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Geigerzähler<br />
→Geiger-Müller-Zähler.<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Der Antrag auf Genehmigung zum Bau und Betrieb einer kerntechnischen<br />
Anlage ist bei der Genehmi<br />
gungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet<br />
werden soll, schriftlich zu stellen. Dem Antrag<br />
sind die Unterlagen beizufügen,<br />
die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich<br />
sind. Dazu<br />
gehört insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten<br />
die Beurteilung ermöglicht, ob sie<br />
durch die mit der<br />
Anlage und ihre m Betrieb verbundenen Auswirku ngen in ihren Rechten<br />
betroffen sein können. Im Sicherheitsbericht<br />
sind die grundlegenden<br />
Auslegungsmerkmale, die sicherheitstechnischen<br />
Auslegungsgrundsät<br />
ze und die Funkt ion der Anlage einschließlich ihrer<br />
Betriebs- und Sicherheitssysteme<br />
darzustellen.<br />
Sind die zur Auslegung erforderlichen Un terlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben<br />
in ihrem amtlichen Veröffentlichung<br />
sblatt und außerdem in örtlichen Tagesze itungen, die im Bereich des<br />
Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekannt zu geben. Während<br />
einer Frist von zwei Monaten<br />
sin d bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und<br />
die<br />
Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungs-<br />
frist<br />
schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle<br />
Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Genehmi-<br />
gungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern. Der<br />
Erörterungstermin dient dazu, die Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen<br />
von Bedeutung sein kann. Er soll den Einwendern<br />
Gelegenheit geben, ihre Einwen-<br />
dungen<br />
zu erläutern.<br />
Bei der Prüfung eines<br />
Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.<br />
Dies sind in der Regel<br />
die Technischen Überwachungsvereine, die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsi-<br />
cherheit und andere Institutionen wie der Deutsche Wetterdienst und Experten von Hochschulinstituten und<br />
Forschungseinrichtungen. Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium<br />
für Umwelt,<br />
Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit<br />
der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen<br />
ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.<br />
Die zuständige Landesbehörde entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des<br />
Verfahrens.<br />
Ablauf eines Genehmigungsverfahrens für kerntechnische Anlagen<br />
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn<br />
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