Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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E. DETTWEILER und F. SCHUMANN<br />
Jetzt konnten die Weine innerhalb der Gemeinden und Lagen unterschieden werden.<br />
1802 findet man die erste Bezeichnung eines Weins mit einem Lagenamen: das Deidesheimer<br />
Geheu (siehe den Pfeil in Abbildung 1), weit bevor sich die Verwendung<br />
präziser Lagenamen für Weine einbürgerte.<br />
Mode beeinflusste schon in der Antike die Weintrinker, die sich nach den Launen der<br />
Kaiser richteten oder dem Rat der Ärzte folgten. Auch in der deutschen Weingeschichte<br />
wechselte der Geschmack häufig und besonders im 19. Jahrhundert, wie<br />
das Zitat von C. LIESENBERG beweist: „Vor 30 Jahren wurden meist schwere Rheinweine,<br />
vor 10 Jahren mehr spritzige Moselweine getrunken, heute werden vielfach<br />
Pfälzer Weine bevor<strong>zu</strong>gt. Früher trug man enge Hosen, jetzt weite, früher spitze<br />
Schuhe, jetzt breite, früher kleine Hüte, jetzt große, früher sagten die Ärzte: Fenster<br />
<strong>zu</strong>, heute: Fenster auf ...“. Weiter bemerkt er richtig, dass Mode <strong>zu</strong> Weinfälscherei<br />
führt, weil sie da<strong>zu</strong> verleitet, weniger begehrte Weine um<strong>zu</strong>taufen oder <strong>zu</strong> verschneiden.<br />
Die Umbenennung der Weine in Herkünfte mit gutem Ruf war also im 19. Jahrhundert<br />
gängige Praxis, weil auf diese Weise höhere Erlöse erzielt werden konnten.<br />
Diesem unlauteren Verfahren setzte das Weingesetz von 1909 ein Ende, weil erstmals<br />
eine Vorschrift für Herkunftsbezeichnungen eingeführt wurde. In Folge wird<br />
damit die genaue Benennung der Weine nach Jahrgang, Gemeinde, Lage, Rebsorte<br />
und Produzent erreicht, besonders für die besseren Gewächse aus bekannten Lagen.<br />
Das Ergebnis zeigt der Ausschnitt einer Weinkarte Ende der 1930er Jahre<br />
(Abb. 2).<br />
Gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangaben<br />
Durch die Schaffung der gemeinsamen Marktorganisation für Wein in der Europäischen<br />
Union entstand 1971 das neue deutsche Weingesetz, das die Herkunftsangaben<br />
für die verschiedenen Weinkategorien definiert und damit <strong>zu</strong>r Verbrauchersicherheit<br />
beiträgt. Die Zahl der über die Jahrhunderte entstandenen Flur- und Lagenamen<br />
wurde dabei radikal von ca. 30.000 auf ca. 2.600 reduziert. Nur diese genau<br />
abgegrenzten, in die Weingbergsrolle eingetragenen Flurstücke sind als Einzelund<br />
Großlagenangaben für die Bezeichnung von Qualitäts- und Prädikatswein erlaubt.<br />
Als Herkunftsangabe muss jeder deutsche Qualitätswein den Namen seines<br />
bestimmten Anbaugebiets auf dem Etikett ausweisen. Außerdem kann der Bereich,<br />
die Großlage, die Einzellage oder die Gemeinde angegeben werden.<br />
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