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Ablauf der Entscheidungs- prozesse zur Anlage einer perkutanen ...

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Es wurde außerdem erfasst, ob bei den einzelnen teilnehmenden Bewohnern zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> <strong>Anlage</strong> <strong>der</strong> PEG-Sonde eine Patientenverfügung vorlag. Die Beantwortung dieser Frage<br />

dient <strong>der</strong> Einschätzung, inwieweit ein in dieser Form geäußerter Patientenwille bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />

für die <strong>Anlage</strong> <strong>einer</strong> PEG-Sonde berücksichtigt wurde, bzw. um zu beurteilen inwieweit<br />

solche prospektiv verfassten Willensäußerungen in <strong>der</strong> Praxis überhaupt verfügbar<br />

sind und als <strong>Entscheidungs</strong>grundlage dienen können.<br />

Die Auswertung <strong>der</strong> Daten zeigt, dass nur in sieben <strong>der</strong> analysierten Bewohnerdokumentationen<br />

eine Patientenverfügung hinterlegt ist, bzw. vermerkt ist, dass eine solche Patientenverfügung<br />

existiert. Das entspricht einem Anteil von 9,7 Prozent.<br />

In diesen sieben Fällen, in denen eine Patientenverfügung vorliegt, wurde des Weiteren erhoben,<br />

ob darin Aussagen <strong>zur</strong> künstlichen Ernährung o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> <strong>Anlage</strong> <strong>einer</strong> PEG-Sonde<br />

gemacht werden.<br />

Dies trifft nur in einem einzigen Fall zu. In fünf Patientenverfügungen sind keine Aussagen<br />

hierzu vorhanden und die verbleibende Patientenverfügung ist nicht in <strong>der</strong> Bewohnerdokumentation<br />

<strong>der</strong> Altenpflegeeinrichtung hinterlegt, sodass nicht erfasst werden konnte, ob Aussagen<br />

<strong>zur</strong> künstlichen Ernährung mithilfe <strong>einer</strong> PEG-Sonde gemacht sind.<br />

Patientenverfügungen sind folglich bei den teilnehmenden Bewohnern nur selten vorhanden<br />

und geben, wenn vorhanden, kaum verwertbare Auskünfte zu den Wünschen des Bewohners<br />

in Bezug auf dieses Thema. Sie können im Prozess <strong>der</strong> <strong>Entscheidungs</strong>findung für o<strong>der</strong><br />

gegen die <strong>Anlage</strong> <strong>einer</strong> PEG-Sonde somit kaum als Diskussionsgrundlage und <strong>zur</strong> Ermittlung<br />

des mutmaßlichen Patientenwillens herangezogen werden.<br />

Zusammenfassend betrachtet scheint <strong>der</strong> mutmaßliche Patientenwille, im Hinblick auf die<br />

<strong>Anlage</strong> <strong>einer</strong> PEG-Sonde und eine dadurch mögliche enterale Ernährung mit Sondenkost, in<br />

<strong>der</strong> Praxis meist durch den Einsatz stellvertreten<strong>der</strong> <strong>Entscheidungs</strong>träger repräsentiert zu<br />

werden. Die Möglichkeit <strong>einer</strong> vorsorglichen Willensäußerung in Form <strong>einer</strong> Patientenverfügung<br />

wird von den an dieser Studie teilnehmenden Bewohnern nur in wenigen Fällen genutzt<br />

und ist dann zumeist nicht detailliert und aussagekräftig genug, um als <strong>Entscheidungs</strong>grundlage<br />

zu dienen.<br />

Fraglich ist, inwieweit stellvertretende <strong>Entscheidungs</strong>träger dazu befähigt sind, den tatsächlichen<br />

Willen des Patienten zu vertreten. Möglicherweise verfügen zumindest enge Vertraute,<br />

die diese Funktion übernehmen, über entsprechende Kenntnisse und ein adäquates Urteilsvermögen<br />

bezüglich <strong>der</strong> Wünsche des Bewohners. Hierzu kann jedoch mittels <strong>der</strong> in dieser<br />

Untersuchung <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Daten keine Aussage getroffen werden.<br />

Zeitleiste<br />

Das Datenerhebungsinstrument beinhaltet eine weitere Komponente, mit <strong>der</strong>en Hilfe es ermöglicht<br />

werden sollte, den zeitlichen Verlauf des <strong>Entscheidungs</strong><strong>prozesse</strong>s im Vorfeld <strong>der</strong><br />

<strong>Anlage</strong> <strong>einer</strong> PEG-Sonde zu erfassen und darzustellen. Diese Darstellung wird im weiteren<br />

Verlauf als Zeitleiste bezeichnet.<br />

Zu diesem Zweck wurde retrospektiv in verschiedenen Zeitabschnitten erhoben, ob vorab<br />

benannte Maßnahmen durchgeführt wurden und vorab benannte Interaktionen stattfanden.<br />

Die Zeitabschnitte wurden während des ersten Monats vor <strong>Anlage</strong> <strong>der</strong> PEG-Sonde auf eine<br />

wochenweise Erhebung festgelegt und im weiteren Verlauf auf eine monatsweise Erhebung<br />

bis zu einem Zeitpunkt von sechs Monaten vor <strong>Anlage</strong> <strong>der</strong> PEG-Sonde. Während <strong>der</strong> Datenerhebung<br />

wurde erfasst, ob in diesen definierten Zeiträumen die benannten Maßnahmen und<br />

Interventionen durchgeführt wurden o<strong>der</strong> nicht, bzw. ob sich Hinweise auf <strong>der</strong>en Durchführung<br />

in den einzelnen Bewohnerdokumentationen finden.<br />

Ziel und Zweck dieser Form <strong>der</strong> Datenerhebung ist es, darzustellen, in welchem zeitlichen<br />

Rahmen vor <strong>Anlage</strong> <strong>einer</strong> PEG-Sonde <strong>der</strong> <strong>Entscheidungs</strong>prozess stattfindet, bzw. ernährungsbedingte<br />

Probleme festgestellt werden, und darauf reagiert wird.<br />

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