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Ablauf der Entscheidungs- prozesse zur Anlage einer perkutanen ...

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Abb. 27 Nicht-Einbeziehung <strong>der</strong> Angehörigen bei Nicht-Einwilligungsfähigen<br />

Die Einbeziehung des Hausarztes in den <strong>Entscheidungs</strong>prozess stellte eine Ausnahme dar<br />

und erfolgte nur bei 28 Patienten (10%), wobei zu berücksichtigen ist, dass dies lediglich in<br />

Form <strong>der</strong> gezielt <strong>zur</strong> PEG-<strong>Anlage</strong> ausgestellten Einweisung des Hausarztes stattfand. Bei<br />

nicht einwilligungsfähigen Patienten war die Einbeziehung des Hausarztes zwar deutlich<br />

häufiger (11,7%) als bei einwilligungsfähigen Patienten (3,6%), insgesamt aber nach wie vor<br />

gering. Aufgeteilt nach Kliniken war die Einbeziehung des Hausarztes interessanterweise in<br />

<strong>der</strong> Geriatrie am seltensten. Sie erfolgte am häufigsten bei demenzerkrankten Patienten<br />

(Abbildung 28).<br />

Abb. 28 Einbeziehung des Hausarztes<br />

Beim Vergleich <strong>der</strong> Einbeziehung bzw. Nichteinbeziehung des Hausarztes fällt auf, dass die<br />

Nichteinbeziehung bei Schlaganfallpatienten und die Einbeziehung bei Demenzpatienten<br />

überwog (Abbildung 29).<br />

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