H - LAN
H - LAN
H - LAN
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Nachteilige Änderung in den biologischen Eigenschaften als Folge der Einwirkung ionisierender Strahlung.<br />
Strahlenschaden, Frühsymptome<br />
Akute Strahlenschäden des Menschen werden nur nach Bestrahlungen mit sehr hohen Dosen beobachtet.<br />
Die zeitliche Abfolge der Krankheitssymptome ist dosisabhängig. →Strahlenwirkung bei hohen Ganzkörperbestrahlungen.<br />
Strahlenschaden, physikalisch-chemischer<br />
Nachteilige Änderung in den physikalischen und chemischen Eigenschaften eines Materials als Folge der<br />
Einwirkung ionisierender Strahlung.<br />
Strahlenschäden beim Menschen<br />
Als Folge einer Strahlenexposition können somatische und vererbbare Effekte auftreten. Die somatischen<br />
Effekte treten bei den exponierten Personen selbst auf, die vererbbaren Effekte können sich nur bei den<br />
Nachkommen manifestieren. Bei den somatischen Strahlenwirkungen unterscheidet man zwischen<br />
→stochastischen und →deterministischen Strahlenwirkungen.<br />
Strahlenschutz<br />
Einteilung der Strahlenschäden<br />
Strahlenschutz befasst sich mit dem Schutz von Einzelpersonen, deren Nachkommen und der Bevölkerung<br />
in ihrer Gesamtheit vor den Wirkungen ionisierender Strahlung. Ziel des Strahlenschutzes ist es, deterministische<br />
Strahlenwirkungen zu verhindern und die Wahrscheinlichkeit stochastischer Wirkungen auf Werte zu<br />
begrenzen, die als annehmbar betrachtet werden. Eine zusätzliche Aufgabe besteht darin, sicherzustellen,<br />
dass Tätigkeiten, die eine Strahlenexposition mit sich bringen, gerechtfertigt sind.<br />
Strahlenschutzbeauftragter<br />
Der Strahlenschutzverantwortliche hat entsprechend den Vorschriften der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung<br />
Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen, soweit dies für den sicheren Betrieb der Anlage und die<br />
Beaufsichtigung der Tätigkeiten notwendig ist. Strahlenschutzbeauftragte müssen die für den Strahlenschutz<br />
erforderliche Fachkunde nachweisen.<br />
152