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Ablauf der Entscheidungs- prozesse zur Anlage einer perkutanen ...

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Nach Erfahrung <strong>der</strong> Befragten stehen die Angehörigen unter hoher emotionaler Belastung.<br />

Zum einen käme es zu <strong>einer</strong> Rollenvermischung, gleichzeitig Betreuer und Tochter/Sohn<br />

o<strong>der</strong> Ehepartner zu sein. Zum an<strong>der</strong>en bedeute die Entscheidung gegen eine PEG häufig<br />

die Entscheidung „für den Tod“ und ist implizit mit dem Vorwurf des „Verhungern-und-verdursten-lassens“<br />

verbunden. Eine Entscheidung für eine PEG hingegen kann selten ein Versprechen<br />

auf eine tatsächliche Verbesserung <strong>der</strong> Situation einlösen. Diese Verantwortung ist<br />

von den Angehörigen schwer zu (er)tragen. Ambivalenz und Unentschlossenheit sind die<br />

Folge.<br />

„Und die PEG, tja, da kommt dann wie<strong>der</strong> so, ja sollen wir den denn verhungern lassen, den Patienten<br />

o<strong>der</strong> dann kommen oft die Angehörigen, auf <strong>der</strong> einen Seite sagen sie, nee, wir wollen nichts<br />

lebensverlängerndes haben, aber verhungern sollen sie och nicht. Das ist eine ganz schwierige<br />

Kiste“ (Rainer Braun - Arzt).<br />

„Was machen wir mit <strong>der</strong> Mutter. Lassen wir sie jetzt hier sterben o<strong>der</strong> lassen wir sie nicht sterben“<br />

(Rainer Braun - Arzt).<br />

Diese Angehörigen würden sich oft auf die Empfehlungen <strong>der</strong> Pflegenden und Ärzte verlassen.<br />

Gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Vorgehen, besitzt <strong>der</strong> Betreuungsbevollmächtigte<br />

die <strong>Entscheidungs</strong>gewalt.<br />

„also das kann man nur in Absprache mit den Angehörigen machen, und dann sagen, dass machen<br />

wir nicht mehr, wenn die das wollen, müssen sie es machen“ (Bernhard Beinbühl – Arzt).<br />

Unterscheiden sich die Auffassungen zum Vorgehen jedoch so gravierend und besteht akuter<br />

Handlungsbedarf aus medizinscher Sicht, kann die Betreuung in Frage gestellt und per<br />

Gerichtsverfahren angezweifelt werden. Ein Arzt berichtet von einem <strong>der</strong>artigen <strong>Entscheidungs</strong>konflikt,<br />

in dem er den Eindruck hatte, <strong>der</strong> bestellte Betreuer, in diesem Fall ein Angehöriger,<br />

hätte die Situation nicht korrekt erfasst. Nachdem sich dies im Gespräch nicht lösen<br />

konnte, stellte <strong>der</strong> Arzt die Betreuung in Frage und erhob Einwand beim Gericht, wobei im<br />

Anschluss ein Berufsbetreuer den Angehörigen in s<strong>einer</strong> Vollmacht ablöste.<br />

Die Rolle <strong>der</strong> Berufsbetreuer<br />

Stehen keine Angehörigen im direkten Umfeld des Patienten <strong>zur</strong> Verfügung, die für eine<br />

Betreuungsvollmacht in Frage kommen, werden Berufsbetreuer mit dieser Rolle beauftragt<br />

und übernehmen die <strong>Entscheidungs</strong>verantwortung. Sie stehen häufig in einem distanzierten,<br />

wenig persönlichem Verhältnis zu den Betroffenen, was <strong>zur</strong> Folge hat, dass sie die Entscheidung<br />

treffen müssen, ohne den Patienten richtig zu kennen. Eine Ärztin antwortet auf<br />

die Frage, wer eine Entscheidung trifft folgen<strong>der</strong>maßen:<br />

„Ja wenn es sie gibt, natürlich Angehöriger, wenn sie denn da sind...O<strong>der</strong> eben Betreuer, wobei die<br />

Berufsbetreuer ja meistens nicht so`ne intensive Beziehung <strong>zur</strong> dem Betroffenen haben. (..) Also<br />

wenn jemand ablehnt, habe ich bis jetzt bei Berufsbetreuer nicht erlebt, son<strong>der</strong>n nur von Angehörigen.<br />

Die sagen wir haben das früher so besprochen, das wird er nicht gewollt, das hat unsere Oma<br />

schon gehabt und mein Mann fand das schon immer so schrecklich o<strong>der</strong> irgendwie so was, das<br />

wissen nur die Angehörigen aus <strong>der</strong> erlebten Anamnese. Ein Berufsbetreuer weiß das ja nicht“<br />

(Sabine Murnau - Ärztin)<br />

Auch Pflegende beschreiben die Rolle <strong>der</strong> Berufsbetreuer als wenig involviert und auf die<br />

formale Beziehung begrenzt. Es gäbe selten mal einen Berufsbetreuer, <strong>der</strong> sich nach seinen<br />

Schutzbefohlenen erkundige, geschweige denn vorbeischaue (Meike Saalfeld - Pflegende).<br />

Das erschwere den Prozess, beson<strong>der</strong>s bei <strong>der</strong> Suche nach dem Willen des Betroffenen<br />

(Steffen Schmidtmeier - Pflegen<strong>der</strong>).<br />

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