Schriften zu Genetischen Ressourcen - Genres
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M. KÖLLER<br />
Der Schut<strong>zu</strong>mfang der Marke ist dadurch bestimmt, dass sie Schutz vor einer identischen<br />
Benut<strong>zu</strong>ng gewährt, also einer Benut<strong>zu</strong>ng der gleichen Kennzeichnung für<br />
gleiche Waren. Des weiteren gewährt sie dem Markeninhaber auch ein Verbietungsrecht<br />
für die Benut<strong>zu</strong>ng von Zeichen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des<br />
Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und<br />
das Zeichen erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von<br />
Verwechslungen besteht. Schließlich gewährt die Marke auch Schutz gegen die Benut<strong>zu</strong>ng<br />
der Marke für Waren, die nach der Verkehrsauffassung den geschützten<br />
Waren ähnlich sind.<br />
Sortenschutz<br />
Gegenstand des Sortenschutzes nach dem Sortenschutzgesetz ist die Pflanzensorte,<br />
und zwar nicht die „Erfindung“ von einer Pflanzensorte im Sinne des Patentgesetzes<br />
sondern die Sorte als solche. Geschützt wird also nicht eine Lehre <strong>zu</strong>r Gewinnung<br />
von Pflanzen, d.h. die Idee eines Züchtungsvorgangs, sondern im Sinne eines<br />
echten Sortenschutzes dessen Ergebnis, das Wirtschaftsgut „Sorte“.<br />
Die Vorausset<strong>zu</strong>ngen für die Schutzerteilung sind gesetzlich wie folgt normiert:<br />
• Die Sorte muss sich in der Ausprägung wenigstens eines wichtigen Merkmals von<br />
anderen Sorten deutlich unterscheiden.<br />
• Sie muss homogen sein, d.h. ihre Pflanzen müssen in den für die Unterscheidbarkeit<br />
maßgebenden Merkmalen hinreichend gleich sein.<br />
• Sie muss beständig sein, d.h. die aus den jeweiligen Vermehrungen hervorgehenden<br />
Pflanzen müssen in den genannten Merkmalsausprägungen den Pflanzen<br />
der vorgehenden Generation entsprechen.<br />
Diese Vorausset<strong>zu</strong>ngen prüft das Bundessortenamt als Schutzerteilungsbehörde<br />
durch vergleichenden Anbau im Freiland oder Gewächshaus und durch ergänzende<br />
Untersuchungen im Labor (z.B. Sortendiagnostik durch Elektrophorese und andere<br />
biochemische Methoden).<br />
Des weiteren muss die Sorte<br />
• neu sein, d.h. Material von ihr darf noch nicht oder nur innerhalb bestimmter Zeiten<br />
kommerzialisiert worden sein.<br />
• und sie muss schließlich zwecks Identifizierung durch den Verwender mit einer<br />
Sortenbezeichnung gekennzeichnet sein.<br />
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