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Ablauf der Entscheidungs- prozesse zur Anlage einer perkutanen ...

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fehlenden Einwilligungsfähigkeit als temporär im Rahmen eines Durchgangssyndroms geschah<br />

nur ausnahmsweise zwischen 3% und 10% <strong>der</strong> Patienten je nach Klinik.<br />

Abb. 23 Bewertung <strong>der</strong> Einwilligungsfähigkeit<br />

Gesetzliche Betreuungen bestanden bei 60% <strong>der</strong> Patienten, dies interessanterweise im Klinikum<br />

Lüdenscheid mit 70% am häufigsten und in <strong>der</strong> Geriatrie mit 54% deutlich seltener<br />

(Abbildung 24). Das Einverständnis des Betreuers <strong>zur</strong> PEG-<strong>Anlage</strong> wurde bei allen Patienten<br />

mit bestehen<strong>der</strong> Betreuung eingeholt.<br />

Abb. 24 Gesetzliche Betreuung nach Kliniken<br />

Vorsorgevollmachten spielten im Unterschied <strong>zur</strong> gesetzlichen Betreuung eine deutlich untergeordnete<br />

Rolle. Nur 33 Patienten (11,9%) besaßen eine Vorsorgevollmacht, dies am<br />

häufigsten in den geriatrischen Kliniken (Abbildung 25). Aus den Krankenakten war nicht<br />

eindeutig zu erkennen, ob das Einverständnis <strong>zur</strong> PEG-<strong>Anlage</strong> bei <strong>der</strong> bevollmächtigten Person<br />

eingeholt wurde. Deshalb wurde als Hinweis auf die Beachtung <strong>der</strong> Vorsorgevollmacht<br />

die Häufigkeit <strong>der</strong> Kontaktaufnahme bei Patienten mit vorliegen<strong>der</strong> Vollmacht gewertet. Dies<br />

geschah mit <strong>einer</strong> Ausnahme in allen Fällen. Bei diesem einen Patienten handelte es sich<br />

um eine entscheidungsfähige Patientin, so dass die Vorsorgevollmacht faktisch nicht in Kraft<br />

war.<br />

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