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Nachteilige Änderung in den biologischen Eigenschaften als Folge der Einwirkung ionisierender Strahlung.<br />

Strahlenschaden, Frühsymptome<br />

Akute Strahlenschäden des Menschen werden nur nach Bestrahlungen mit sehr hohen Dosen beobachtet.<br />

Die zeitliche Abfolge der Krankheitssymptome ist dosisabhängig. →Strahlenwirkung bei hohen Ganzkörperbestrahlungen.<br />

Strahlenschaden, physikalisch-chemischer<br />

Nachteilige Änderung in den physikalischen und chemischen Eigenschaften eines Materials als Folge der<br />

Einwirkung ionisierender Strahlung.<br />

Strahlenschäden beim Menschen<br />

Als Folge einer Strahlenexposition können somatische und vererbbare Effekte auftreten. Die somatischen<br />

Effekte treten bei den exponierten Personen selbst auf, die vererbbaren Effekte können sich nur bei den<br />

Nachkommen manifestieren. Bei den somatischen Strahlenwirkungen unterscheidet man zwischen<br />

→stochastischen und →deterministischen Strahlenwirkungen.<br />

Strahlenschutz<br />

Einteilung der Strahlenschäden<br />

Strahlenschutz befasst sich mit dem Schutz von Einzelpersonen, deren Nachkommen und der Bevölkerung<br />

in ihrer Gesamtheit vor den Wirkungen ionisierender Strahlung. Ziel des Strahlenschutzes ist es, deterministische<br />

Strahlenwirkungen zu verhindern und die Wahrscheinlichkeit stochastischer Wirkungen auf Werte zu<br />

begrenzen, die als annehmbar betrachtet werden. Eine zusätzliche Aufgabe besteht darin, sicherzustellen,<br />

dass Tätigkeiten, die eine Strahlenexposition mit sich bringen, gerechtfertigt sind.<br />

Strahlenschutzbeauftragter<br />

Der Strahlenschutzverantwortliche hat entsprechend den Vorschriften der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung<br />

Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen, soweit dies für den sicheren Betrieb der Anlage und die<br />

Beaufsichtigung der Tätigkeiten notwendig ist. Strahlenschutzbeauftragte müssen die für den Strahlenschutz<br />

erforderliche Fachkunde nachweisen.<br />

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