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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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RAL - Geografisches Herkunfts-Gewähr-Zeichen<br />

Zu a)<br />

Bei der Definition sollen die besonderen Merkmale der Spezialität charakterisiert werden,<br />

wenn solche mit der Herkunftsbezeichnung verbunden sind. Im übrigen sind die<br />

Qualitätsanforderungen, die das Erzeugnis erfüllen muss, fest<strong>zu</strong>legen. Sofern diese in<br />

gesetzlichen oder sonstwie amtlichen oder überbetrieblichen, z.B. für die amtliche Lebensmittelüberwachung,<br />

maßgebenden Bestimmungen bereits enthalten sind, genügt<br />

ein Hinweis darauf.<br />

Zu b)<br />

Bei Herkunfts-Gewähr-Zeichen kommt es darauf an, den Herkunftsbereich, an den die<br />

Bezeichnung gebunden ist, in seinen Grenzen genau fest<strong>zu</strong>legen. Im Falle von Städtenamen<br />

sind in der Regel die kommunalen Grenzen maßgebend. Bescheinigungen<br />

über den Herkunftsbereich werden von der <strong>zu</strong>ständigen Industrie- und Handelskammer<br />

ausgestellt. Diese Bestätigung der <strong>zu</strong>ständigen IHK geht dem eigentlichen RAL-<br />

Anerkennungsverfahren voraus und soll vorklären, wie weit sich der Herkunftsbereich<br />

erstreckt, unter Berücksichtigung von in Randgebieten ansässigen Firmen und deren<br />

Besitzstandsrechten.<br />

Zu c)<br />

Die Kennzeichnung kann in Form eines einfachen Schrift<strong>zu</strong>ges oder in Kombination mit<br />

einer grafischen Gestaltung erfolgen. Einzelheiten dieser Regelung werden in besonderen<br />

Durchführungsbestimmungen niedergelegt.<br />

Wenn die entsprechenden Grundlagen für ein Herkunfts-Gewähr-Zeichen erarbeitet sind<br />

(das sind die Sat<strong>zu</strong>ng des Vereins <strong>zu</strong>m Schutz der Herkunftsbezeichnung, Durchführungsbestimmungen<br />

<strong>zu</strong>r Herkunftsbezeichnung nebst Verpflichtungsschein und Verleihungsurkunde,<br />

Markensat<strong>zu</strong>ng sowie die entsprechende Bezeichnungs- und Kennzeichnungsregelung)<br />

sowie die Unterlagen verfahrensreif sind, eröffnet der RAL das<br />

Ermittlungsverfahren. In das Ermittlungsverfahren werden die von der jeweiligen Materie<br />

berührten Fach- und Verkehrskreise sowie Bundesministerien eingeschaltet. Im Benehmen<br />

mit den Kreisen wird dann die entsprechende Bezeichnungs- und Kennzeichnungsregelung<br />

festgelegt und vom RAL anerkannt. Die Eintragung der Marke kann dann<br />

beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt werden.<br />

RAL-Herkunfts-Gewähr-Zeichen für Rassen und Sorten<br />

Auf dieser Grundlage könnten auch Herkunfts-Angaben für Rassen und Sorten via RAL<br />

geschaffen werden.<br />

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