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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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Rassen und Sortenvielfalt im Supermarkt<br />

Bestandsbetreuung<br />

Die Tiere werden in Familienbetrieben von ca. 400 ha gehalten. Die Mastplätze erstrecken<br />

sich auf ca. 400–1.000 Plätze je nach Betriebsgröße. Gegenwärtig arbeiten<br />

8 Schweinemastbetriebe und 6 Ferkelerzeuger nach den Biopark-Richtlinien. Jeder<br />

Betrieb ist verpflichtet, mit einem Hoftierarzt einen Vertrag ab<strong>zu</strong>schließen. Erkrankt<br />

ein Bestand während der Mast und muss behandelt werden, dann scheidet der gesamte<br />

Mastdurchgang aus. Erkrankt ein einzelnes Tier, so muss das Tier behandelt<br />

werden. Es wird die dreifache der vorgesehenen Wartezeit nach dem Absetzen eines<br />

Medikamentes eingehalten. Anschließend wird das Tier gekennzeichnet und es<br />

scheidet für die Biovermarktung aus. Im Ferkelalter erhalten die Tiere eine Schutzimpfung<br />

und eine Entwurmung (vorbeugender Gesundheitsschutz <strong>zu</strong>m Wohle der<br />

Tiere).<br />

Kontrollen<br />

Es finden regelmäßige Futter- und Bodenkontrollen sowie Handelsprüfungen statt.<br />

Der Biopark überprüft <strong>zu</strong>sätzlich die Warenströme über ein Mengenmeldesystem.<br />

Die nachgelagerten Fleischgewinnungsprozesse Schlachtung, Zerlegung und Handel<br />

unterliegen den strengen CMA-Richtlinien für Prüfsiegelfleisch.<br />

Gutfleisch Bio-Kriterien<br />

MfA 53 – 57%<br />

Gewichte 85 – 108 kg<br />

IMF 2,5% max.<br />

Handelsklasse E – U<br />

Ph1<br />

> 6.01<br />

Bezahlung der Landwirte<br />

Halbjährlich wird für die jeweils neuen Mastdurchgänge ein Preis ausgehandelt.<br />

Vertragsstrafen<br />

Bei Vertragsbruch durch den Landwirt, z.B. unerlaubter Hormoneinsatz, muss der<br />

Landwirt sämtliche Fördermittel sofort <strong>zu</strong>rückzahlen. Das bedeutet bei den Betriebsgrößen<br />

ab 400 ha mindestens 240.000 €.<br />

Für die gesamte Gutfleisch und Gutfleisch BIO Tierproduktion gilt:<br />

Masthilfsmittel, Leistungsförderer, Hormone, Tiermehle, synthetische Aminosäuren,<br />

Probiotika sind verboten!<br />

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