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Q<br />
Qualitätsfaktor<br />
Begriff aus der Strahlendosimetrie. Aufgrund der Feststellung, dass die Wahrscheinlichkeit stochastischer<br />
Strahlenwirkungen nicht nur von der Energiedosis, sondern auch von der Strahlenart abhängt, wurde zur<br />
Definition der Äquivalentdosis der Qualitätsfaktor eingeführt. Der Qualitätsfaktor berücksichtigt den Einfluss<br />
der für die verschiedenen Strahlenarten unterschiedlichen Energieverteilung im zellulären Bereich im bestrahlten<br />
Körper. Der Qualitätsfaktor Q ist eine Funktion des linearen Energietransfers L. Zwischen dem<br />
Qualitätsfaktor und dem unbeschränkter linearer Energietransfer L wurde folgende Beziehung festgelegt:<br />
Qualitätsfaktor, effektiver<br />
unbeschränkter linearer Energietransfer L in Wasser<br />
(keV µm -1 )<br />
Q (L)<br />
L ≤ 10 1<br />
10 < L < 100 0,32 L - 2,2<br />
L ≥ 100 300 / √L<br />
Beziehung zwischen linearem Energietransfer und Qualitätsfaktor<br />
In der Strahlenschutzverordnung von 1989 wurde statt des →Strahlungs-Wichtungsfaktors der Qualitätsfak-<br />
tor Q oder der effektive<br />
Qualitätsfaktor Qeff benutzt. Der effektive Qualitätsfaktor dient der Berücksichtigung<br />
der von der Strahlenart<br />
abhängigen Wahrscheinlichkeit stochastischer Strahlenwirkungen. Die Werte des<br />
effektiven Qualitätsfaktors Qeff hängen von den Expositionsbedingungen und der Art und Energie der einfallenden<br />
Strahlung ab. Im Fall einer Ganzkörperbestrahlung von außen und im allgemeinen auch für andere<br />
Expositionsbedingungen<br />
können die folgenden Werte des effektiven Qualitätsfaktors Qeff benutzt werden.<br />
Qualitätssicherung<br />
Strahlung Qeff<br />
Röntgen- und Gammastrahlung, Betastrahlung,<br />
Elektronen, Positronen<br />
Neutronen nicht bekannter Energie 10<br />
Alphastrahlung 20<br />
Effektiver Qualitätsfaktor, Strahlenschutzverordnung von 1989<br />
Zur Genehmigung kerntechnischer Anlagen ist die Sicherung der Qualität der zum Bau verwendeten Materialien,<br />
Apparate, Behälter, Rohrleitungen u. a. unbedingte Voraussetzung. Die vom Genehmigungsgeber<br />
geforderten<br />
Maßnahmen werden in einem Qualitätsprogramm erfasst. Vor-, Bau- und Abnahmeprüfungen<br />
erfolgen durch unabhängige<br />
Sachverständige.<br />
Quellhöhe<br />
Die Höhe der Quelle einer Emission über Grund. Sie ist ein Parameter bei der Ausbreitungsrechnung. Bei<br />
Emissionen kann durch thermischen Auftrieb der Luft die effektive Quellhöhe über der baulichen Kaminhöhe<br />
liegen (thermische Überhöhung).<br />
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