 des „Aischgründer Karpfens“ sowie des „Fränkischen<br />
Karpfens“ verfolgt. Im Vorgriff hierauf erfolgte im Februar der markenrechtliche<br />
Schutz durch Eintragung der Marke „Aischgründer Karpfen“ beim Deutschen Patentund<br />
Markenamt. Im folgenden soll aufgrund derzeit aktueller Bemühungen der<br />
„Aischgründer Karpfen“ näher beschrieben werden.<br />
Der Aischgründer Karpfen<br />
Geschichte und Rassenbeschreibung<br />
Erstmals beschreibt HOFER (1898) den Aischgründer Karpfen wissenschaftlich als<br />
eigenständige Regionalrasse unter fünf unterscheidbaren Herkünften. Nach dem<br />
1. Weltkrieg stellt der Sonderausschuss für Fisch<strong>zu</strong>cht der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft<br />
(1924) folgende Merkmale als Richtschnur für den „Aischgründer“<br />
auf: „Körperverhältnis 1:2 (Höhe:Länge). Lederkarpfen. Schuppenlos oder höchstens<br />
mit je einer Reihe kleiner Schuppen längs der Rückenlinie und einzelne zerstreut liegende<br />
kleine Schuppen an den Flossenwurzeln. Kurzer Schwanzstiel. Kurzer, spitzer,<br />
niederer Kopf, starker Nackenwinkel. Gleichmäßig bogenförmig verlaufende<br />
Rücken- und Bauchlinie.“ Dieser Typ unterscheidet sich vor allem im Höhen/Längen-<br />
Verhältnis und der Körperbreite vom „Fränkischen Karpfen“ (1:2,3 bis 3,0) oder vom<br />
„Galizier“ (1:2,5 und mehr). Letzterer zeigt eine weitaus stärkere Spiegel- bzw.<br />
Streubeschuppung mit der Tendenz <strong>zu</strong>m Zeilkarpfen.<br />
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