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Atomrechtliche Verfahrensverordnung<br />
Die Verordnung über das Verfahren bei der Genehmigung von Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes (Atom-<br />
rechtliche<br />
Verfahrensverordnung - AtVfV) vom 28. Februar 1977 in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
3. Februar 1995, zuletzt<br />
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006, regelt das Verfahren<br />
bei der Erteilung einer<br />
Genehmigung, einer Teilgenehmigung oder eines Vorbescheids für die in § 7 Abs. 1<br />
und 5 des Atomgesetzes genannten Anlagen. Die AtVfV regelt insbesondere die Beteiligung Dritter und den<br />
→Erörterungstermin.<br />
Atomrechtliche<br />
Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung<br />
Verordnung für die Überprüfung<br />
der Zuverlässigkeit zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freiset-<br />
zung radioaktiver Stoffe vom 1. Juli 1999, zuletzt geändert<br />
durch Artikel 14 des Gesetzes vom 11. Oktober<br />
2002.<br />
Diese Verordnung regelt die Verfahren und Zuständigkeiten für die Überprüfung der nach dem Atom-<br />
gesetz<br />
geforderten Zuverlässigkeit von Personen zum Schutz gegen Entwendung oder erhebliche Freiset-<br />
zung radioaktiver<br />
Stoffe.<br />
Atomuhr<br />
Gerät, das sich der Atomkern- oder Molekülschwingungen<br />
zur Messung von Zeitintervallen bedient. Diese<br />
Schwingungen<br />
sind äußerst zeitkonstant.<br />
AtKostV<br />
→Kostenverordnung<br />
AtSMV<br />
→Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten-<br />
und Meldeverordnung.<br />
AtVfV<br />
→Atomrechtliche Verfahrensverordnung.<br />
ATWS<br />
Anticipated Transients Without Scram; Transienten ohne<br />
Schnellabschaltung.<br />
Aufbaufaktor<br />
→Dosi saufbaufaktor.<br />
Auflöser<br />
Technische Einrichtung in einer Wiederaufarbeitungsanlage für das Auflösen des Kernbrennstoffes in Säure.<br />
→PUREX-Verfahren.<br />
Aufpunkt<br />
Der von meteorologischen Daten abhängige geographische Punkt des Niederganges der Abluftfahne aus<br />
einem Kamin auf den Erdboden. Der Aufpunkt ist für die Ermittlung der Strahlenexposition über den Abluftpfad<br />
von Bedeutung.<br />
Aufzeichnungschwelle<br />
Wert der Äquivalentdosis oder der Aktivitätszufuhr, bei dessen Überschreitung das Ergebnis der Messung<br />
aufgezeichnet und aufbewahrt werden muss.<br />
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