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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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E. DETTWEILER und F. SCHUMANN<br />

Jetzt konnten die Weine innerhalb der Gemeinden und Lagen unterschieden werden.<br />

1802 findet man die erste Bezeichnung eines Weins mit einem Lagenamen: das Deidesheimer<br />

Geheu (siehe den Pfeil in Abbildung 1), weit bevor sich die Verwendung<br />

präziser Lagenamen für Weine einbürgerte.<br />

Mode beeinflusste schon in der Antike die Weintrinker, die sich nach den Launen der<br />

Kaiser richteten oder dem Rat der Ärzte folgten. Auch in der deutschen Weingeschichte<br />

wechselte der Geschmack häufig und besonders im 19. Jahrhundert, wie<br />

das Zitat von C. LIESENBERG beweist: „Vor 30 Jahren wurden meist schwere Rheinweine,<br />

vor 10 Jahren mehr spritzige Moselweine getrunken, heute werden vielfach<br />

Pfälzer Weine bevor<strong>zu</strong>gt. Früher trug man enge Hosen, jetzt weite, früher spitze<br />

Schuhe, jetzt breite, früher kleine Hüte, jetzt große, früher sagten die Ärzte: Fenster<br />

<strong>zu</strong>, heute: Fenster auf ...“. Weiter bemerkt er richtig, dass Mode <strong>zu</strong> Weinfälscherei<br />

führt, weil sie da<strong>zu</strong> verleitet, weniger begehrte Weine um<strong>zu</strong>taufen oder <strong>zu</strong> verschneiden.<br />

Die Umbenennung der Weine in Herkünfte mit gutem Ruf war also im 19. Jahrhundert<br />

gängige Praxis, weil auf diese Weise höhere Erlöse erzielt werden konnten.<br />

Diesem unlauteren Verfahren setzte das Weingesetz von 1909 ein Ende, weil erstmals<br />

eine Vorschrift für Herkunftsbezeichnungen eingeführt wurde. In Folge wird<br />

damit die genaue Benennung der Weine nach Jahrgang, Gemeinde, Lage, Rebsorte<br />

und Produzent erreicht, besonders für die besseren Gewächse aus bekannten Lagen.<br />

Das Ergebnis zeigt der Ausschnitt einer Weinkarte Ende der 1930er Jahre<br />

(Abb. 2).<br />

Gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangaben<br />

Durch die Schaffung der gemeinsamen Marktorganisation für Wein in der Europäischen<br />

Union entstand 1971 das neue deutsche Weingesetz, das die Herkunftsangaben<br />

für die verschiedenen Weinkategorien definiert und damit <strong>zu</strong>r Verbrauchersicherheit<br />

beiträgt. Die Zahl der über die Jahrhunderte entstandenen Flur- und Lagenamen<br />

wurde dabei radikal von ca. 30.000 auf ca. 2.600 reduziert. Nur diese genau<br />

abgegrenzten, in die Weingbergsrolle eingetragenen Flurstücke sind als Einzelund<br />

Großlagenangaben für die Bezeichnung von Qualitäts- und Prädikatswein erlaubt.<br />

Als Herkunftsangabe muss jeder deutsche Qualitätswein den Namen seines<br />

bestimmten Anbaugebiets auf dem Etikett ausweisen. Außerdem kann der Bereich,<br />

die Großlage, die Einzellage oder die Gemeinde angegeben werden.<br />

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