Ablauf der Entscheidungs- prozesse zur Anlage einer perkutanen ...
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fehlenden Einwilligungsfähigkeit als temporär im Rahmen eines Durchgangssyndroms geschah<br />
nur ausnahmsweise zwischen 3% und 10% <strong>der</strong> Patienten je nach Klinik.<br />
Abb. 23 Bewertung <strong>der</strong> Einwilligungsfähigkeit<br />
Gesetzliche Betreuungen bestanden bei 60% <strong>der</strong> Patienten, dies interessanterweise im Klinikum<br />
Lüdenscheid mit 70% am häufigsten und in <strong>der</strong> Geriatrie mit 54% deutlich seltener<br />
(Abbildung 24). Das Einverständnis des Betreuers <strong>zur</strong> PEG-<strong>Anlage</strong> wurde bei allen Patienten<br />
mit bestehen<strong>der</strong> Betreuung eingeholt.<br />
Abb. 24 Gesetzliche Betreuung nach Kliniken<br />
Vorsorgevollmachten spielten im Unterschied <strong>zur</strong> gesetzlichen Betreuung eine deutlich untergeordnete<br />
Rolle. Nur 33 Patienten (11,9%) besaßen eine Vorsorgevollmacht, dies am<br />
häufigsten in den geriatrischen Kliniken (Abbildung 25). Aus den Krankenakten war nicht<br />
eindeutig zu erkennen, ob das Einverständnis <strong>zur</strong> PEG-<strong>Anlage</strong> bei <strong>der</strong> bevollmächtigten Person<br />
eingeholt wurde. Deshalb wurde als Hinweis auf die Beachtung <strong>der</strong> Vorsorgevollmacht<br />
die Häufigkeit <strong>der</strong> Kontaktaufnahme bei Patienten mit vorliegen<strong>der</strong> Vollmacht gewertet. Dies<br />
geschah mit <strong>einer</strong> Ausnahme in allen Fällen. Bei diesem einen Patienten handelte es sich<br />
um eine entscheidungsfähige Patientin, so dass die Vorsorgevollmacht faktisch nicht in Kraft<br />
war.<br />
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