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Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres

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M. KÖLLER<br />

Der Schut<strong>zu</strong>mfang der Marke ist dadurch bestimmt, dass sie Schutz vor einer identischen<br />

Benut<strong>zu</strong>ng gewährt, also einer Benut<strong>zu</strong>ng der gleichen Kennzeichnung für<br />

gleiche Waren. Des weiteren gewährt sie dem Markeninhaber auch ein Verbietungsrecht<br />

für die Benut<strong>zu</strong>ng von Zeichen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des<br />

Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und<br />

das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von<br />

Verwechslungen besteht. Schließlich gewährt die Marke auch Schutz gegen die Benut<strong>zu</strong>ng<br />

der Marke für Waren, die nach der Verkehrsauffassung den geschützten<br />

Waren ähnlich sind.<br />

Sortenschutz<br />

Gegenstand des Sortenschutzes nach dem Sortenschutzgesetz ist die Pflanzensorte,<br />

und zwar nicht die „Erfindung“ von einer Pflanzensorte im Sinne des Patentgesetzes<br />

sondern die Sorte als solche. Geschützt wird also nicht eine Lehre <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />

von Pflanzen, d.h. die Idee eines Züchtungsvorgangs, sondern im Sinne eines<br />

echten Sortenschutzes dessen Ergebnis, das Wirtschaftsgut „Sorte“.<br />

Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Schutzerteilung sind gesetzlich wie folgt normiert:<br />

• Die Sorte muss sich in der Ausprägung wenigstens eines wichtigen Merkmals von<br />

anderen Sorten deutlich unterscheiden.<br />

• Sie muss homogen sein, d.h. ihre Pflanzen müssen in den für die Unterscheidbarkeit<br />

maßgebenden Merkmalen hinreichend gleich sein.<br />

• Sie muss beständig sein, d.h. die aus den jeweiligen Vermehrungen hervorgehenden<br />

Pflanzen müssen in den genannten Merkmalsausprägungen den Pflanzen<br />

der vorgehenden Generation entsprechen.<br />

Diese Vorausset<strong>zu</strong>ngen prüft das Bundessortenamt als Schutzerteilungsbehörde<br />

durch vergleichenden Anbau im Freiland oder Gewächshaus und durch ergänzende<br />

Untersuchungen im Labor (z.B. Sortendiagnostik durch Elektrophorese und andere<br />

biochemische Methoden).<br />

Des weiteren muss die Sorte<br />

• neu sein, d.h. Material von ihr darf noch nicht oder nur innerhalb bestimmter Zeiten<br />

kommerzialisiert worden sein.<br />

• und sie muss schließlich zwecks Identifizierung durch den Verwender mit einer<br />

Sortenbezeichnung gekennzeichnet sein.<br />

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