Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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Die EU Verordnung 2081/92 – aktueller Stand und Perspektiven<br />
Im Falle des Antrags auf Eintragung der französischen Käsebezeichnung Rocamadour<br />
im normalen Verfahren, auf das ich nachher noch eingehen werde, hatte<br />
Deutschland Einspruch eingelegt mit der Begründung, durch den Gleichklang der<br />
Bezeichnungen könnte sich eine Verwechslungsgefahr und damit Nachteile für die<br />
deutsche Bezeichnung Romadur ergeben. Da es <strong>zu</strong> keiner Einigung zwischen<br />
Deutschland und Frankreich kam, hat die Kommission die Eintragung der Bezeichnung<br />
mit der Begründung vorgenommen, dass die deutsche Bezeichnung beibehalten<br />
werden kann, da es sich um so unterschiedliche Käsesorten handele, die schon<br />
aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes und der Käseart selbst leicht unterscheidbar<br />
seien.<br />
Nach der Verordnung sind auch Überset<strong>zu</strong>ngen geschützter Bezeichnungen verboten.<br />
Un<strong>zu</strong>lässig ist auch die Verwendung einer geschützten Bezeichnungen mit sogenannten<br />
entlokalisierenden Zusätzen wie z.B. nach „Art“, „Typ“ oder „Verfahren“.<br />
Zum Verbot der Überset<strong>zu</strong>ng ein aktuelles Beispiel: Für einen italienischen Käse<br />
wurde die Ursprungsangabe „Parmigiano Reggiano“ geschützt. Beim Europäischen<br />
Gerichtshof ist eine Rechtssache anhängig, in der es um die Benut<strong>zu</strong>ng der Bezeichnung<br />
Parmesan für einen in Italien hergestellten geriebenen Käse geht, der<br />
nicht dem Herstellungsverfahren für die geschützte Ursprungsbezeichnung entspricht.<br />
Der Generalanwalt hat in seinem Schlussantrag festgestellt, dass es sich bei<br />
Parmesan um eine Überset<strong>zu</strong>ng der geschützten Ursprungsbezeichnung handelt.<br />
Diese Ansicht wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Sie vertritt die Auffassung,<br />
dass keine Überset<strong>zu</strong>ng vorliegt, sondern der Begriff selbständige Bedeutung erlangt<br />
hat und als Gattungsbezeichnung verwendet wird. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.<br />
Es ist jedoch damit <strong>zu</strong> rechnen, dass das Gericht den Ausführungen des Generalanwalts<br />
folgt.<br />
Ein wesentliches Schutzinstrument besteht auch darin, dass geschützte Bezeichnungen<br />
nicht mehr <strong>zu</strong> Gattungsbezeichnungen werden können.<br />
Anmeldung und Eintragungsverfahren<br />
Die Eintragung kann nur von einer Vereinigung beantragt werden. Eine Vereinigung,<br />
also der Zusammenschluss der Erzeuger bzw. der Verarbeiter des Produktes muss<br />
keine bestimmte Rechtsform haben. Dabei sollte die Vereinigung anderen Ortsansässigen<br />
offen stehen. Nur in Ausnahmefällen können auch juristische oder natürliche<br />
Personen eine Eintragung beantragen. Dies setzt insbesondere voraus, dass es<br />
sich um den einzigen Erzeuger oder Hersteller im betreffenden Gebiet handelt.<br />
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