Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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RAL - Geografisches Herkunfts-Gewähr-Zeichen<br />
Zu a)<br />
Bei der Definition sollen die besonderen Merkmale der Spezialität charakterisiert werden,<br />
wenn solche mit der Herkunftsbezeichnung verbunden sind. Im übrigen sind die<br />
Qualitätsanforderungen, die das Erzeugnis erfüllen muss, fest<strong>zu</strong>legen. Sofern diese in<br />
gesetzlichen oder sonstwie amtlichen oder überbetrieblichen, z.B. für die amtliche Lebensmittelüberwachung,<br />
maßgebenden Bestimmungen bereits enthalten sind, genügt<br />
ein Hinweis darauf.<br />
Zu b)<br />
Bei Herkunfts-Gewähr-Zeichen kommt es darauf an, den Herkunftsbereich, an den die<br />
Bezeichnung gebunden ist, in seinen Grenzen genau fest<strong>zu</strong>legen. Im Falle von Städtenamen<br />
sind in der Regel die kommunalen Grenzen maßgebend. Bescheinigungen<br />
über den Herkunftsbereich werden von der <strong>zu</strong>ständigen Industrie- und Handelskammer<br />
ausgestellt. Diese Bestätigung der <strong>zu</strong>ständigen IHK geht dem eigentlichen RAL-<br />
Anerkennungsverfahren voraus und soll vorklären, wie weit sich der Herkunftsbereich<br />
erstreckt, unter Berücksichtigung von in Randgebieten ansässigen Firmen und deren<br />
Besitzstandsrechten.<br />
Zu c)<br />
Die Kennzeichnung kann in Form eines einfachen Schrift<strong>zu</strong>ges oder in Kombination mit<br />
einer grafischen Gestaltung erfolgen. Einzelheiten dieser Regelung werden in besonderen<br />
Durchführungsbestimmungen niedergelegt.<br />
Wenn die entsprechenden Grundlagen für ein Herkunfts-Gewähr-Zeichen erarbeitet sind<br />
(das sind die Sat<strong>zu</strong>ng des Vereins <strong>zu</strong>m Schutz der Herkunftsbezeichnung, Durchführungsbestimmungen<br />
<strong>zu</strong>r Herkunftsbezeichnung nebst Verpflichtungsschein und Verleihungsurkunde,<br />
Markensat<strong>zu</strong>ng sowie die entsprechende Bezeichnungs- und Kennzeichnungsregelung)<br />
sowie die Unterlagen verfahrensreif sind, eröffnet der RAL das<br />
Ermittlungsverfahren. In das Ermittlungsverfahren werden die von der jeweiligen Materie<br />
berührten Fach- und Verkehrskreise sowie Bundesministerien eingeschaltet. Im Benehmen<br />
mit den Kreisen wird dann die entsprechende Bezeichnungs- und Kennzeichnungsregelung<br />
festgelegt und vom RAL anerkannt. Die Eintragung der Marke kann dann<br />
beim Deutschen Patent- und Markenamt beantragt werden.<br />
RAL-Herkunfts-Gewähr-Zeichen für Rassen und Sorten<br />
Auf dieser Grundlage könnten auch Herkunfts-Angaben für Rassen und Sorten via RAL<br />
geschaffen werden.<br />
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