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Ablauf der Entscheidungs- prozesse zur Anlage einer perkutanen ...

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ei nicht einwilligungsfähigen Patienten durchgehend an allen Kliniken beachtet werden. Bei<br />

vorliegenden gesetzlichen Betreuungsverhältnissen werden die Betreuer regelhaft in den<br />

<strong>Entscheidungs</strong>prozess eingebunden, gleiches geschieht mit den Angehörigen bei Patienten<br />

mit vorliegen<strong>der</strong> Vorsorgevollmacht. Auch grundsätzlich ist die Beteiligung <strong>der</strong> Angehörigen<br />

in hohem Prozentsatz dokumentiert. Probleme zeigten sich hier in erster Linie bei Patienten<br />

mit fehlenden Lebenspartnern, was offensichtlich auch die Kontaktaufnahme zu an<strong>der</strong>en<br />

Angehörigen einschränkt bzw. erschwert. Auch die Dokumentation des formalen <strong>Entscheidungs</strong><strong>prozesse</strong>s<br />

ist stabil. In dieser Hinsicht führte die Nachbefragung bei <strong>der</strong> zweiten Patientengruppe<br />

nicht zu einem weiteren Informationsgewinn.<br />

Der inhaltliche <strong>Ablauf</strong> des <strong>Entscheidungs</strong><strong>prozesse</strong>s ist hingegen so gut wie nicht zu rekonstruieren,<br />

da dieser praktisch nicht dokumentiert ist und durch die Nachbefragung von Krankenhausmitarbeitern<br />

nicht relevant erhellt werden konnte. Dies wird anhand <strong>der</strong> Daten illustriert,<br />

durch die extrem geringe Rolle von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, so<br />

dass in <strong>der</strong> übergroßen Mehrzahl aller Fälle <strong>der</strong> mutmaßliche Patientenwille nicht darzustellen<br />

ist. In Anbetracht <strong>der</strong> öffentlichen Debatte um Patientenverfügungen und Sterbehilfe ist<br />

die geringe Prävalenz von Patientenverfügungen in <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung erstaunlich.<br />

Die vorliegende Untersuchung gibt keinen Aufschluss darüber, ob <strong>der</strong> formal gut dokumentierte<br />

<strong>Entscheidungs</strong>prozess bei nicht einwilligungsfähigen Patienten auch den inhaltlichen<br />

Kriterien genügt, die die Bundesgerichtshofurteile zum Abbruch künstlicher Ernährung (BGH<br />

1994, BGH 2003) gesetzt haben. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit Betreuer o<strong>der</strong> Bevollmächtigte<br />

Kenntnisse über den mutmaßlichen Willen des Patienten hatten, ob diese Kenntnisse<br />

tatsächlich Basis <strong>der</strong> <strong>Entscheidungs</strong>findung waren bzw. ob diese Fragen überhaupt mit<br />

den berechtigten Personen seitens <strong>der</strong> <strong>Entscheidungs</strong>träger diskutiert wurden. Problematisch<br />

erscheint in diesem Zusammenhang auch die äußerst seltene Einbeziehung des Hausarztes<br />

in den im Krankenhaus stattfindenden <strong>Entscheidungs</strong>prozess wie auch die nahezu<br />

nicht vorhandene Kontaktaufnahme zu den Alten- bzw. Pflegeheimen <strong>der</strong> bereits vorstationär<br />

heimversorgten Patienten.<br />

Der <strong>Entscheidungs</strong>prozess im Spiegel von Bewohnerdokumentationen in Altenpflegeheimen<br />

Analysiert wurden in diesem Teil 72 Dokumentationen aus 11 Altenpflegeheimen <strong>einer</strong> Gelegenheitsstichprobe<br />

in NRW. Ausgewählt wurden nur Dokumente von Bewohnern, die im<br />

Laufe ihrer Zeit als Bewohner <strong>der</strong> Einrichtung eine PEG-<strong>Anlage</strong> erhalten hatten.<br />

Mehr als die Hälfte <strong>der</strong> teilnehmenden Personen mit PEG-Sonde ist älter als 80 Jahre. Etwa<br />

ebenso viele haben eine Demenz. Etwa 70 % <strong>der</strong> Bewohner weisen in ihrer Anamnese eine<br />

akute o<strong>der</strong> progredient verlaufende neurologische Erkrankung auf. Bereits vor <strong>Anlage</strong> <strong>der</strong><br />

PEG-Sonde wurden etwa drei Viertel <strong>der</strong> Teilnehmer in <strong>einer</strong> Altenpflegeeinrichtung betreut.<br />

In etwa fünfzig Prozent <strong>der</strong> Fälle bedingte ein akutes Ereignis die <strong>Anlage</strong> <strong>der</strong> PEG-Sonde,<br />

bei ebenso vielen wird eine Dysphagie beschrieben. Etwa 50 % <strong>der</strong> Teilnehmer hatten zum<br />

Zeitpunkt <strong>der</strong> PEG-<strong>Anlage</strong> einen BMI, <strong>der</strong> als normal o<strong>der</strong> hoch gilt, allerdings liegen bei 35<br />

% <strong>der</strong> Fälle keine Informationen hierzu vor.<br />

Etwa 70 % <strong>der</strong> Teilnehmer erhalten zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erhebung ein ergänzendes orales<br />

Nahrungsangebot, <strong>der</strong> Umfang variiert jedoch stark.<br />

Bei etwa 33 % <strong>der</strong> Teilnehmer traten Komplikationen auf, die auf die PEG-Sonde <strong>zur</strong>ückzuführen<br />

sind. Vorwiegend handelt es sich um Wundinfektionen.<br />

Ein Grundproblem dieser Dokumentenanalyse liegt darin, dass nur bei 16 (22 %) <strong>der</strong> 72 untersuchten<br />

Dokumentationen Informationen zum praktischen <strong>Ablauf</strong> des <strong>Entscheidungs</strong><strong>prozesse</strong>s<br />

zu finden waren. In erster Linie sind dies Angaben zu Gesprächen zwischen den an<br />

<strong>der</strong> Entscheidung beteiligten Personen sowie zu Arztkontakten aufgrund ernährungsbedingter<br />

Probleme. In einigen Fällen finden sich Angaben <strong>zur</strong> Nutzung von Assessmentinstru-<br />

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