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Geigerzähler<br />

→Geiger-Müller-Zähler.<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Der Antrag auf Genehmigung zum Bau und Betrieb einer kerntechnischen<br />

Anlage ist bei der Genehmi<br />

gungsbehörde des Bundeslandes, in dem die Anlage errichtet<br />

werden soll, schriftlich zu stellen. Dem Antrag<br />

sind die Unterlagen beizufügen,<br />

die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich<br />

sind. Dazu<br />

gehört insbesondere ein Sicherheitsbericht, der Dritten<br />

die Beurteilung ermöglicht, ob sie<br />

durch die mit der<br />

Anlage und ihre m Betrieb verbundenen Auswirku ngen in ihren Rechten<br />

betroffen sein können. Im Sicherheitsbericht<br />

sind die grundlegenden<br />

Auslegungsmerkmale, die sicherheitstechnischen<br />

Auslegungsgrundsät<br />

ze und die Funkt ion der Anlage einschließlich ihrer<br />

Betriebs- und Sicherheitssysteme<br />

darzustellen.<br />

Sind die zur Auslegung erforderlichen Un terlagen vollständig, so hat die Genehmigungsbehörde das Vorhaben<br />

in ihrem amtlichen Veröffentlichung<br />

sblatt und außerdem in örtlichen Tagesze itungen, die im Bereich des<br />

Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekannt zu geben. Während<br />

einer Frist von zwei Monaten<br />

sin d bei der Genehmigungsbehörde und am Standort des Vorhabens der Antrag, der Sicherheitsbericht und<br />

die<br />

Kurzbeschreibung der Anlage zur Einsicht auszulegen. Einwendungen können während der Auslegungs-<br />

frist<br />

schriftlich bei der Genehmigungsbehörde erhoben werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle<br />

Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Genehmi-<br />

gungsbehörde hat die Einwendungen mit dem Antragsteller und den Einwendern mündlich zu erörtern. Der<br />

Erörterungstermin dient dazu, die Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen<br />

von Bedeutung sein kann. Er soll den Einwendern<br />

Gelegenheit geben, ihre Einwen-<br />

dungen<br />

zu erläutern.<br />

Bei der Prüfung eines<br />

Antrages lässt sich die Behörde von unabhängigen Sachverständigen unterstützen.<br />

Dies sind in der Regel<br />

die Technischen Überwachungsvereine, die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsi-<br />

cherheit und andere Institutionen wie der Deutsche Wetterdienst und Experten von Hochschulinstituten und<br />

Forschungseinrichtungen. Bei Erhalt eines Genehmigungsantrags unterrichtet die Landesbehörde das Bundesministerium<br />

für Umwelt,<br />

Naturschutz und Reaktorsicherheit. Dieses überwacht die Genehmigungstätigkeit<br />

der Landesbehörde, fordert notwendige Unterlagen an und holt, wenn erforderlich, weitere Stellungnahmen<br />

ein. Beratend zur Seite stehen ihm die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission.<br />

Die zuständige Landesbehörde entscheidet unter Würdigung des Gesamtergebnisses des<br />

Verfahrens.<br />

Ablauf eines Genehmigungsverfahrens für kerntechnische Anlagen<br />

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn<br />

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