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Ablauf der Entscheidungs- prozesse zur Anlage einer perkutanen ...

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führungsstrichen kann man nicht sagen vier Wochen, acht Wochen, vier Monate. Das geht<br />

nicht“. (Sabine Murnau - Ärztin)<br />

Alter ist ein Einflussfaktor <strong>der</strong> Lebenserwartung. Für die Entscheidung spielt das Alter in<br />

Verbindung mit dem Allgemeinzustand eine Rolle. Je älter und je schlechter <strong>der</strong> Allgemeinzustand,<br />

desto weniger wird eine PEG als sinnvoll erachtet. Eine Pflegende äußert sich:<br />

„ich sag mal so, für diese Frau würde ich jetzt nicht unbedingt mit 99 Jahren empfehlen noch eine<br />

PEG anzulegen, weil vielleicht jetzt in einem halben Jahr o<strong>der</strong> in einem Jahr, ist das nicht schlimm,<br />

dann macht man vielleicht ein bisschen mehr Flüssigkeit, noch vielleicht eine Sondenkost, dann<br />

isst sie, das ist für sie dann weniger Stress, aber mit 99 weiß ich ja, soviel Jahre lang habe ich natürlich<br />

nicht mehr viel zu leben, was soll da jetzt mit nach 99 noch viel kommen“ (Verena Meißner -<br />

Pflegende).<br />

Ist die Lebenserwartung deutlich eingeschränkt und lässt sich eine Prognose relativ eindeutig<br />

auf eine absehbare Zeiteinheit begrenzen, spricht dies eher gegen eine PEG. Ist die Lebenswartung<br />

nicht einschätzbar, spricht dies eher für eine <strong>Anlage</strong>.<br />

„da sind wir uns ganz einig, nur wenn Sie das Ende nicht absehen können o<strong>der</strong> es Zeiträume sind<br />

<strong>der</strong> möglicherweise im häuslichen Bereich ein Verbleiben möglich macht und häuslicher Bereich ist<br />

für mich gleich Lebensqualität, ist gleich besser als sonst, dann würde ich sagen, sollte man es<br />

machen“ (Ingo Klare - Arzt)<br />

„Also, wenn man jetzt weiß, da ist ein Mensch, <strong>der</strong> lebt maximal noch zwei Wochen, dann braucht<br />

man nicht unbedingt noch eine PEG legen. Aber wenn man denkt, das geht jetzt noch ein halbes<br />

Jahr, das geht noch ein Jahr, und wir legen dem jeden Abend da ne Infusion, da finde ich da sollte<br />

man sagen, okay da ist es mit <strong>einer</strong> PEG besser. Es ist auch menschlicher und weniger Komplikationen“<br />

(Irmgard Buschmühler).<br />

Überlegungen dieser Art sind ethischer Natur. Die Beteiligten stellen Fragen nach dem Sinn<br />

<strong>einer</strong> Behandlung und dem Recht auf Entscheidung über Leben und Tod. Die Fragen bleiben<br />

offen, eine Antwort bleibt aus.<br />

„ob das wirklich so schön ist, ob das menschenwürdig ist ( ) die große Frage, was soll man tun. Ist<br />

das, soll man sie einfach sterben lassen, darf man das, darf man das nicht?“ (Sören Wißling - Arzt)<br />

„und ich würde mir von keinem Menschen vorschreiben lassen, wenn es mich selber beträfe, dass<br />

<strong>einer</strong> vor mir steht, Schwester Hiltrud sagt, <strong>der</strong> braucht das nicht mehr, <strong>der</strong> wird nichts mehr, wir<br />

sehen gerade in den Verläufen bei Apoplexen o<strong>der</strong> so etwas, nicht wahr, sehen wir einfach wieviel<br />

die Leute nach einem Zeitraum von sechs acht Wochen o<strong>der</strong> einem Viertel Jahr plötzlich wie<strong>der</strong> an<br />

Lebensqualität und Aktivitäten haben, ja, habe ich ein Recht das abzuwürgen? O<strong>der</strong> ist das einfach<br />

nur gesellschaftspolitisch gesehen, ein sozialverträgliches Absterben, nicht wahr, dass müssen<br />

dann an<strong>der</strong>e sagen und nicht wir“ (Ingo Klare - Arzt)<br />

„also wenn ich sage keine, dann habe ich definitiv bestimmt, sie stirbt, und mit PEG habe ich die<br />

Entscheidung nicht getroffen, dann übernimmt sie <strong>der</strong> liebe Gott“ (Martina Reger - Pflegende).<br />

(Mutmaßlicher) Patientenwille<br />

Der Patientenwille gehört ebenfalls zu den zentralen Parametern im <strong>Entscheidungs</strong>prozess<br />

<strong>zur</strong> PEG. Ist es möglich den Willen desjenigen zu erkunden, <strong>der</strong> die PEG erhalten soll, dann<br />

hat diese Entscheidung Priorität. Häufig ist es jedoch so, dass die Betroffenen zu <strong>einer</strong> klaren<br />

Stellungnahme nicht mehr in <strong>der</strong> Lage sind, was in Bezug <strong>zur</strong> Eruierung des Willens<br />

Probleme und Hürden aufwirft, die es zu überwinden gilt.<br />

Zur Ermittlung des Patientenwillens unterscheiden die Befragten zwischen einem mündlich<br />

geäußerten Willen o<strong>der</strong> in Form eines schriftlichen Dokuments z. B. eine Patientenverfügung<br />

o<strong>der</strong> ein Testament.<br />

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